Ein paar Gründe, warum junge Unternehmen Azubis einstellen sollten
Junge (und meistens noch kleine) Unternehmen wollen in der Regel in der Zukunft wachsen. Allerdings droht hier oft ein Fachkräftemangel. Bildet ihr Azubis gezielt aus und könnt sie später übernehmen, habt ihr gute Voraussetzungen, um dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken.
- Hinzu kommt: Azubis lassen sich an die spezifische Unternehmenskultur und Arbeitsweise besser als externe Fachkräfte anpassen. Und ihr habt zudem kompetente Mitarbeiter:innen mit betriebsspezifischem Know-how.
- Auch nicht zu vergessen: Azubis verursachen geringere Personalkosten als Vollzeitkräfte, während sie zunehmend produktiv eingesetzt werden können.
- Junge Menschen bringen aktuelle Trends, digitale Kompetenzen und unvoreingenommene Sichtweisen ins Unternehmen. Azubis fördern Teamarbeit, Verantwortung und Kommunikation unter den Mitarbeitenden – besonders in kleinen Teams.
- Ausbildungsbetriebe gelten als verantwortungsbewusst und zukunftsorientiert – das stärkt das Image und die Außenwirkung. Denn: Junge Unternehmen, die ausbilden, leisten einen wichtigen gesellschaftlich wichtigen Beitrag.
Was gehört dazu, wenn ihr Azubis ausbilden wollt?
Wollt ihr in eurem Unternehmen Azubis ausbilden, müsst ihr bestimmte Voraussetzungen für die Ausbildung besitzen und auf Einiges achten. Dazu Folgendes:
Das neue Ausbildungsjahr beginnt in der Regel - mit wenigen Ausnahmen - am 1. September jeden Jahres.
- Voraussetzungen
Neben den gesetzlichen Vorschriften (z. B. Berufsbildungsgesetz, Handwerksordnung oder Jugendarbeitsschutzgesetz), die es einzuhalten gilt, müssen Ausbildungsbetriebe (materiell) und Ausbilder:innen (persönlich und fachlich) geeignet sein, um Azubis ausbilden zu dürfen. Diese Anforderungen sind im Berufsbildungsgesetz (BBiG) geregelt, hier im Abschnitt 3.
Für anerkannte Ausbildungsberufe gibt es zudem jeweils entsprechende Ausbildungsordnungen. Diese Ordnungen regeln:
– Bezeichnung des Ausbildungsberufs
– Dauer der Ausbildung
– zu vermittelnde Fertigkeiten und Kenntnisse
– Prüfungsanforderungen
- Ausbildungsvertrag
Bevor Azubis eingestellt werden, musst du mit ihnen vor Antritt der Lehre einen schriftlichen Ausbildungsvertrag abgeschlossen werden. Der Ausbildungsvertrag wird an die zuständige Stelle (z. B. IHK, HWK, , Notar- oder Steuerberaterkammer, Ärztekammer…) geschickt und dort wird das Ausbildungsverhältnis eingetragen.
Der Ausbildungsvertrag sollte dabei Folgendes enthalten:
- Persönliche Daten der Vertragspartner
- Beginn und Dauer der Berufsausbildung
- Art und Ziel der Ausbildung
(incl. Arbeitsplan mit sachlicher und zeitlicher Gliederung der Berufsausbildung als Anlage) - Dauer der regelmäßigen täglichen Arbeitszeit
- Ausbildungsort sowie eventuelle Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte
- Unterstellungsverhältnis / Lehrbeauftragter
- Höhe der Ausbildungsvergütung und Zahlungsmodalitäten (Mindestausbildungsvergütung beachten!)
- Dauer der Probezeit
- Dauer des Urlaubs
- Voraussetzungen für eine Kündigung
- Hinweis auf eventuell geltende Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen
- Ausbildungsrahmenplan für Azubis
Der jeweilige Ausbildungsrahmenplan ist Grundlage für die Ausbildung. Die Inhalte, die dort aufgelistet sind, musst du in deinem Betrieb konkreten Tätigkeiten und Aufgaben zuordnen und im Ausbildungsplan festlegen. Dieser ist Bestandteil des Ausbildungsvertrags und wird den Auszubildenden zu Beginn der Ausbildung ausgehändigt.
Mehr Informationen zu Ausbildungsordnungen, Ausbildungsrahmenplänen und Rahmenlehrpläne findet ihr auf den Seiten des Bundesinstituts für Berufsbildung.
- Weitere Informationen zur Ausbildung
Ausführliche Informationen zu allen Fragen der Ausbildung findest du auf den Seiten der Agentur für Arbeit: “Informationen zur Ausbildung“.
Auch auf den Seiten von IHK, HWK oder den jeweiligen Fachverbänden findest du viele nützliche Tipps und Informationen zum Thema.

Ein letzter Tipp
Hinweisen solltet ihr eure (potenziellen) Azubis auf Folgendes: Wer eine Ausbildung plant, will auf eigenen Beinen stehen – auch finanziell. Unter bestimmten Voraussetzungen unterstützt die Bundesagentur für Arbeit (BA) Azubis dabei mit einem Zuschuss (Thema: Berufsausbildungsbeihilfe).

