KOMPASS – Kompakte Hilfe für Soloselbstständige

Mit dem Programm KOMPASS will das BMAS Solo-Selbstständige fördern, die sich zu Themen ihrer Wahl fortbilden möchten.

Zuletzt aktualisiert: 21.03.2025
Symbolbild für Soloselbstständige, die das Projekt KOMPASS nutzen können

Das Projekt Kompass wurde aktuell bis zum Ende der aktuellen ESF Plus-Förderperiode verlängert.
Die KOMPASS-Anlaufstellen können somit noch bis zum 29. Februar 2028 sogenannte Qualifizierungsschecks für Solo-Selbstständige ausstellen - und damit fast zwei Jahre länger als ursprünglich geplant. 
Gefördert werden Maßnahmen, die sich gezielt am Qualifizierungsbedarf der teilnehmenden Solo-Selbstständigen orientieren.

Hintergrund:
Durch passgenaue Qualifizierungsmaßnahmen können Soloselbstständige auf die wettbewerblichen Anforderungen aus ihrem Umfeld reagieren. Das soll ihnen helfen, ihr Geschäftsmodell krisenfester auszurichten und eine höhere Bestandsfestigkeit zu erreichen.

Wer kann gefördert werden?

Gefördert werden Solo-Selbstständige:

  • die seit mindestens zwei Jahren am Markt sind
  • ihren Wohnsitz in Deutschland haben
  • ihre Tätigkeit in Deutschland ausüben
  • ihr Geschäftsmodell im Haupterwerb betreiben  und
  • maximal ein Vollzeitäquivalent an Beschäftigten haben.

Was wird mit Kompass gefördert?

Gefördert werden in dem Programm berufliche Qualifizierungen beziehungsweise Weiterbildungsmaßnahmen von Solo-Selbstständigen zur Sicherung ihrer beruflichen Existenz und/oder Erhöhung der Bestandsfestigkeit ihres Geschäftsmodells.
Sofern die grundsätzlichen Fördervoraussetzungen erfüllt sind, sind die Solo-Selbstständigen in der Auswahl der Weiterbildung frei und wählen mit Unterstützung ihrer Anlaufstelle die passende Qualifizierung und den geeigneten Anbieter. Möglich sind etwa branchen- oder berufsspezifische Fortbildungen oder Kurse, in denen methodisches Wissen, digitale oder betriebswirtschaftliche Kompetenzen vermittelt werden.

Wie erfolgt die KOMPASS-Förderung?

Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses.

Der Zuschuss beträgt:

  • maximal 90 Prozent der förderfähigen Ausgaben (ESF Plus- und Bundesmittel)
  • maximal 4.500 € (netto) insgesamt

Solo-Selbstständige können sich in einem kostenlosen Erstgespräch in bundesweit verteilten und zielgruppenspezifisch ausgerichteten Anlaufstellen über die Förderbedingungen informieren. Gemeinsam wird hier der konkrete betriebliche Qualifizierungsbedarf (z. B. im Bereich Digitalisierung, Marketing, Finanzierung, Social Media, Crowdfunding u. a.) bestimmt. Anschließend wird für eine konkrete Qualifizierungsmaßnahme ein Qualifizierungsscheck ausgestellt. Man hat dann 6 Monate Zeit, um die Qualifizierung durchzuführen und abzuschließen

Weiterführende Links

Internetseite ESF Plus-Programm KOMPASS

Übersicht über die derzeit aktiven Anlaufstellen

FAQ zum Programm

Förderrichtlinie zum ESF Plus-Programm Kompakte Hilfe für Solo-Selbstständige „KOMPASS“