Nicht vergessen: Mindestlohn steigt erneut ab 2026

Grundlage für die Erhöhung des Mindestlohns ist das Mindestlohngesetz sowie das Gesetz zur Erhöhung des Schutzes durch den gesetzlichen Mindestlohn und zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung (das ist aber nicht mehr in allen Aspekten automatisch oder uneingeschränkt gültig, z. B. Höhe des Mindestlohns u. ä.).
Laut der im Bundesgesetzblatt Teil I, Nr. 268/2025 veröffentlichten Fünften Verordnung zur Anpassung der Höhe des Mindestlohns (MiLoV5) wird der Mindestlohn ab dem 01.01.2026 wie folgt festgesetzt:

Für wen gilt der allgemeine Mindestlohn?

Der gesetzliche Mindestlohn gilt für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer über 18 Jahren.

Keine Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer im Sinne des Mindestlohngesetzes sind:

Wichtig: Zu beachten ist natürlich auch, dass es Branchenmindestlöhne oder Allgemeinverbindliche Tarifverträge gibt, auf deren Grundlage der anzusetzende Mindestlohn höher als der gesetzlich vorgeschriebene Mindestlohn ausfällt!

Wichtig: Auswirkungen des Mindestlohns auf Arbeitsverträge beachten!

Wie immer hat die Erhöhung des Mindestlohns eventuell Auswirkungen auf bestehende Arbeitsverträge.

Bei Vollzeit- oder Teilzeitbeschäftigung musst du auf Folgendes achten, wenn du Mindestlohn zahlst.

Wir empfehlen dir, den Mindestlohn-Rechner auf den Seiten des BMAS zu nutzen. Dort kannst du unkompliziert zum einen berechnen, wie hoch der Mindestlohn bei einer bestimmten Stundenzahl ist. Und andersherum, ob der Lohn, den du jetzt zahlst, den Mindestlohnanforderungen entspricht.

Mit dem Mindestlohn steigt zum 1. Januar 2026 auch die Entgeltgrenze für Minijobs von 556 auf aufgerundet 603 Euro im Monat (2027: 633 €).
Hintergrund ist, dass die Verdienstgrenze für Minijobs an den Mindestlohn gekoppelt wird. Die Verdienstgrenze für Minijobs steigt also automatisch mit jeder Erhöhung des Mindestlohn, um die monatliche Höchstarbeitszeit von 43 Stunden dauerhaft zu erhalten.
Das bedeutet für dich, dass die entsprechenden Verträge in der Lohnhöhe angepasst werden. Zudem muss auch das Abrechnungssystem entsprechend umgestellt werden.
Die Regeln für Midijobs – speziell die Einkommensgrenzen – müssen vom Gesetzgeber angepasst werden, das passiert nicht automatisch. Die untere Grenze liegt seit dem 01.01.2026 bei 603,01 Euro monatlich. Die obere Grenze bleibt unverändert bei 2.000 Euro. 
Mehr zum Thema Mini- und Midijob findest du in unserem Artikel: „Wenn du Minijobber:innen beschäftigen willst.

Was passiert, wenn du gegen das Mindestlohn-Gesetz verstößt?

Das kann folgende Konsequenzen haben:

Tipps und Hinweise

Weitere Hinweise und Tipps findest du z. B. hier:

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