Dann solltest du vielleicht daran denken, die Idee oder das Produkt auch zu schützen!
Dafür gibt es verschiedene Möglichkeiten: über das Patentrecht, das Markenrecht oder das Designrecht.
Patentrecht zum Schutz von Erfindungen
Patente schützen technische Erfindungen, die neu, erfinderisch und gewerblich anwendbar sind.
Ein Patent ist also geeignet für:
- Neue Maschinen, Vorrichtungen, Werkstoffe
- Technische Verfahren (z. B. Herstellungsprozesse)
- Software mit technischem Charakter
Und sinnvoll, wenn:
- du eine technische Lösung für ein Problem entwickelt hast
- deine Innovation neu, erfinderisch und technisch anwendbar ist
Ziel dabei ist:
- Verhindern, dass Wettbewerber das Produkt kopieren
- Sicherung eines technologischen Wettbewerbsvorteils
- Schaffung von Lizenzpotenzial für größere Hersteller
Weitere Fakten zum Patentrecht
- Schutzdauer: Ein Patent hat in der Regel eine maximale Laufzeit von 20 Jahren ab dem Anmeldetag.
- Anmeldung: In Deutschland erfolgt die Patentanmeldung beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA).
- Offenlegung: Eine Patentanmeldung wird 18 Monate nach dem Anmeldetag veröffentlicht.
- Prüfungsverfahren: Ein Patent wird erst nach erfolgreicher Sachprüfung erteilt – im Gegensatz zum Gebrauchsmuster, das ein reines Registrierungsrecht ist.
- Territoriale Wirkung: Patente gelten nur in den Ländern, in denen sie angemeldet und erteilt wurden (kein globales Patent).
- Verletzungsschutz: Bei unerlaubter Nutzung kannst du Unterlassung, Schadensersatz und Vernichtung verlangen.
- Zwangslizenz: In Ausnahmefällen können Dritte eine Zwangslizenz erhalten, wenn öffentliche Interessen betroffen sind.
- Lizenzvergabe: Patente können lizenziert oder verkauft werden – wie ein Wirtschaftsgut.
- Prioritätsprinzip: Wer zuerst eine Erfindung anmeldet, erhält das Schutzrecht – unabhängig davon, wer sie zuerst gemacht hat.
Markenrecht
Marken schützen Zeichen (z. B. Wörter, Logos, Farben), die Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens kennzeichnen.
Geeignet für:
- Logos, Namen, Slogans
- Produktkennzeichen
- Farben, Töne oder Formen (z. B. Coca-Cola-Flasche)
Sinnvoll, wenn:
- du eine Wiedererkennbarkeit für dein Unternehmen/Produkt schaffen willst
- du langfristig einen Markenwert aufbauen möchtest
- dein Produkt gegen Verwechslungsgefahr oder Rufausnutzung abgesichert werden soll
- du dein Branding auf unbegrenzte Zeit schützen willst (verlängerbar alle 10 Jahre)
Ziel dabei ist:
- Aufbau von Markenbekanntheit
- Schutz vor Verwechslungsgefahr
- Vorbereitung auf Expansion oder Franchising
Weitere Fakten zum Markenrecht
- Unbegrenzte Schutzdauer: Der Markenschutz kann unbegrenzt verlängert werden – jeweils für 10 Jahre.
- Anmeldung beim DPMA: Auch Marken werden in Deutschland beim DPMA angemeldet und geprüft.
- Benutzungspflicht: Eine Marke muss ernsthaft benutzt werden, sonst kann sie gelöscht werden (nach Ablauf von 5 Jahren).
- Unterscheidungskraft: Eine Marke muss unterscheidungskräftig sein und darf keine rein beschreibenden Begriffe enthalten.
- Markenarten: Es gibt Wortmarken, Bildmarken, Wort-Bild-Marken, 3D-Marken, Hörmarken, Farbmarken usw.
- Ähnlichkeitsprüfung: Bei der Eintragung prüft das DPMA nicht, ob ältere ähnliche Marken existieren – das ist Sache der Inhaber.
- Widerspruchsverfahren: Innerhalb von 3 Monaten nach Veröffentlichung kann Widerspruch gegen eine neue Marke eingelegt werden.
- Internationale Registrierung: Über die WIPO (Madrid-System) kann eine Marke international geschützt werden.
- Rechte des Inhabers: Der Markeninhaber kann gegen Verwechslungsgefahr, Rufausnutzung und Markenpiraterie vorgehen.
Designrecht (auch eingetragenes Design oder früher Geschmacksmuster)
Das Designrecht schützt die äußere Gestaltung von Produkten – also Form, Farbe, Muster, Linien oder Oberflächenstruktur.
Das Designrecht ist also geeignet für:
- Produktdesigns, Modedesigns, Verpackungen
- Möbel, Schmuck, Fahrzeuge, UI-Designs
- Grafische Symbole und Oberflächen
Sinnvoll, wenn:
- du die optische Erscheinung eines Produkts schützen willst
- deine Gestaltung neu und eigenartig ist
- du einfache Nachahmung durch Designpiraten verhindern möchtest
- du Schutz für maximal 25 Jahre anstrebst (in 5-Jahres-Schritten verlängerbar)
Ziel dabei ist:
- Schutz gegen Nachahmer mit ähnlichem Look
- Abgrenzung durch ein wiedererkennbares Design
- Schutz, auch wenn die Technik nicht sichtbar ist
Weitere Fakten zum Designrecht
- Nicht-technisch: Anders als Patente schützt das Design keine technischen Funktionen, sondern nur das Aussehen.
- Neuheit: Das Design muss neu sein – es darf also vorher nicht veröffentlicht worden sein (mit Ausnahmen, siehe Punkt 5).
- Eigenart: Das Design muss eine sogenannte Eigenart besitzen – es muss sich vom Gesamteindruck bereits existierender Designs unterscheiden.
- Anmeldung beim DPMA: In Deutschland erfolgt die Anmeldung ebenfalls beim DPMA. Eine sachliche Prüfung findet nicht statt.
- Neuheitsschonfrist: Nach der Veröffentlichung eines Designs hat der Anmelder 12 Monate Zeit, es beim DPMA anzumelden – danach ist es nicht mehr „neu“.
- Schutzdauer: Das eingetragene Design ist zunächst für 5 Jahre geschützt und kann auf bis zu 25 Jahre verlängert werden (in 5-Jahres-Schritten).
- Keine Prüfung auf Neuheit: Das DPMA prüft nicht, ob ein Design neu ist – das wird nur im Streitfall (z. B. vor Gericht) bewertet.
- Rechte des Inhabers: Der Designinhaber kann anderen die Nutzung untersagen und bei Verstoß auf Unterlassung, Schadensersatz oder Vernichtung klagen.
- Designarten: Schutzfähig sind z. B. Mode, Möbel, Verpackungen, technische Geräte, Grafiken, Interface-Designs und vieles mehr.
- Internationale Anmeldung: Mit der Hagener Vereinbarung (WIPO) oder über das EU-Design (EUIPO) kann man Designs international schützen.
- Nicht schutzfähig: Designs, die ausschließlich durch ihre technische Funktion bedingt sind, sind nicht schutzfähig (z. B. ein Zahnradprofil).
- Designpiraterie: Unzulässiges Kopieren oder Nachahmen kann als Designverletzung geahndet werden.
- Nicht eingetragenes EU-Design: Es gibt auch ein nicht eingetragenes EU-Design, das ab Veröffentlichung 3 Jahre Schutz bietet – ohne Anmeldung, aber mit geringerer Beweissicherheit.
- Design vs. Urheberrecht: Ein Design kann zusätzlich urheberrechtlich geschützt sein – das ist allerdings seltener und schwerer durchzusetzen.
Kombination verschiedener Rechte
Ein Produkt könnte mehrere Schutzrechte auf sich vereinen. Deshalb solltest du prüfen, ob die Kombination verschiedener Rechte sinnvoll ist!
Hier ein einfaches Beispiel:
Du hast einen innovativen Campingkocher entwickelt, der eine ganz neue Technologie nutzt.
Also könntest du anmelden:
- das Patent für ein neues Heizsystem
- das Design für das nach deinen Vorstellungen entworfene Gehäuse
- die Marke für deinen Produktnamen
Anfallende Gebühren
Informationen zu allen Gebühren für die Anmeldung und Aufrechterhaltung der Schutzrechte sowie weitere Hinweise erhältst du auf den Seiten des Deutschen Melde- und Patentamtes.
Wo findest du Beratung und Unterstützung?
- Beratungstage
Schau mal in unseren Events nach! In regelmäßigen Abständen bieten die IHKn im Land Beratungstage zum Thema „Patente, Marken und andere gewerbliche Schutzrechte“ an. - DPMA
Umfangreiche Informationen zum Thema findest du natürlich auf den Internetseiten des Deutschen Patent- und Markenamtes (DPMA). - IHK und HWK
Bei Fragen kannst du dich natürlich auch direkt an deine zuständige IHK (Neubrandenburg, Rostock, Schwerin), Handwerkskammer (Ostmecklenburg-Vorpommern, Schwerin) oder deinen Berufsverband wenden. - Patent- und Normenzentrum
Auch das Patent- und Normenzentrum der Universitätsbibliothek Rostock (PNZ) bietet Informationen und Dienstleistungen auf dem Gebiet der gewerblichen Schutzrechte an. - Patentanwälte in MV
Es gibt auch eine Reihe von Patentanwaltskanzleien in MV, die dich bei konkreten Anmeldungen oder Streitigkeiten unterstützen können. Die Erstberatung ist manchmal kostenlos oder pauschal vergünstigt. - Förderprogramm WIPANO
Wenn du eine innovative Idee mit Patentpotenzial hast, kann dich das Förderprogramm WIPANO bei den Kosten für Recherchen, Beratung und Anmeldung unterstützen – oft mit bis zu 50 bis 100 % Zuschuss.