Erste Hilfe im Betrieb: Nicht nur eine Pflichtübung!

Deshalb sollten alle Bescheid wissen, wie in so einer Situation vorzugehen ist – vor allem auch, wie man Erste Hilfe leisten kann.
Besonders wichtig, damit alles gut klappt: eine gute Organisation und die Kommunikation des Themas im Betrieb. Alle wichtigen Informationen sollten und müssen im Vorfeld kommuniziert werden. Denn gute Vorbereitung kann Menschenleben retten!

Jährliche Unterweisung

Bestimmte Arbeitsschutzthemen musst du laut  § 12 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) mindestens einmal jährlich (falls Jugendliche im Unternehmen beschäftigt sind: zweimal jährlich) mit den Mitarbeitern besprechen.
Damit ist ein grundlegendes Instrument gegeben, um alle im Betrieb auf Notfälle vorzubereiten und wichtige Informationen zum Ablauf der Ersten Hilfe an die Beschäftigten weiterzugeben.

Folgende Fakten solltest du bzw. ein Beauftragter dabei mindestens kommunizieren:

  • Was sind erste Hilfsmaßnahmen?
  • Wo befindet sich das entsprechende Material, z. B. Verbandkästen oder ggf. Automatisierte Defibrillatoren?
  • Wo und wie kann ein Notruf abgesetzt werden?
  • Wem ist der Unfall außerdem zu melden?
  • Wie werden Rettungseinheiten an den Notfallort geleitet?
  • Welche Personen sind Ersthelfer im Betrieb und wie sind diese zu erreichen?

Aushänge zum Thema Erste Hilfe

Sinnvoll ist auch ein Aushang, zum Beispiel können mithilfe von Plakaten (an markanten bzw. zentralen Punkten im Unternehmen) die Beschäftigten über Notruf, Erste-Hilfe-Material und Erste-Hilfe-Personal informiert werden (Hinweis: Unternehmen sind dazu verpflichtet, je nach Betriebsgröße eine bestimmte Anzahl an Ersthelfern auszubilden und regelmäßig fortbilden zu lassen).
Wichtig ist auch: Jedes Ereignis, bei dem Erste Hilfe geleistet wurde, muss aufgezeichnet werden.

Tipp

Weitere Informationen zum Thema findest du z. B. auf den Seiten der DGUV, Fachbereich Erste Hilfe.

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