Mikromezzaninfonds Deutschland verlängert

Das BMWK verlängert das Fondsangebot für Klein- und Kleinstunternehmen, um ihren Zugang zu Krediten zu erleichtern: den Mikromezzaninfonds Deutschland III.

Zuletzt aktualisiert: 25.04.2025
Symbolbild für Mikromezzaninfonds: Hände von 2 Personen sind zu sehen, die auf ein Blatt Papier mit Diagrammen auf dem Tisch zeigen

Klein- und Kleinstunternehmen bilden über 95 Prozent aller Unternehmen in Deutschland. Aber besonders sie stehen in wirtschaftlich schwierigen Zeiten besonders unter Druck. Eine der großen Herausforderungen von kleinen Unternehmen ist der Zugang zu Kapital. Je kleiner das Unternehmen, umso größer sind oftmals die Schwierigkeiten beim Kreditzugang. Gründe hierfür sind etwa fehlende Sicherheiten und relativ hohe Prüf- und Verwaltungskosten im Vergleich zum relativ geringen Finanzierungsvolumen.
Hier setzt der Mikromezzaninfonds Deutschland III des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz an.

Der Mikromezzaninfonds wird durch den Europäischen Sozialfonds Plus der EU und das ERP-Sondervermögen finanziert.

Was ist überhaupt Mezzaninfinanzierung?

Mezzaninfinanzierungen ist eine Finanzierungsart, die zwischen Eigen- und Fremdkapitalfinanzierung liegt. Die Mezzaninfinanzierung stärkt die wirtschaftliche Eigenkapitalbasis und dadurch das Rating des Unternehmens. An der Verteilung der Unternehmens- und Stimmanteile ändert sich dadurch nichts. Kapitalgeber haben keinen Einfluss auf das operative Geschäft. Für die Finanzierung muss das Unternehmen ein Festentgelt entrichten und die Kapitalgeber am Gewinn beteiligen.

Wer kann den Mikromezzaninfonds nutzen?

Grundsätzlich alle Kleinst- und Kleinunternehmen (auch junge Unternehmen und Existenzgründer*innen) können Anträge stellen.
Allerdings gibt es eine stärkere Fokussierung auf nachfolgende Zielgruppen:

  • Unternehmen, die sich aus der Arbeitslosigkeit heraus gegründet haben
  • Unternehmen, die von Frauen oder Menschen mit Migrationshintergrund geführt werden
  • Gemeinwohlorientierte Unternehmen
  • Unternehmen, ausbilden oder gemeinwohlorientiert bzw. ökologisch nachhaltig sind
  • ökologisch nachhaltige Unternehmen

Welche Voraussetzungen muss das Unternehmen erfüllen?

Das Unternehmen muss eine ausreichende wirtschaftliche Tragfähigkeit und eine vertragsgemäße Abwicklung der Beteiligung erwarten lassen. Sanierungsfälle und Unternehmen in Schwierigkeiten sind von der finanziellen Förderung ausgeschlossen.

Wie wird gefördert?

Die Unternehmen können über den Mikromezzaninfonds III eine Mezzaninfinanzierung in Form einer typisch stillen Beteiligung von bis zu 100.000 Euro erhalten. Besondere Zielgruppen (siehe oben) können eine Finanzierung von bis zu 150.000 Euro erhalten

Es gelten folgende Konditionen:

  • Ergebnisunabhängige Vergütung: 11 % p.a. bezogen auf die Einlage. Dem Unternehmen wird ein Zinszuschuss in Höhe von 3 % p.a. der Einlage gewährt. Das heißt, das Unternehmen muss an das Mikromezzanininstitut nur eine ergebnisunabhängige feste Vergütung in Höhe von 8,00 % p.a. bezogen auf den valutierenden Betrag der Einlage zahlen. Zahlbar jeweils vierteljährlich nachträglich.
  • Einmaliges Bearbeitungsentgelt von 3,5% der Einlage, zahlbar bei Auszahlung
  • Variable Gewinnbeteiligung von maximal 2% p.a. der Einlage. Es sind keine Sachsicherheiten zu stellen.

Die Antragstellung in Mecklenburg-Vorpommern erfolgt über die Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern mbH

Wo gibt es mehr Informationen?

Alle wichtigen Informationen zum Mikromezzaninfonds Deutschland findet ihr hier.