Steuernummer beantragen in Mecklenburg-Vorpommern: So geht’s

Nachdem du dein Gewerbe in Mecklenburg-Vorpommern angemeldet hast, ist der nächste wichtige Schritt die Beantragung deiner Steuernummer beim zuständigen Finanzamt. Diese benötigst du für die ordnungsgemäße Versteuerung deines Unternehmens. Dieser Artikel erklärt dir Schritt für Schritt, wie du deine Steuernummer in Mecklenburg-Vorpommern beantragen kannst und was du dabei beachten musst.

Zuletzt aktualisiert: 18.12.2024
Die Überschrift "Steuernummer beantragen in MV", hinterlegt von einem Foto des Schweriner Schlosses mit Brücke am See

Warum brauche ich eine Steuernummer?

Um deine Steuernummer in Mecklenburg-Vorpommern zu beantragen, ist der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung entscheidend. Nach deiner Gewerbeanmeldung solltest du diesen Fragebogen zeitnah über das ELSTER-Portal des Finanzamts ausfüllen und elektronisch einreichen. Das Finanzamt prüft deine Angaben und erteilt dir anschließend die Steuernummer. In der Regel erhältst du die Steuernummer innerhalb von 2 bis 4 Wochen nach Antragstellung, je nach Bearbeitungszeit des zuständigen Finanzamts in Mecklenburg-Vorpommern.

Als Gründer:in in Mecklenburg-Vorpommern benötigst du die Steuernummer für:

  • Das Ausstellen von Rechnungen
  • Die Abgabe von Steuererklärungen (z.B. Umsatzsteuer-Voranmeldung, Gewerbesteuererklärung)
  • Die Kommunikation mit dem Finanzamt

Steuernummer beantragen in Mecklenburg-Vorpommern – Schritt für Schritt

Du beantragst deine Steuernummer in der Regel nach der Gewerbeanmeldung, indem du den „Fragebogen zur steuerlichen Erfassung“ elektronisch an das zuständige Finanzamt übermittelst. Hier die einzelnen Schritte:

1. Online-Registrierung bei ELSTER:

ELSTER (Elektronische Steuererklärung) ist das Online-Portal der Finanzverwaltung. Dementsprechend benötigst du für die elektronische Einreichung des Fragebogens ein Benutzerkonto. Die gute Nachricht ist, dass die Registrierung kostenlos ist und unter www.elster.de erfolgen kann. Allerdings solltest du beachten, dass der Registrierungsvorgang einige Tage in Anspruch nehmen kann.

2. Auswahl des richtigen Fragebogens:

Nach der Registrierung bei ELSTER kannst du den passenden Fragebogen zur steuerlichen Erfassung online ausfüllen. Es gibt unterschiedliche Versionen für Einzelunternehmen, Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften. Achte darauf, den für deine Rechtsform korrekten Fragebogen auszuwählen.

3. Ausfüllen des Fragebogens zur steuerlichen Erfassung:

Jetzt gehts es an das Ausfüllen des Fragebogens. Dieser erfasst alle relevanten Daten zu deinem Unternehmen, wie z.B. Rechtsform, Geschäftszweck und voraussichtliche Umsätze.

Leitfaden der Gründerplattform:

Unser Partner, die Gründerplattform, bietet dir eine detaillierte Ausfüllhilfe für den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung.

Weitere Ausfüllhilfen findest du hier:

Ausfüllhilfe für Personengesellschaften/-gemeinschaften:
Ausfüllhilfe für Kapitalgesellschaften/Genossenschaften:

4. Elektronische Übermittlung:

Nachdem du den Fragebogen vollständig ausgefüllt hast, kannst du ihn elektronisch an das zuständige Finanzamt in Mecklenburg-Vorpommern übermitteln.

5. Bearbeitung durch das Finanzamt:

Das Finanzamt prüft deine Angaben und teilt dir anschließend deine Steuernummer per Post mit.

Besonderheit für Freiberufler:innen: Freiberufler:innen melden ihre Tätigkeit nicht beim Gewerbeamt an, sondern direkt beim zuständigen Finanzamt. Auch sie müssen den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausfüllen und einreichen, idealerweise innerhalb von etwa 4 Wochen nach Aufnahme ihrer freiberuflichen Tätigkeit.

Wichtiges zum Zeitrahmen:

Es gibt keine gesetzlich festgelegte Frist für die Einreichung des Fragebogens zur steuerlichen Erfassung nach der Gewerbeanmeldung. Dennoch ist es dringend empfehlenswert, den Fragebogen zeitnah einzureichen. In der Regel versenden die Finanzämter nach der Gewerbeanmeldung ein Schreiben mit der Aufforderung zur Einreichung des Fragebogens, oft verbunden mit einer Frist von etwa 3 bis 4 Wochen. Auch wenn diese Frist keine gesetzliche Grundlage hat, solltest du dich daran orientieren, um Verzögerungen und mögliche Probleme mit dem Finanzamt zu vermeiden.


Steuernummer vs. Steuer-ID:

Seit einigen Jahren wird automatisch eine Steueridentifikationsnummer (Steuer-ID) vergeben. Diese ist jedoch nicht mit der Steuernummer für dein Unternehmen zu verwechseln. Denn die Steuer-ID ist eine lebenslang gültige und persönliche Nummer, während die Steuernummer für dein Unternehmen vergeben wird.

Zuständiges Finanzamt in Mecklenburg-Vorpommern finden

Dein zuständiges Finanzamt in Mecklenburg-Vorpommern richtet sich nach dem Standort deines Unternehmens. Eine Übersicht der Finanzämter in Mecklenburg-Vorpommern mit den jeweiligen Kontaktdaten findest du auf der Webseite des Steuerportals Mecklenburg-Vorpommern.

Goldene Schrift "Finanzamt" auf einem Wegweiser, im Hintergrund ein Finanzamtgebäude

Unterstützung und Beratung in Mecklenburg-Vorpommern

Gerade für Gründende kann der bürokratische Prozess etwas überfordernd sein. Hier sind einige Anlaufstellen in Mecklenburg-Vorpommern, bei denen du Unterstützung findest:

Finanzamt:

Dein zuständiges Finanzamt in Mecklenburg-Vorpommern steht dir bei Fragen zum Fragebogen zur steuerlichen Erfassung und zur Beantragung der Steuernummer direkt zur Verfügung. Du kannst dich telefonisch, per E-Mail oder (teilweise) persönlich an dein Finanzamt wenden.


Steuerberater:in:

Ein:e Steuerberater:in kann dich umfassend zu allen steuerlichen Fragen beraten und dir beim Ausfüllen des Fragebogens zur steuerlichen Erfassung helfen.

IHKs und HWKs:

Die Industrie- und Handelskammern (IHKs) und Handwerkskammern (HWKs) in MV bieten ebenfalls Beratung für Gründende an.


Auf unserer Seite "Beratung" und im Wegweiser "Gründer:innen-Supporter in M-V kurz vorgestellt" findest du außerdem weitere Institutionen und Einrichtungen speziell in Mecklenburg-Vorpommern, die dich bei deinem Gründungsvorhaben unterstützen. Eine Übersicht über die wichtigsten Förderprogramme findest du hier.

Fazit

Die Beantragung der Steuernummer ist ein wichtiger Schritt nach der Gewerbeanmeldung. Versäumst du es, den Fragebogen rechtzeitig einzureichen, kann das Finanzamt deine Steuerlast schätzen, was in den meisten Fällen zu höheren Nachzahlungen führt. Zudem können Verspätungszuschläge oder Zwangsgelder verhängt werden. Daher ist es ratsam, dass du den Prozess nicht aufschiebst.

FAQ – Steuernummer beantragen in Mecklenburg-Vorpommern


1. Was ist der Unterschied zwischen Steuernummer und Steuer-ID?

Die Steuernummer ist eine eindeutige Kennzeichnung für dein Unternehmen und wird vom Finanzamt vergeben. Die Steuer-ID (Steueridentifikationsnummer) ist eine lebenslang gültige und persönliche Nummer, die jede:r Bürger:in in Deutschland erhält.

Nahaufnahme der Hände einer Frau, wie sie einen Stift über Steuerpapieren hält und mit der linken Hand am Taschenrechner tippt


2. Muss ich die Steuernummer sofort nach der Gewerbeanmeldung beantragen?

Es gibt keine gesetzliche Frist im direkten Sinne. Dennoch solltest du den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung zeitnah nach der Gewerbeanmeldung einreichen, idealerweise innerhalb von 3-4 Wochen.


3. Wo finde ich den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung?

Den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung findest du im Online-Portal ELSTER.


4. Wie muss ich den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung einreichen?

Der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung muss elektronisch über das ELSTER-Portal des Finanzamts eingereicht werden. Eine Einreichung in Papierform ist in der Regel nicht möglich. Du benötigst dafür ein Benutzerkonto bei ELSTER.


5. Wie lange dauert die Bearbeitung?

In der Regel erhältst du die Steuernummer innerhalb von 2 bis 4 Wochen nach Antragstellung, je nach Bearbeitungszeit des zuständigen Finanzamts in Mecklenburg-Vorpommern.
Bis dahin darfst du Rechnungen schreiben und dabei vorläufig deine persönliche Steueridentifikationsnummer (Steuer-ID) verwenden.


6. Was ist die Kleinunternehmerregelung?

Die Kleinunternehmerregelung befreit Unternehmer:innen mit geringem Umsatz von der Umsatzsteuerpflicht. Wenn dein Umsatz voraussichtlich unterhalb der gesetzlichen Grenze liegt, musst du keine Umsatzsteuer in deinen Rechnungen ausweisen und keine Umsatzsteuer-Voranmeldungen abgeben.


7. Was passiert, wenn ich keine Steuernummer beantrage?

Das Finanzamt kann deine Steuerlast schätzen, was in der Regel zu höheren Nachzahlungen führt. Zudem können Verspätungszuschläge oder Zwangsgelder verhängt werden.