Du hast den Meister in der Tasche und möchtest dich als Handwerker/in hauptberuflich selbstständig machen? Dann kannst du nun auch in Mecklenburg-Vorpommern bei der Existenzgründung von der Meistergründungsprämie profitieren.
Das Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit MV, das seit dem Jahr 2015 die Unternehmensnachfolge von Meisterbetrieben im Handwerk über die „Meisterprämie“ fördert, hat zum Jahresbeginn 2024 die Förderrichtlinie erweitert.
„Neu ist, dass wir neben der Unternehmensnachfolge jetzt auch Neugründungen unterstützen. Damit erweitert sich der Kreis der Berechtigten. Uns ist es wichtig, dass es in Mecklenburg-Vorpommern weiterhin eine große Vielfalt von handwerklichen Meisterbetrieben gibt. Deshalb haben wir die Richtlinie angepasst“, sagt Staatssekretär Jochen Schulte.
So können neben Handwerks- und Industriemeister, die einen bestehenden Meisterbetrieb übernehmen wollen, nun auch Existenzgründer/innen im Handwerk mit einem personengebundenen einmaligen, nicht rückzahlbaren Zuschuss zum Lebensunterhalt unterstützt werden.
Wirtschaftsministerium fördert neue Arbeitsplätze
Eine Neuerung betrifft auch die Schaffung eines neuen Arbeitsplatzes. Diesen fördert das Wirtschaftsministerium erstmalig in Höhe von 2.500 Euro.
Die Voraussetzung hierfür ist, dass du als antragstellende Person nach Ablauf von zwölf Monaten nach Eintritt in die Unternehmensnachfolge oder Neugründung im Handwerk innerhalb der nachfolgenden sechs Monate einen Nachweis erbringst über die Schaffung und Besetzung mindestens eines sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplatzes.
Der geschaffene Arbeitsplatz muss mindestens eine tarifgleiche Vergütung erhalten und ab Einstellung mindestens zwölf Monate bestehen. Die Zuwendungen würden laut Schulte einen Anreiz bieten, Arbeitsplätze zu erhalten und im besten Fall auch neue Arbeitsplätze zu schaffen.
Anträge für Meisterprämien und Meister-Extra stellen
Von 2015 bis 2023 hat das Landesförderinstitut 174 Meisterprämien in Höhe von knapp 1,3 Millionen Euro für Unternehmensnachfolgen im Handwerk gefördert. Anträge für die Förderung kannst du beim Landesförderinstitut beantragen.
Im Landeshaushalt 2024/2025 stehen Mittel in Höhe von 225.000 Euro für die Meisterprämien bereit.
Auch die Richtlinie zum Meister-Extra hat das Wirtschaftsministerium bis zum 31.12.2028 verlängert. Daher können Meisterabsolventen nach erfolgreichem Meisterabschluss einen Antrag bei ihrer örtlich zuständigen Handwerkskammer sowie Industrie- und Handelskammer stellen.
Das Land MV honoriert diese Leistung weiterhin mit 2.000 Euro pro Absolvent und Meisterabschluss. Die 50 Besten des Jahres erhalten in ihrem Gewerk zusätzlich 3.000 Euro.
Im Landeshaushalt 2024/2025 stehen Mittel in Höhe von 920.000 Euro für Meister-Extra bereit. In den Jahren 2016 bis 2023 erhielten 2.303 Absolventinnen und Absolventen eine Förderung. Insgesamt erhielten die Begünstigten 4,237 Millionen Euro.
Handwerk: Wirtschaftsmacht von nebenan
Das Handwerk als "die Wirtschaftsmacht von nebenan" ist in vielen Geschäftsfeldern tätig. Insgesamt sind derzeit über 20.200 Betriebe bei den Handwerkskammern verzeichnet. Diese beschäftigen über 112.000 Menschen und rund 5.000 Auszubildende.
Der jährlich erwirtschaftete Umsatz beträgt etwa neun Milliarden Euro. Gemessen an den gesamtwirtschaftlichen Eckdaten können dem Handwerk in Mecklenburg-Vorpommern etwa 10 Prozent der Bruttowertschöpfung, rund 14 Prozent der Erwerbstätigen und etwa 25 Prozent des Ausbildungsmarktes zugerechnet werden.
12,4 Handwerksbetriebe pro 1.000 Einwohnern übertreffen deutlich den deutschen Durchschnitt von 11,8 Betrieben pro 1.000 Einwohnern.
Lesetipp
Handwerk hat goldenen Boden. Das gilt sowohl für bestehende Betriebe als auch für Gründerinnen und Gründer. Je nach Qualifikation gibt es unterschiedliche Möglichkeiten, einen Betrieb zu gründen. Wir zeigen dir, was du dafür wissen musst: