Warum nicht einen Betriebsausflug dafür nutzen?
Viele Unternehmen veranstalten die jährliche Weihnachtsfeier, um sich zu bedanken für die geleistete Arbeit.
Warum aber nicht mal was anderes wagen und einen Betriebsausflug im laufenden Jahr organisieren?
Es gibt so einige Gründe, die dafür sprechen. Hier sind einige der wichtigsten:
- Ein Betriebsausflug bietet dir und deinen Mitarbeitenden die Möglichkeit, außerhalb des gewohnten Arbeitsumfelds zusammenzukommen. Das fördert natürlich die Teambildung, hilft, gegenseitiges Vertrauen aufzubauen oder zu vertiefen und schafft oft neue Kommunikationswege.
- Gleichzeitig dient ein Betriebsausflug als Belohnung und Anerkennung für deine Mitarbeitenden. Er zeigt deine Wertschätzung für die geleistete Arbeit. Und das trägt garantiert dazu bei, dass sich das Betriebsklima (weiter) verbessert und die Bindung an dein Unternehmen gestärkt wird.
- Es ergeben sich leichter ungezwungene Gespräche, besonders zwischen verschiedenen Hierarchieebenen. Das kann bewirken, dass sich neue Ideen entwickeln oder (wichtige) Informationen endlich die „richtige“ Person (nämlich dich) erreichen.
- Auf alle Fälle wird das Veranstalten von Betriebsausflügen das Image deines Unternehmens auch nach außen verbessern, denn es zeigt potenziellen Mitarbeitenden und Kund:innen, dass du Wert auf das Wohlbefinden und die Entwicklung deiner Beschäftigten legst.
Wird ein Betriebsausflug nicht zu teuer?
Ein Betriebsausflug muss nicht viel kosten. Die gemeinsamen Aktivitäten sind entscheidend für den Erfolg!
Wie wäre es z. B. mit einem Minigolfturnier, einer Wanderung oder einer Radtour zu einem Ort, an dem man gemeinsam grillen kann? Oder mit dem Besuch eines Kochkurses, einer Verkostung, einem Ausflug mit dem Dampfer oder - wenn alle damit einverstanden sind - eine sportliche Aktivität wie Kanu fahren oder einen Kletterwald besuchen?
Den Ideen sind keine Grenzen gesetzt!
Wichtig ist nur, dass du den Betriebsausflug gut planst – du kannst dafür natürlich auch deine Mitarbeitenden einbinden - und auf die Bedürfnisse deines Teams abstimmst. Du solltest unbedingt Aktivitäten wählen, die für alle zugänglich und ansprechend sind und zudem genügend Zeit für Entspannung und Erholung bieten.
Und noch zwei Hinweise
- Betriebsveranstaltungen wie z. B. Betriebsausflüge liegen grundsätzlich im eigenbetrieblichen Interesse des Unternehmens und sind deshalb dem Grunde nach lohnsteuerfrei, wenn bestimmte Grenzen eingehalten werden (Freibetrag: max. 110,00 € brutto je Arbeitnehmer bzw. Arbeitnehmerin/Jahr und max. 2 betrieblichen Veranstaltungen/Jahr).
Dazu zählen alle Aufwendungen einschließlich der Umsatzsteuer - unabhängig davon, ob sie einzelnen Mitarbeitern individuell zurechenbar sind oder ob es sich um Kosten handelt, die gegenüber Dritten für den äußeren Rahmen der Betriebsveranstaltung aufgewendet werden. - Auf Betriebsausflügen besteht für die Beschäftigten der gesetzliche Unfallschutz – sofern bestimmte Kriterien erfüllt sind.