ERP-Gründerkredit: Mehr Finanzierungsspielraum für Gründer

Die KfW erweitert den ERP-Gründerkredit – StartGeld ab Dezember 2025: Gründerinnen und Gründer profitieren von höheren Fördersummen, längeren Abruffristen und mehr Flexibilität bei der Finanzierung von Betriebsmitteln.

Zuletzt aktualisiert: 02.10.2025
Fünf Personen in einem modernen Büro, die gemeinsam an einem Start-up arbeiten und vom ERP-Gründerkredit – StartGeld profitieren

Der ERP-Gründerkredit – StartGeld der KfW ist eines der zentralen Förderinstrumente für Gründerinnen, Gründer und junge Unternehmen in Deutschland.

Mit Wirkung zum 1. Dezember 2025 wird das Programm deutlich erweitert: Die KfW erhöht den maximalen Förderbetrag, verlängert die Abruffrist und verbessert die Bedingungen für Betriebsmittelfinanzierungen.

Damit reagiert die Förderbank auf gestiegene Kapitalbedarfe und den Wunsch nach mehr Flexibilität bei der Umsetzung von Gründungsvorhaben.

ERP-Gründerkredit – StartGeld:
Was sich ab Dezember 2025 ändert

Die KfW passt ihr Förderprogramm ERP-Gründerkredit – StartGeld an die aktuellen Bedürfnisse von Gründerinnen und Gründern an.

Die wichtigsten Neuerungen im Überblick:

  • Der maximale Gesamtfremdfinanzierungsbedarf steigt von 125.000 Euro auf 200.000 Euro.
  • Die Obergrenze für Betriebsmittelfinanzierungen wird von 50.000 Euro auf 80.000 Euro angehoben.
  • Die Abruffrist verlängert sich von neun auf zwölf Monate.

Diese neuen Konditionen gelten für alle Anträge, die ab dem 1. Dezember 2025 gestellt werden.

Wer den ERP-Gründerkredit – StartGeld beantragen kann

Der ERP-Gründerkredit – StartGeld richtet sich an Personen, die ein Unternehmen gründen, übernehmen oder in der frühen Phase weiterentwickeln möchten. Auch nebenberufliche Gründungen sind unter bestimmten Voraussetzungen förderfähig.

Das Förderprogramm richtet sich an:

  • Gründerinnen und Gründer, die ein Unternehmen neu starten oder übernehmen
  • Freiberuflerinnen und Freiberufler sowie kleine Unternehmen, die weniger als fünf Jahre am Markt aktiv sind
  • Nebenerwerbsgründungen, sofern sie mittelfristig in den Haupterwerb überführt werden sollen

Welche Vorhaben gefördert werden

Die KfW unterstützt eine Vielzahl von Maßnahmen, darunter:

  • Investitionen in Maschinen, Fahrzeuge, Geschäftsausstattung und IT z. B. Produktionsanlagen für eine Manufaktur, Lieferfahrzeuge für einen Catering-Service, Büroausstattung für ein Architekturbüro oder Kassensysteme für den Einzelhandel
  • Betriebsmittel wie Marketing, Messen, Materiallager und Personal z. B. Werbekampagnen für die Markteinführung, Standgebühren auf Gründermessen, Erstbestückung eines Onlineshops oder die Finanzierung von Gehältern in der Anlaufphase
  • Festigungsmaßnahmen zur Stabilisierung junger Unternehmen z. B. Erweiterung des Angebots, Optimierung von Prozessen, Einführung eines CRM-Systems oder Schulungen für Mitarbeitende
  • Erstausstattung und langfristige Lageraufstockung z. B. Grundausstattung für ein Kosmetikstudio, Vorratskäufe für saisonale Produkte oder Aufbau eines Materiallagers für ein Handwerksunternehmen

Voraussetzung: Der Unternehmenssitz und die geförderten Investitionen müssen sich in Deutschland befinden.

Antragstellung Schritt für Schritt

Die KfW vergibt den ERP-Gründerkredit – StartGeld nicht direkt, sondern über eine Hausbank oder einen Finanzierungspartner. Der Ablauf gliedert sich in mehrere Phasen:

1. Vorbereitung der Unterlagen Ein vollständiger Businessplan ist die Grundlage. Er sollte die Geschäftsidee, das Marktumfeld, die Zielgruppe, die geplante Umsatzentwicklung und die Finanzierung enthalten. Ergänzend sind ein Kapitalbedarfsplan und eine Finanzierungsübersicht erforderlich.

2. Gespräch mit der Hausbank Mit diesen Unterlagen wenden sich Antragsteller an ihre Hausbank oder einen Finanzierungspartner. Die Bank prüft die Unterlagen und berät zur passenden Förderstruktur.

3. Antragstellung über die Bank Die Bank übernimmt die formale Antragstellung bei der KfW. Dabei werden Kredithöhe, Laufzeit und Tilgungsmodalitäten festgelegt. Die KfW prüft den Antrag und entscheidet über die Kreditvergabe.

4. Kreditentscheidung und Auszahlung Bei positiver Entscheidung erfolgt die Auszahlung über die Hausbank. Die Kreditmittel können innerhalb von zwölf Monaten abgerufen werden.

5. Rückzahlung und Tilgung Die Rückzahlung erfolgt in monatlichen Raten. Es sind Laufzeiten von bis zu zehn Jahren möglich, mit bis zu zwei tilgungsfreien Anlaufjahren. Die Zinsen sind fest und liegen unter dem Marktniveau.

Ein Vorteil für Antragsteller: Die KfW übernimmt 80 Prozent des Kreditrisikos. Das erleichtert die Kreditvergabe durch die Hausbank und verbessert die Chancen auf eine Zusage.

Du willst gründen oder dein Unternehmen weiterentwickeln? Dann informiere dich jetzt über Voraussetzungen, Konditionen und Antragstellung auf der offiziellen KfW-Produktseite zum ERP-Gründerkredit – StartGeld.

Übrigens: Seit Januar 2025 sind auch dauerhafte Nebenerwerbsgründungen förderfähig.
Was das konkret bedeutet, zeigt ein Beitrag auf GründerMV: „Mit dem ERP-Gründerkredit – StartGeld nebenberuflich ein Unternehmen gründen