Europäischer Preis für Innovatorinnen

Der Europäische Preis für Innovatorinnen wird gemeinsam vom Europäischen Innovations- und Technologieinstitut (EIT) und dem Europäischen Innovationsrat (EIC) verliehen.
Mit der gemeinsamen Initiative werden Unternehmerinnen unterstützt, deren Innovationen eine echte Wirkung entfalten – sei es bei der Bekämpfung des Klimawandels, der Verbesserung der Gesundheitsversorgung oder der Neugestaltung der digitalen Wirtschaft.

Preise in drei Preiskategorien verliehen

Es gibt drei Preiskategorien:

  • In der Kategorie „EIC Women Innovators“ werden drei Preise in Höhe von 100.000 €, 70.000 € und 50.000 € an die drei höchstplatzierten Bewerbungen vergeben;
  • Beim EIC Rising Innovators werden drei Preise in Höhe von 50.000 €, 30.000 € und 20.000 € an die drei höchstplatzierten Bewerbungen vielversprechender „Rising Innovators“ unter 35 Jahren vergeben.
  • Der EIT Women Leadership Award wird an herausragende weibliche Führungskräfte aus der EIT-Community verliehen. Die Gewinnerin erhält 50.000 €, die beiden Zweitplatzierten 30.000 € bzw. 20.000 €.

Wer kann sich bewerben beim Europäischen Preis für Innovatorinnen?

Alle Bewerberinnen müssen die folgenden Teilnahmekriterien erfüllen:

  1. Die Bewerberin muss eine Frau sein.
  2. Die Antragstellerin muss ihren rechtmäßigen Sitz in einem EU-Mitgliedstaat, einschließlich der überseeischen Länder und Gebiete (ÜLG), oder einem mit Horizont Europa assoziierten Land haben.
  3. Die Antragstellerin muss Gründerin oder Mitgründerin des Unternehmens oder der Organisation sein;
  4. Das Unternehmen oder die Organisation muss in einem EU-Mitgliedstaat (einschließlich der überseeischen Länder und Gebiete (ÜLG)) oder einem mit Horizont Europa assoziierten Land ansässig und mindestens zwei Jahre vor dem Ausschreibungsjahr (vor dem 1. Januar 2023) registriert oder eingetragen sein;
  5. Bewerberinnen, die bereits einen EU- oder Euratom-Preis erhalten haben, können für dieselben Aktivitäten keinen zweiten Preis erhalten.
  6. Darüber hinaus müssen Bewerberinnen für die Kategorie „Rising Innovators“ zu Beginn des Ausschreibungsjahres unter 35 Jahre alt sein. Für die Kategorie „Women Innovators“ (oder für die Kategorie „EIT Women Leadership“) gibt es keine Altersbeschränkung.
  7. Zudem können sich Bewerberinnen, die für mehrere Preiskategorien infrage kommen, nur für eine Kategorie bewerben.

Welche Vergabekriterien gibt es beim Europäischen Preis für Innovatorinnen?

Förderfähige Bewerbungen werden anhand von drei Vergabekriterien bewertet:

  1. Bahnbrechende Innovation
    Das von der Antragstellerin gegründete oder mitgegründete Unternehmen oder die Organisation leistet Pionierarbeit bei einer bahnbrechenden und disruptiven Innovation, die sich unter anderem auf die Bereiche Deep Tech und Naturwissenschaften, Technik, Ingenieurwesen und Mathematik (STEM) innerhalb der EU oder den mit Horizont Europa assoziierten Ländern konzentriert.
  1. Wirkung
    Diese Innovation geht auf ein echtes Bedürfnis oder eine echte Herausforderung ein und bietet erhebliche Vorteile für die Menschen und/oder den Planeten.
  1. Inspiration
    Die Bewerberin ist eine inspirierende Führungspersönlichkeit, die eine entscheidende Rolle für den Erfolg des Unternehmens oder der Organisation gespielt hat. Sie ist zudem ein Vorbild, das andere Frauen und Mädchen dabei unterstützt, ihr volles Potenzial auszuschöpfen.

Wie kannst du dich bewerben?

Je nachdem, in welcher Kategorie du dich bewerben willst, kannst du dafür die nachfolgenden Links nutzen:

Hier alles noch einmal ausführlich zum Nachlesen:
Programmseite
Wettbewerbsregeln

Die Bewerbungsfrist endet am 25. September 2025 um 17:00 Uhr.

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