KfW erhöht ERP-Gründerkredit – StartGeld

Die KfW verstärkt ihr Engagement und hebt den Förderhöchstbetrag beim ERP-Gründerkredit – StartGeld an. Ab dem 01.12.2025 können Berechtigte eine Förderung in Höhe von bis zu 200.000 Euro erhalten. Gleichzeitig erhöht die KfW den maximal möglichen Anteil für Betriebsmittelfinanzierungen von 50.000 auf 80.000 Euro.

„Gründungen sind Treiber unserer Wettbewerbsfähigkeit und Innovationskraft. Mit der Anhebung des Höchstbetrags unterstützen wir Gründerinnen und Gründer in Deutschland mit finanziellen Mitteln, die sie benötigen, um ihre Ideen erfolgreich umzusetzen“, sagt Melanie Kehr, für Inländische Förderung zuständige Vorständin der KfW. „Den Zugang zum Förderkredit erleichtern wir durch eine Übernahme des Kreditausfallrisikos in Höhe von 80 Prozent. Damit leisten wir einen sichtbaren Beitrag zur Belebung des Gründungsgeschehens und zeigen: Die KfW steht fest an der Seite der Unternehmerinnen und Unternehmer. Jetzt ist die Zeit für mutige Schritte!“

Wer ist antragsberechtigt?

Antragsberechtigt sind Gründerinnen und Gründer, die neu starten, Betriebe übernehmen oder junge Unternehmen (auch kleine gewerbliche Sozialunternehmen mit Gewinnerzielungsabsicht) festigen möchten, die nicht älter als 5 Jahre sind. Das umfasst sowohl natürliche Personen als auch gewerbliche Unternehmen.
Möglich ist auch eine Förderung eines Nebenerwerbs.

Was wird beim ERP-Gründerkredit gefördert?

Gefördert werden Investitionen und Betriebsmittel wie Ausstattung, Maschinen, Fahrzeuge, Miete, Personal und Warenlager – alles, was für einen sicheren Start und Wachstum wichtig ist.

Welche Vorteile bietet der ERP-Gründerkredit?

Wie läuft die Beantragung beim ERP-Gründerkredit?

Du kannst den Kredit über deine Hausbank/Sparkasse beantragen.
Zu diesem Kreditgespräch solltest du unbedingt deinen Businessplan mitbringen. Er ist in der Regel der Schüssel dafür, wie ein Kreditinstitut deine Gründungsidee und die Erfolgsaussichten beurteilt.
Sobald du die Zusage der KfW für die Förderung deinen Kreditantrag bekommen hast, kannst du den Kredit­vertrag bei deinem Kreditinstitut abschließen.
Die Kredit­summe kannst du dann zeitnah abrufen – und mit deinem Vorhaben beginnen.

Wo gibt es weitere Informationen?

Genaue Informationen findest du z. B. in diesem Merkblatt der KfW.
Auf dieser Internetseite der KfW findest du neben konkreten Informationen auch Formulare und Vordrucke, die du nutzen kannst für die Beantragung der Fördermittel.

Weitere Artikel

Leonie Tessenow, Gründerin von Tekoha aus Mecklenburg-Vorpommern, mit Matekaffee – verbindet Südamerika und Deutschland

Tekoha: Gründerin Leonie Tessenow verbindet Südamerika mit MV

Weiterlesen
eine ältere Person in der Mitte umarmt zwei jüngere, alle lächeln

Rentenkommission hat 33 Vorschläge vorgelegt

Weiterlesen
Symbolbild für eine Ferienjob: junger Mann in einem Imbisswagen reicht Essen über den Verkaufstresen

Ferienjob – Vorteile für beide Seiten

Weiterlesen
Symbolbild für Plattformen-Steuertransparenzgesetz: Laptop mit Onlineshop-Angeboten auf dem Display

Schon mal was gehört vom Plattformen-Steuertransparenzgesetz?

Weiterlesen
Gruppenfoto aller Gewinner:innen, Platzierten und der Jury

Ideenwettbewerb „Inspired 2026“: Kreative Zukunftsideen in Neubrandenburg ausgezeichnet

Weiterlesen
de:hub Pitch Night 2026 Startup Pitch vor Publikum in Event-Location

de:hub Pitch Night 2026: Große Chance für Tech-Start-ups

Weiterlesen
Seite 1 von 110

Noch nicht ganz auf Kurs oder fehlt der passende Ankerpunkt?

Dann einfach Kontakt aufnehmen. Wir unterstützen dabei, den richtigen Weg durch die Gründungslandschaft in Mecklenburg-Vorpommern zu finden.

Kontakt aufnehmen
Nach oben scrollen