ERP-Förderkredit Gründung und Nachfolge: Abgesichert gründen oder übernehmen

Mit dem ERP-Förderkredit Gründung und Nachfolge sollen Gründungen und Nachfolgen angestoßen werden. Ziel ist es, Investitionen, Unternehmensübernahmen und Betriebsmittelfinanzierungen zu fördern.

Hundertprozentige Garantie der Bürgschaftsbank

Das Besondere an dem neuen bundesweiten Kooperationsprogramm mit der KfW: Banken werden durch eine hundertprozentige Garantie der Bürgschaftsbank vollständig vom Kreditausfallrisiko entlastet.
Für das vom Bundesministerium für Wirtschaft und Kilmaschutz in Auftrag gegebene Programm stellt das Bundesministerium für Finanzen eine 80-prozentige Rückgarantie zur Verfügung.
Die KfW bietet die Refinanzierung mit zwei Laufzeitvarianten an und verbilligt den Zinssatz aus Mitteln des ERP-Sondervermögens.

Was wird mit dem ERP-Förderkredit Gründung und Nachfolge gefördert?

– Förderfähige Maßnahmen

  • Gründung einer freiberuflichen Existenz, eines gewerblichen Unternehmens.
  • Übernahme eines gewerblichen Unternehmens oder einer tätigen Beteiligung an einem solchen Unternehmen sowie Aufstockung einer entsprechenden Beteiligung.
  • Festigungs- und Erweiterungsmaßnahmen innerhalb von fünf Jahren nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit.
  • Erwerb von Vermögenswerten aus anderen Unternehmen einschließlich Übernahmen und tätiger Beteiligungen.

– Förderfähige Kosten

  • Investitionen
  • Betriebsmittel
  • Warenlager
  • Übernahme und Beteiligung
  • Konditionen
  • Zinsgünstiges Darlehen der KfW mit 100%-Garantie für die Bank

– Konditionen

  • Bis zu 500.000 Euro pro Antrag (max. 35 % des Gesamtvorhabens)
  • Individueller Eigenmitteleinsatz unter Berücksichtigung der Situation
  • Erleichterte Kreditvergabe
  • Keine Sicherheiten nötig
  • Laufzeit wählbar: 10 oder 15 Jahre
  • 2 oder 5 tilgungsfreie Jahre

– Kombination mit anderen Förderprogrammen

Eine Kombination mit anderen Förderprogrammen sowie Absicherungsinstrumenten der Bürgschaftsbanken ist möglich.

Wie erfolgt die Antragstellung?

Wie sonst üblich beantragen die Antragsteller:innen den Kredit über ihre Hausbank. Diese stellt wiederum einen Antrag auf Garantieübernahme bei der zuständigen Bürgschaftsbank. Übernimmt diese die Garantie, beantragt die Hausbank den Refinanzierungskredit bei der KfW.

Wo findest du alle wichtigen Informationen zum ERP-Förderkredit Gründung und Nachfolge?

Alle wichtigen Informationen zum Kredit findest du auf den Seiten der KfW:
Kredit Nr. 077, ERP-Förderkredit Gründung und Nachfolge.
Hier gibt es auch einen Link, um eine Online-Beratungsanfrage zu starten, wenn du einen Finanzierungspartner suchst oder einen Beratungstermin vereinbaren möchtest.

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