KI-Verordnung: Einheitliche Regeln in der EU

Warum braucht man einheitliche Regeln für Künstliche Intelligenz?

Künstliche Intelligenz (KI) wird in Zukunft eine immer größere Rolle spielen – sowohl im Arbeitsalltag als auch im privaten Leben. Deshalb ist es wichtig, einheitliche Regeln zu schaffen, um Missbrauch soweit wie möglich zu verhindern.
Bei KI geht es nicht nur um Produkte und Konsumenten, sondern auch um Prozesse und Arbeitsabläufe in den Unternehmen. 
Deshalb hat die EU hat vor knapp einem halben Jahr das weltweit erste Gesetz zur Regulierung von KI verabschiedet.
Die KI-Verordnung (auch Artificial Intelligence Act, AI Act) schafft dabei einheitliche Regelungen für Anbieter von KI-Produkten in der EU und für den Einsatz von KI. Ziel der KI-VO ist es, den Schutz der Grundrechte, der Sicherheit und der Gesundheit der Nutzenden zu gewährleisten und das Vertrauen in die Entwicklung und Verbreitung von KI zu stärken.

An wen richtet sich die KI-Verordnung?

Die KI-Verordnung der Europäischen Union richtet sich zwar in erster Linie an die Entwickler, Anbieter und Vertreiber von KI-Systemen.
Allerdings gibt es auch Anforderungen, die Unternehmen betreffen, die KI nutzen. Sie haben folgende Pflichten:

  • Sorgfaltspflichten: Unternehmen müssen sicherstellen, dass die verwendeten KI-Systeme legal und sicher sind. Sie dürfen keine verbotenen KI-Anwendungen einsetzen.
  • Überwachungspflichten: Bei Hochrisiko-KI müssen Unternehmen die Systeme während der Anwendung überwachen, Probleme melden und gegebenenfalls Anpassungen vornehmen.
  • Transparenzanforderungen: Wenn KI-Systeme gegenüber Kunden und Kundinnen eingesetzt werden (z. B. Chatbots), müssen diese darüber informiert werden, dass sie mit einer KI interagieren.
  • Dokumentation: Unternehmen, die Hochrisiko-KI nutzen, müssen Berichte führen und dokumentieren, wie die KI eingesetzt wird.
  • Haftung: Wenn ein Unternehmen eine KI nutzt, die Schaden verursacht (z. B. diskriminierende Entscheidungen), kann es für die Nutzung haftbar gemacht werden, auch wenn es die KI nicht selbst entwickelt hat.

Erläuterungen zum Inhalt der KI-Verordnung

Erläuterungen zum Inhalt der KI-Verordnung sind in einer umfangreichen Ausarbeitung der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) enthalten: „EU AI Act – Was steht drin?
Sie behandelt ausführlich folgende Punkte:

  • Was ist eine Künstliche Intelligenz im Sinne der KI-VO?
  • Risikoklassifizierung – Wie wird KI reguliert?
  • Welche Pflichten gelten für Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen?
  • Welche Voraussetzungen gelten für Hochrisiko-KI-Systeme?
  • Welche Regelungen gelten für Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen?
  • Ab wann gelten welche Regelungen?
  • Was müssen Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen jetzt beachten?

Die ersten Festlegungen der KI-Verordnung treten bereits Anfang nächsten Jahres in Kraft.
Der Ausarbeitung der BDA beinhaltet auch Aussagen darüber, wie die Zuordnung der Unternehmen bzw. ihrer Produkte zu den einzelnen Risikostufen erfolgt und inwiefern das Auswirkungen auf euer Unternehmen haben könnte.


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