Fachkundige Stellungnahme für ein Existenzgründungsvorhaben?

Eine Existenzgründung bringt viele organisatorische und finanzielle Fragen mit sich.
Eine davon lautet vielleicht: Benötige ich für mein Gründungsvorhaben eine fachkundige Stellungnahme?
Viele Gründer:innen begegnen diesem Begriff zum ersten Mal, wenn sie Fördermittel beantragen oder sich bei der Agentur für Arbeit über finanzielle Unterstützung informieren.
Die fachkundige Stellungnahme dient dann als Nachweis dafür, dass dein Geschäftsvorhaben wirtschaftlich tragfähig ist und gute Erfolgsaussichten besitzt.

Im Folgenden erfährst du, wann eine fachkundige Stellungnahme notwendig ist, wer sie ausstellen darf und wie du dich optimal darauf vorbereitest.

Was ist eine fachkundige Stellungnahme überhaupt?

Eine fachkundige Stellungnahme ist eine schriftliche Einschätzung eines Experten bzw. einer Expertin oder einer anerkannten Institution zu deinem Existenzgründungsvorhaben. Ziel ist es, die wirtschaftliche Tragfähigkeit deiner Geschäftsidee zu prüfen.

Sie bestätigt unter anderem, dass:

  • dein Geschäftsmodell realistisch erscheint,
  • deine Finanzplanung nachvollziehbar ist,
  • du ausreichende fachkundige Kenntnisse mitbringst,
  • deine Selbstständigkeit voraussichtlich langfristig tragfähig sein kann.

Die fachkundige Stellungnahme basiert in der Regel auf deinem Businessplan, der Umsatz- und Rentabilitätsvorschau sowie weiteren Unterlagen wie Lebenslauf oder Qualifikationsnachweisen.

In welchen Fällen benötigst du eine fachkundige Stellungnahme?

In folgenden Fällen wird in der Regel eine „Tragfähigkeitsbescheinigung“ durch eine fachkundige Stelle verlangt:

  • Wenn du arbeitslos bist oder kurz vor der Arbeitslosigkeit stehst und dich hauptberuflich selbstständig machen möchtest, kannst du unter bestimmten Voraussetzungen finanzielle Unterstützung von der Agentur für Arbeit in Form eines Gründungszuschusses erhalten.
  • Als Bezieherin bzw. Bezieher von Bürgergeld kannst du eventuell Einstiegsgeld erhalten, wenn du eine selbstständige Tätigkeit aufnehmen willst.
  • Wenn du in MV ein Gründungsstipendium beantragen willst, musst du eventuell den Innovationscharakter deines Vorhabens durch eine fachliche Stellungnahme nachweisen. Diese Stellungnahme muss von einer Hochschule oder einer anderen geeigneten fachkundigen Einrichtung stammen.

Darüber hinaus kann eine fachkundige Stellungnahme auch dann sinnvoll sein, wenn du Investor:innen, Banken oder potenzielle Geschäftspartner:innen überzeugen möchtest. Die Einschätzung einer neutralen Fachstelle erhöht oft die Glaubwürdigkeit deines Vorhabens.
Wenn du unsicher sind, ob du eine Stellungnahme benötigst, solltest du frühzeitig bei der jeweiligen Förderstelle nachfragen. So vermeidest du Verzögerungen im Antragsprozess.

Wer darf die fachkundige Stellungnahme ausstellen?

Nicht jede Person darf eine fachkundige Stellungnahme ausstellen. Die Agentur für Arbeit und andere Förderstellen akzeptieren nur sogenannte fachkundige Stellen.

Dazu gehören unter anderem:
– Industrie- und Handelskammern (IHK)
– Handwerkskammern (HWK)
– Steuerberater:innen
– Unternehmensberater:innen
– Banken und Sparkassen
– Fachverbände
– bestimmte Gründungszentren.

Welche Stelle für dich am besten geeignet ist, hängt von deiner Branche und deinem Vorhaben ab. Wenn du bspw. ein Handwerksunternehmen gründen möchtest, ist natürlich die Handwerkskammer, bei kaufmännischen oder digitalen Geschäftsmodellen die IHK sinnvoll.

Viele Gründer:innen entscheiden sich für Unternehmensberater:innen, da diese häufig zusätzliche Unterstützung bei der Erstellung des Businessplans anbieten. Oder auch für Steuerberater:innen, die dann später das Unternehmen betreuen sollen.
Wichtig ist, dass die Stelle Erfahrung mit Existenzgründungen besitzt und von der jeweiligen Förderinstitution anerkannt wird.
Hinweis dazu: Zwar kannst du selbst entscheiden, bei welcher Stelle du die Stellungnahme einholst. Allerdings bevorzugen manche Agenturen für Arbeit oder Jobcenter bestimmte Stellen (z. B. IHK oder HWK) oder prüfen genauer, ob die ausstellende Person tatsächlich die notwendige Fachkunde besitzt. Sollten Kosten durch die fachkundige Stelle entstehen, sind die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter nicht verpflichtet, diese Kosten zu erstatten.
Auch deshalb kann es nicht schaden, vorab die zuständige Vermittlungsfachkraft fragen, ob es Präferenzen gibt.

Welche Unterlagen brauchst du?

Damit eine fachkundige Stelle dein Vorhaben bewerten kann, benötigst du natürlich aussagekräftige Unterlagen, und zwar:

Vorbereitung ist alles!

Eine fachkundige Stellungnahme ist keine reine Formsache. Die prüfende Stelle bewertet kritisch, ob dein Konzept realistisch und tragfähig erscheint.
Deshalb solltest du dich intensiv vorbereiten. Vor allem sollte dein Businessplan überzeugen und deine Finanzplanung alle Kostenpositionen realistisch darstellen.
Aber genauso wichtig ist deine persönliche Motivation! Denn wenn du glaubhaft vermittelst, warum du gründen möchtest und welche Kompetenzen du mitbringst, wirkt dein Vorhaben deutlich überzeugender!

Warum die fachkundige Stellungnahme mehr als nur Bürokratie ist

Auch wenn die fachkundige Stellungnahme zunächst als zusätzliche Hürde erscheint, tatsächlich bietet sie auch Vorteile, denn:
Du musst dich strukturiert mit deiner Geschäftsidee auseinandersetzen.
Die intensive Prüfung deines Vorhabens hilft dir dabei, Schwachstellen frühzeitig zu erkennen.
Du erhältst wertvolles Feedback von erfahrenen Expert:innen. Eine fachkundige Einschätzung kann dazu beitragen, typische Fehler zu vermeiden und deine Planung realistischer zu gestalten.
Außerdem: Eine positive Stellungnahme verbessert oft deine Position gegenüber Banken, Förderstellen oder potenziellen Geschäftspartnern. Denn sie signalisiert, dass dein Konzept professionell geprüft wurde und wirtschaftlich tragfähig erscheint.

Wenn du also eine Existenzgründung planst, solltest du die fachkundige Stellungnahme nicht nur als Pflicht betrachten.
Nutze sie vielmehr als Chance, dein Vorhaben kritisch zu überprüfen und optimal auf den Start in die Selbstständigkeit vorbereitet zu sein.

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