Dauerhafte Umsatzsteuerbefreiung für Schülerfirmen in MV

Schülerfirmen in MV bleiben dauerhaft umsatzsteuerfrei. Die Neuregelung schafft Rechtssicherheit und stärkt praxisnahes Lernen an Schulen.

Zuletzt aktualisiert: 09.12.2025
Gruppe von vier Personen mit Ordnern und Notizbüchern vor einem bunten Aquarell-Hintergrund, symbolisiert Teamarbeit und Schülerprojekte.

Gute Nachrichten für Schülerfirmen in Mecklenburg-Vorpommern: Die Umsatzsteuerbefreiung wird dauerhaft. Damit erhalten junge Gründerinnen und Gründer an Schulen mehr Planungssicherheit und können sich weiterhin auf das Wesentliche konzentrieren – das Lernen unternehmerischer Kompetenzen.

Dauerhafte Umsatzsteuerbefreiung für Schülerfirmen

Schülerfirmen in Mecklenburg-Vorpommern bleiben dauerhaft von der Umsatzsteuer befreit, heißt es in einer Pressemitteilung des Ministeriums für Bildung und Kindertagesförderung.

Was zunächst als Übergangsregelung galt, ist nun durch eine Neuregelung im Umsatzsteuergesetz des Bundes fest verankert.

Damit sind Leistungen von Einrichtungen des öffentlichen Rechts, die unmittelbar dem Schul- und Bildungszweck dienen, steuerfrei. Für die rund 50 Schülerfirmen im Land ist das eine wichtige Entscheidung, die rechtliche Klarheit schafft.

Warum ist die Umsatzsteuerbefreiung für Schülerfirmen so wichtig?

Schülerfirmen sind mehr als nur ein Projekt – sie vermitteln praxisnahes Wissen über wirtschaftliche und unternehmerische Zusammenhänge. Schülerinnen und Schüler lernen, wie Betriebe funktionieren, kalkulieren Preise und erzielen Gewinne.

Diese Erfahrungen sind wertvoll für die ersten Schritte ins Berufsleben. Bildungsministerin Simone Oldenburg betont: „Ich habe viele Jugendliche erlebt, die in ihrer Schülerfirma begeistert bei der Sache sind. Das ist ein Grund, warum die Zahl der Schülerfirmen bei uns im Land wieder wächst.“

Welche Voraussetzungen gelten?

Die Steuerbefreiung greift für rechtlich unselbstständige Schülerfirmen, die in die schulische Organisationsstruktur eingebunden sind und deren Tätigkeit vorrangig dem Unterrichtszweck dient.

Das bedeutet: Der Fokus liegt auf der pädagogischen Vermittlung ökonomischen Handelns, nicht auf Gewinnmaximierung oder Wettbewerb mit gewerblichen Unternehmen.

Wie sieht es für selbstständige Schülerfirmen aus?

Anders sieht es bei Schülerfirmen aus, die als eigene Gesellschaft – etwa als GbR – organisiert sind. Für sie gelten die allgemeinen Regelungen des Umsatzsteuergesetzes.

Allerdings können sie unter bestimmten Bedingungen die Kleinunternehmerregelung nutzen. Derzeit gibt es in Mecklenburg-Vorpommern keine Schülerfirmen in dieser Rechtsform.

Hintergrund und Entwicklung

Im Land existieren aktuell rund 50 Schülerfirmen, etwa 20 davon wurden seit 2023 neu gegründet. Um Lehrkräfte und Jugendliche zu unterstützen, hat das Land die Handreichung „Gründung und Betrieb von Schülerfirmen“ veröffentlicht. Sie enthält Tipps, Ideen und Praxisbeispiele für den erfolgreichen Start.

Mini-Checkliste: Erste Schritte zur Gründung einer Schülerfirma

Damit die Gründung gelingt, sollten Lehrkräfte und Schüler folgende Punkte beachten:

  1. Idee entwickeln: Welche Produkte oder Dienstleistungen passen zur Schule und sind umsetzbar?
  2. Team bilden: Rollen wie Geschäftsführung, Buchhaltung und Marketing festlegen.
  3. Genehmigung einholen: Abstimmung mit Schulleitung und ggf. Eltern.
  4. Finanzplan erstellen: Startkapital, Kosten und Preise kalkulieren.
  5. Marketing starten: Logo gestalten, Flyer drucken und Social Media nutzen.

Die dauerhafte Umsatzsteuerbefreiung ist ein starkes Signal für die Förderung von Schülerfirmen in Mecklenburg-Vorpommern. Sie schafft Sicherheit und ermöglicht es jungen Menschen, unternehmerisches Denken und Handeln praxisnah zu erlernen – eine Investition in die Zukunft.

Titelbild: VTM via Canva