Die maßgeblichen Rechengrößen der Sozialversicherung werden in Deutschland jährlich neu festgesetzt.
Worum geht es bei den Rechengrößen?
Die Rechengrößen der Sozialversicherung enthalten mehrere nach dem Sozialversicherungsrecht geregelte Werte, die die Beiträge und Leistungen in der Sozialversicherung steuern sollen.
Dazu gehören u. a. :
• Beitragssätze und Beitragsbemessungsgrenzen für:
- Krankenversicherung
- Pflegeversicherung
- Arbeitslosenversicherung
- Rentenversicherung
• Höhe von Insolvenzgeldumlage und Künstlersozialabgabe
• Geringfügigkeitsgrenze für Minijobs und Midijobs
• Sachbezugswerte
Änderungen an den Rechengrößen werden in der Regel im Rahmen von Gesetzgebungsverfahren beschlossen und treten dann zu bestimmten Zeitpunkten in Kraft, in der Regel natürlich zum Jahresbeginn. Sie werden immer gemäß der Einkommensentwicklung im vergangenen Jahr turnusgemäß angepasst.
Gesetzliche Grundlage
Die Verordnung über maßgebende Rechengrößen der Sozialversicherung für 2024 (Sozial-versicherungsrechengrößen-Verordnung 2024) wurde am 29. November 2023 im Bundesgesetzblatt Nr. 322/2023 verkündet. Sachbezugswerte wurden am 30. November 2023 im Bundesgesetzblatt Nr. 328/2023 verkündet.
Tabellarische Übersicht der wichtigsten Rechengrößen
Hier findest du eine Übersicht mit allen wichtigen Größen in der Sozialversicherung 2024 sowie den Sachbezugswerten.