Riester-Nachfolger: Neue staatliche Altersvorsorge für Selbstständige

Ab 2027 profitieren Selbstständige erstmals voll von staatlicher Altersvorsorge. Erfahre, welche Zuschüsse, Vorteile und Neuerungen die Reform bringt.

Zuletzt aktualisiert: 27.03.2026
Symbolbild: Person denkt über gestapelte Münzen nach – Darstellung der neuen staatlichen Altersvorsorge für Selbstständige.

Die staatlich geförderte Altersvorsorge für Selbstständige rückt mit dem neuen Riester-Nachfolger erstmals in den Mittelpunkt der Rentenpolitik. Die Koalition hat sich auf ein modernes Vorsorgemodell geeinigt, das ab 2027 gelten soll und noch diese Woche im Bundestag zur Abstimmung steht.

Selbstständige erhalten erstmals vollen Zugang

Die Reform öffnet die Förderung eindeutig für alle Selbstständigen und beendet damit eine jahrelange strukturelle Lücke im Vorsorgesystem. Bisher stand die Riester-Rente überwiegend abhängig Beschäftigten offen, sodass viele Solo-Selbstständige und Freiberufler keinen Zugang zu den staatlichen Zuschüssen hatten. Nun erweitert der Gesetzgeber den Kreis der Berechtigten ausdrücklich und stellt klar, dass Selbstständige künftig in gleichem Umfang gefördert werden wie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.

Damit rückt die private Vorsorge erstmals unabhängig vom Erwerbsmodell in den Mittelpunkt. Selbstständige erhalten durch die neuen, klar definierten Zulagen einen finanziellen Anreiz, langfristig Vermögen aufzubauen, und gewinnen zugleich mehr Sicherheit für ihre Altersplanung. Zudem stärkt die Reform Gründerinnen und Gründer, die in der Aufbauphase oft nicht genügend Rücklagen bilden können und bisher kaum realistische Möglichkeiten hatten, staatliche Förderung zu nutzen.

Mehr Zuschüsse für unterschiedliche Einkommen

Die Reform verbessert die Zulagen erheblich, damit möglichst viele Menschen mit unterschiedlichen Einkommenssituationen vorsorgen können:

  • 50 Cent Zuschuss pro gespartem Euro bis 30 Euro monatlich
  • 25 Cent Zuschuss pro Euro bei Sparbeträgen zwischen 30 und 150 Euro monatlich

Für Familien bringt die Reform eine frühere Entlastung:
Die volle Kinderzulage von 300 Euro pro Jahr gibt es bereits ab einem monatlichen Sparbeitrag von 25 Euro.
Diese einfache Förderlogik unterstützt insbesondere Selbstständige, deren Einkommen naturgemäß schwankt.

Neues Altersvorsorgedepot sorgt für mehr Flexibilität

Die bisher üblichen, teuren Garantien entfallen. Das neue Altersvorsorgedepot setzt stattdessen auf mehr Freiheit und Chancen:

  • keine verpflichtenden Garantien
  • niedrigere Kosten durch eine Obergrenze von 1 Prozent der Effektivkosten
  • ein kostengünstiges Standarddepot, das auch öffentliche Anbieter bereitstellen müssen

Dank dieser Struktur können Selbstständige ihre Vorsorge flexibel an ihren unternehmerischen Alltag anpassen. Wer unregelmäßige Einnahmen hat, profitiert von der Möglichkeit, Sparbeträge unkompliziert anzupassen.

Reform stärkt Gründerinnen und Gründer in Mecklenburg-Vorpommern

Mecklenburg-Vorpommern lebt von vielen Solo-Selbstständigen, Kreativen und Kleinunternehmerinnen. Für sie bedeutet die Reform:

  • mehr Planungssicherheit
  • weniger bürokratische Hürden
  • echte finanzielle Förderung
  • bessere Chancen auf langfristigen Vermögensaufbau

Erstmals steht ein Vorsorgemodell bereit, das sowohl tragfähig als auch alltagstauglich ist – unabhängig davon, ob jemand angestellt oder selbstständig arbeitet.

Staatlich geförderte Altersvorsorge für Selbstständige bringt Fairness

Die Reform bringt mehr Fairness, höhere Förderung und mehr Flexibilität. Gründerinnen und Gründer erhalten echte Möglichkeiten, mit überschaubaren Beiträgen langfristig Vermögen aufzubauen.

Die staatlich geförderte Altersvorsorge für Selbstständige wird ab 2027 deutlich attraktiver, günstiger und zukunftssicherer – und sendet ein starkes Signal an die vielfältige Gründerszene.

Einen umfassenden Hintergrund liefert die Bundesregierung selbst mit ihren offiziellen Informationen zur staatlich geförderten Altersvorsorge für Selbstständige.

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