Lieferantenerklärung: Was ist das und wofür braucht man eine?

Wenn du Geschäftsbeziehungen ins (europäische) Ausland planst oder bereits hast, kann es passieren, dass eine Lieferantenerklärung gefordert wird.

Zuletzt aktualisiert: 10.06.2024

Wofür braucht man ein Lieferantenerklärung?

Eine Lieferantenerklärung hat den Zweck, Geschäftspartnern verbindlich zu erklären, dass eine Ware die Präferenzursprungseigenschaft eines bestimmten Landes, meist der Europäischen Union, besitzt.
Sie ist also ein wichtiges Dokument im internationalen Handel und in der Logistik und in mehreren Kontexten von Bedeutung:

  • Nachweis des Ursprungs: Eine Lieferantenerklärung dient dazu, den Ursprung der Waren zu bestätigen. Dies ist wichtig, um Präferenzzölle in Anspruch zu nehmen. Viele Handelsabkommen gewähren Zollerleichterungen oder Zollbefreiungen für Waren, die in bestimmten Ländern hergestellt wurden.
  • Erleichterung der Zollabfertigung: Mit einer Lieferantenerklärung können Zollformalitäten schneller und einfacher abgewickelt werden.
  • Verpflichtungen gegenüber Geschäftspartnern: Viele Unternehmen verlangen von ihren Lieferanten eine Lieferantenerklärung, um sicherzustellen, dass die erhaltenen Waren bestimmten Ursprungs- oder Qualitätsanforderungen entsprechen.
  • Erfüllung gesetzlicher Vorgaben: In einigen Ländern und Branchen sind Lieferantenerklärungen gesetzlich vorgeschrieben, um die Einhaltung von Handelsgesetzen und -vorschriften zu gewährleisten.
  • Dokumentation und Nachweispflichten: Unternehmen müssen häufig nachweisen können, dass sie ihre Sorgfaltspflichten erfüllen. Eine Lieferantenerklärung hilft, diesen Nachweis zu erbringen.
  • Sicherstellung der Qualität: Durch die Lieferantenerklärung kann der Importeur sicherstellen, dass die Qualität und der Ursprung der Materialien oder Produkte den vereinbarten Standards entsprechen.
  • Rückverfolgbarkeit: Im Falle von Produktrückrufen oder Qualitätsproblemen ermöglicht die Lieferantenerklärung eine schnelle und genaue Rückverfolgung der Warenkette.
  • Nutzung von Freihandelsabkommen: Durch die Vorlage einer Lieferantenerklärung können Unternehmen von den Vorteilen bilateraler oder multilateraler Freihandelsabkommen profitieren.

Gibt es eine gesetzliche Verpflichtung zur Erstellung einer Lieferantenerklärung?

Eine gesetzliche Verpflichtung zur Ausfertigung eines solchen Dokuments besteht in Deutschland nicht. Allerdings kannst du im Rahmen des Kaufvertrages zur Ausfertigung verpflichtet werden.

Was beinhaltet eine Lieferantenerklärung?

Mit einer Lieferantenerklärung machst du Angaben im Hinblick auf die Präferenzursprungseigenschaft der Waren, die du geliefert hast oder noch liefern wirst.
Lieferantenerklärungen für Waren mit Präferenzursprungseigenschaft sind - außer in bestimmten Fällen im Warenverkehr mit der Türkei - nur bei Lieferungen an Empfänger innerhalb der Europäischen Union möglich.
Lieferantenerklärungen für Waren ohne Präferenzursprungseigenschaft  geben Auskunft darüber, für welche möglichen Präferenzregelungen - also mögliche spätere Bestimmungsländer - die Ursprungsregeln erfüllt sind.
Wichtiger Hinweis: Die Ursprungseigenschaft einer Ware setzt in der Regel einen hohen Anteil an inländischer Wertschöpfung voraus, um das Produkt als im Ursprungsland hergestellt ansehen zu können.
Eine Minimalbehandlung ist nicht ausreichend!
Beispiel: Werden Rohstoffe aus dem Ausland eingeführt und während des Produktionsprozesses nur gemischt und/oder nur neu verpackt, handelt es sich um eine Minimalbehandlung des Produkts im Inland. Für dieses Produkt kann demzufolge kein Ursprungsnachweis erstellt werden.
Rechtsgrundlage hierfür ist die Durchführungsverordnung (EU) 2015/2447 (vor allem Abschnitt 2: Präferenzieller Ursprung).

Lieferantenerklärungen im Warenverkehr mit Ländern, die nicht zur Europäischen Union gehören, sind nur in Ausnahmefällen, d. h. bei einem entsprechenden Handelsabkommen möglich (Information zu einzelnen Ländern).

Die Angaben werden benötigt bei:

Was du sonst noch wissen solltest

  • Der Wortlaut einer Lieferantenerklärung ist verbindlich vorgegeben (Übersicht über Wortlaute von Lieferantenerklärungen)
  • Die Ausfertigung von Lieferantenerklärungen erfolgt ohne amtliche Mitwirkung.
  • Lieferanten tragen die Verantwortung für die Richtigkeit der abgegebenen Erklärungen gegenüber dem Empfänger und den Zollbehörden.
  • Eine zu Unrecht oder falsch ausgefertigte Lieferantenerklärung kann steuerrechtliche, zivilrechtliche und/oder strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

Tipp

Mehr Informationen zum umfangreichen Thema „Warenverkehr“ findest du auf den Seiten des Zolls unter: www.zoll.de > Unternehmen > Warenverkehr.