Neue Richtlinie zur Beratungsförderung von kleinen und mittleren Unternehmen geht an den Start


In welcher Form, regelt die neue Richtline neuen „Förderung von Unternehmensberatungen für KMU“, die im Bundesanzeiger veröffentlicht wurde und am 01.01.2023 in Kraft getreten ist.

Ziel des bereits länger laufenden Bundesprogramms „Förderung von Unternehmensberatungen für KMU“ ist, die Erfolgsaussichten, die Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit sowie die Beschäftigungs- und Anpassungsfähigkeit von kleinen und mittleren Unternehmen zu stärken. Um dies zu erreichen, können sich Unternehmen von qualifizierten Beraterinnen und Beratern zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung beraten lassen. Das ist eine Chance, die eigene Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit zu steigern.
Das Programm wurde jetzt im Sinne einer besseren Übersichtlichkeit verschlankt. Mit der neuen Förderung entfällt die Unterscheidung der Antragstellergruppen. Es gibt nur noch eine Gruppe: kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und der freien Berufe. Auch der Fördersatz unterscheidet sich nur noch nach dem Standort und beträgt entweder 50 % und maximal 1.750 Euro oder 80 % und maximal 2.800 Euro der Beratungskosten.

Innerhalb der Geltungsdauer der Förderrichtlinie (1. Januar 2023 bis 31. Dezember 2026) kann jedes förderberechtigte Unternehmen maximal fünf in sich abgeschlossene Beratungen gefördert bekommen, jedoch nicht mehr als zwei pro Jahr. Ausschlaggebend ist hierbei der Zeitpunkt der Antragstellung.

Die entstehenden Kosten werden durch einen nicht rückzahlbaren Zuschuss durch das Förderprogramm reduziert.

Die Beratungsförderung wird aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) kofinanziert.

Informationen zur Antragstellung

  • Sie können Ihre Anträge auf Gewährung eines Zuschusses zu den Kosten einer geplanten Unternehmensberatung nur online über die Antragsplattform des BAFA stellen. Dort geben Sie lediglich Ihre Firmendaten ein und schicken den Antrag online ab. Weitere Unterlagen benötigen Sie nicht.
  • Die eingeschaltete und von Ihnen gewählte Leitstelle sowie das BAFA prüfen vorab die formalen Fördervoraussetzungen sowie das Vorliegen der notwendigen Beratereigenschaft im Sinne der Förderrichtlinie Ihres gewählten Beratungsunternehmens und informieren Sie über das Ergebnis, die Bedingungen für eine Förderung sowie die Vorlagefrist für das Einreichen Ihres Verwendungsnachweises.
  • Erst nach Erhalt dieses unverbindlichen Informationsschreibens dürfen Sie mit der Beratung beginnen. Bitte beachten Sie, dass als Beginn der Beratung bereits der Abschluss eines Vertrages über die zu erbringende Beratung gilt.
  • Sollte Ihr Unternehmen zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht länger als ein Jahr am Markt tätig sein (ab Gründungsdatum), müssen Sie ein Informationsgespräch mit einem regionalen Ansprechpartner führen. Das Gespräch können Sie frühestens drei Monate vor Antragstellung führen, spätestens jedoch vor Einreichung Ihres Verwendungsnachweises.

Weitere Informationen und Antragsmöglichkeit gibt es auf der Internetseite des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Hier sind z. B. auch die Kontaktdaten der regionalen Ansprechpartner zu finden (unter dem Reiter „Zum Thema“) und diverse Leitfäden und Anleitungen zur Antragstellung.

Quelle: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)

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