Selbstständig machen im Studium: Leitfaden zum Durchstarten 

Inmitten deines Studiums packt dich der Unternehmergeist? Du überlegst, dich schon vor dem Abschluss deiner Bachelor- oder Masterarbeit selbstständig zu machen, um nach dem Studium voll durchzustarten? Wahrscheinlich stehen wichtige Fragen zu Steuern, Versicherungen und Finanzen für dich im Raum. Dieser Guide hilft dir beim Einstieg in die Welt der Selbstständigkeit als Student:in. 

Zuletzt aktualisiert: 15.11.2023
Zwei Studentinnen sitzen im Coworking Space nebeneinander und arbeiten an Laptops, um sich im Studium selbstständig zu machen.

8 Vorteile für die es sich lohnt sich im Studium selbstständig zu machen

Wenn du den Drang verspürst, Neues auszuprobieren und selbstbestimmt nebenbei Geld zu verdienen, dann könnte es genau das Richtige für dich sein, dich neben dem Studium selbstständig zu machen. Sie baut die Brücke zwischen Theorie und Praxis und bietet dir die Chance, dich in einem sicheren Rahmen weiterzuentwickeln. 

  1. Praxiserfahrung: Du kannst das Gelernte direkt anwenden, Interessen nachgehen und Dein Wissen vertiefen. 
  1. Netzwerkaufbau: Die Kontakte, die du in dieser Zeit knüpfst, können für deine zukünftige Karriere goldwert sein. 
  1. Persönliche Entwicklung: Du förderst wichtige Soft Skills wie Selbstmanagement und Entscheidungsstärke. 
  1. Finanzielle Unabhängigkeit: Du hast die Chance, neben deinem Studium Geld zu verdienen und so finanziell freier zu sein. 
  1. Flexibilität: Als dein eigener Chef kannst du dir deine Arbeitszeiten oft selbst bestimmen – perfekt, um sie mit dem Studium zu kombinieren. 
  1. Portfolio-Aufbau: Noch vor Deinem Abschluss kannst du ein beeindruckendes Portfolio an realen Projekten vorweisen. 
  1. Marktverständnis: Du lernst, wie der Markt tickt und wie du am besten auf Kundenbedürfnisse eingehen kannst. 
  1. Risikomanagement: Das Studium gibt dir eine gewisse Sicherheit und lässt dich kalkulierte Risiken eingehen. 

Welche Rechtsform ist die richtige, wenn ich mich neben dem Studium selbstständig machen möchte? 

Es gibt unterschiedliche Rechtsformen, mit denen du dich neben dem Studium selbstständig machen kannst. Die Wahl einer Rechtsform ist Pflicht und bestimmt dabei, welche Schritte du für die Gründung gehen musst, welche steuerlichen Pflichten dich erwarten und wie hoch dein jährlicher administrativer Aufwand sein wird. Aus Gründen der Übersichtlichkeit erklären wir dir hier die meistgewählten Rechtsformen. 

Kleingewerbe gründen als Student:in  

Ein Kleingewerbe zeichnet sich dadurch aus, dass es bestimmte Umsatz- und Gewinngrenzen nicht überschreitet, wodurch es von einigen bürokratischen Pflichten und steuerlichen Belastungen befreit ist.  

So meldest du dich als Kleinunternehmer:in an

Der erste Schritt zur Gründung eines Kleingewerbes ist die Anmeldung beim Finanzamt. Hierzu musst Du das Formular "Fragebogen zur steuerlichen Erfassung" ausfüllen und einreichen. Das kannst du ganz einfach hier online tun. Das Finanzamt prüft dann deine Angaben und schickt dir deine Steuernummer postalisch zu. 

Der nächste Schritt ist die Gewerbeanmeldung. Diese erfolgt bei dem für deinen Wohnort zuständigen Gewerbeamt. Nach der Anmeldung erhältst du eine Gewerbeanmeldebestätigung. Die Kosten für eine Gewerbeanmeldung liegen, je nach Gemeinde, zwischen 10 € und 65 €.  
 

Vorteile eines Kleingewerbes

Ein besonderer Vorteil eines Kleingewerbes, im Vergleich zu anderen Formen der Selbstständigkeit, ist die Befreiung von der Umsatzsteuer. Sie trifft zu, sofern der Umsatz im vorangegangenen Kalenderjahr nicht mehr als 22.000 € (ab 2025: 25.000 €) betragen hat und im laufenden Kalenderjahr voraussichtlich 50.000 € (ab 2025: 100.000 €) nicht übersteigen wird.  
Das bedeutet, dass Du keine Umsatzsteuer auf Deine Rechnungen aufschlagen und an das Finanzamt abführen musst. Allerdings kannst Du auch keine Vorsteuer geltend machen. 
 
Ein weiterer Vorteil ist, dass ein Kleingewerbe zwar gewerbesteuerpflichtig ist, aber der Gewerbesteuerfreibetrag bei momentan 24.500 € liegt. Bleibst du mit deinem Kleingewerbe also unter einem Jahresumsatz von 22.000 €, zahlst du in der Regel keine Gewerbesteuer (bzw. ab 2025 für max. 500 € bei 25.000 € Umsatzsteuerfreigrenze). 
 
Dein Kleingewerbe kannst du sowohl als Einzelperson als auch als Personengesellschaft (bspw. GbR) anmelden. Außerdem muss dein Kleingewerbe nicht im Handelsregister eingetragen werden und unterliegt daher nicht den strengen Vorschriften des Handelsgesetzbuchs (HGB).  

Mit dem Einstieg als Kleingewerbe hast du die Möglichkeit, ohne großen Aufwand neben deinem Studium zu starten und dich in einem übersichtlichen (bürokratischen) Rahmen auszuprobieren. Ideal für dich, wenn du jährlich nicht mehr als 22.000 € (ab 2025: 25.000 €) verdienen wirst. 

Freiberuflich machen als Student:in

Wenn du freiberuflich neben deinem Studium arbeiten möchtest, solltest du vorab einige Kriterien erfüllen. Denn die Freiberuflichkeit erkennt nur bestimmte Berufe an. Welche das sind, wird in § 18 des Einkommensteuergesetzes (EstG) genau geregelt.  

Wer kann freiberuflich tätig werden?

Wirst du während deiner Selbstständigkeit wissenschaftlich, künstlerisch, schriftstellerisch, unterrichtend oder erzieherisch tätig sein, steht dir die Freiberuflichkeit offen.  

So meldest du deine Freiberuflichkeit an

Um in deine freiberufliche Tätigkeit starten zu können, braucht es nur einen Schritt. Du meldest sie beim Finanzamt an. Wie beim Kleingewerbe auch füllst du das Formular "Fragebogen zur steuerlichen Erfassung" aus und reichst es ein. Online geht das am schnellsten. Anschließend prüft das Finanzamt deine Angaben und schickt dir deine Steuernummer zu. 
 
Aufgepasst: Du wirst deinen voraussichtlichen Umsatz für das aktuelle Jahr schätzen müssen. Sei hier sehr genau, denn du wirst ggf. Umsatzsteuer nachzahlen müssen, wenn du deinen ursprünglich angegebenen Betrag überschreitest.  
 
Und anders als bei der Kleinunternehmerregelung, wirst du regelmäßige Umsatzsteuervoranmeldungen abgeben müssen. 

Vorteile der freiberuflichen Tätigkeit 

Gute Nachrichten: Als Freiberufler:in bist du von der Gewerbesteuer befreit. Du bist außerdem nicht zur doppelten Buchführung verpflichtet. Das bedeutet, bei der Einkommensteuererklärung hast du es somit leichter als einige Einzelunternehmer:innen. Du brauchst lediglich eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) ausfertigen, anstelle einer komplizierteren Bilanz mit Gewinn-und-Verlust-Rechnung. 

Die freiberufliche Tätigkeit lohnt sich für Student:innen, die wissenschaftlich, künstlerisch, schriftstellerisch, unterrichtend oder erzieherisch tätig sein werden. Durch die regelmäßig einzureichenden Umsatzsteuervoranmeldungen ist der bürokratische Aufwand zwar etwas höher als bei der Kleinunternehmerregelung, dafür bist du als Freiberufler:in aber von der Gewerbesteuer befreit. 

Andere Rechtsformen, mit denen du dich im Studium selbstständig machen kannst 

Weitere mögliche Rechtsformen für deine Selbstständigkeit haben wir dir hier aufgelistet. Einige von ihnen erfordern einen erheblichen Aufwand und deren Gründung ist mit größeren Kosten verbunden. Diese Rechtsformen lohnen sich normalerweise nicht, wenn du dir mit einer selbstständigen Tätigkeit neben deinem Studium etwas dazuverdienen möchtest. 

  • Einzelunternehmen 
  • Personengesellschaft (bspw. GbR) 
  • Unternehmergesellschaft (UG) 
  • Kapitalgesellschaft (bspw. GmbH) 

Ein Einzelunternehmen anzumelden kann sich lohnen, wenn du vorab weißt, dass du die Umsatzgrenzen der Kleinunternehmerregelung überschreiten wirst und eine freiberufliche Tätigkeit nicht für dich in Frage kommt. 

Selbstständig machen im Studium: Worauf ist zu achten? 

Der Weg in die Selbstständigkeit erfordert bestimmte Grundlagen an Fachwissen. Es gibt steuerliche Besonderheiten und Fragen zur Krankenversicherung, die du am besten schon vorab für dich klärst. So vermeidest du unangenehme Überraschungen und finanzielle Nachteile. 

So viel darfst du als selbstständige:r Student:in verdienen 

Selbstständigkeit während des Studiums kann nicht nur beruflich, sondern auch finanziell reizvoll sein. Du bestimmst selbst, wie viel du verdienst, und deine finanziellen Möglichkeiten sind prinzipiell unbegrenzt. Aber aufgepasst! Einige steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Feinheiten sowie Regelungen für staatliche Unterstützungen sind zu berücksichtigen. 

Einkommensteuer:

Ein Einkommen bis zu einem jährlichen Grundfreibetrag von 10.908 € bleibt für dich steuerfrei. Für 2024 kannst du mit einem Anstieg um 696 € auf insgesamt 11.604 € rechnen. Aber Achtung: Jeder zusätzliche Euro, den du über den Grundfreibetrag hinaus verdienst, unterliegt der Einkommensteuer. 

Kranken- und Sozialversicherung:

Bis zu deinem 25. Lebensjahr kannst du über deine Eltern krankenversichert bleiben – allerdings nur, wenn du nicht mehr als 520 € pro Monat verdienst. Übersteigst du diesen Betrag, wird es notwendig, dass du dich eigenständig für Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung anmeldest.  
Solltest du älter als 25 sein, fällt deine Absicherung unter die Krankenversicherung der Studierenden (KVdS). Hierbei ist wichtig: Um von den günstigeren Beiträgen zu profitieren, darfst du nicht mehr als 20 Stunden pro Woche arbeiten, es sei denn, es handelt sich um die Semesterferien oder du arbeitest hauptsächlich an freien Tagen, in den Abendstunden oder nachts. Hast du das 30. Lebensjahr vollendet, gilt die KVdS für dich möglicherweise nicht mehr. Erkundige dich vorab oder lasse dich von einer Fachperson beraten. 

BAföG:

Wenn du BAföG beziehst, gibt es einen jährlichen Freibetrag von 6.240 € oder monatlich 520 € (Stand 2023). Das heißt, in manchen Monaten, beispielsweise während der Semesterferien, könntest du mehr verdienen, solange du im Gesamtjahr unter dem Grenzbetrag bleibst. Überschreitest du diese Grenze, riskierst du Kürzungen bei deinem BAföG-Zuschuss und wirst zudem die Einkommensteuer auf dein zusätzliches Einkommen zahlen müssen. 
(siehe zu den aktuellen Regelungen: Welche Freibeträge werden gewährt?)
 

Kindergeld: 

Machst du dich im Rahmen deines Studiums selbstständig, hat dein Einkommen grundsätzlich keinen Einfluss auf deinen Kindergeldanspruch.  
Aufpassen solltest du allerdings auf deine Arbeitszeiten: Hier ist die 20-Stunden-Regel pro Woche entscheidend. Übersteigst du diesen Arbeitsumfang, kannst du deinen Kindergeldanspruch verlieren.  
Aber wie es so oft ist, gibt es auch für diese Regel eine Ausnahme: du kannst für maximal zwei Monate im Jahr deine Arbeitszeit vorübergehend ausweiten und mehr als 20 Stunden in der Woche arbeiten, beispielsweise während der Semesterferien.  

Steuerliche Pflichten für Studierende, die sich selbstständig machen 

Als selbstständig tätige:r Student:in begegnest du verschiedenen steuerlichen Pflichten, die du kennen solltest.  

Grundsätzlich wirst du jedes Jahr die Einkommensteuererklärung einreichen müssen. Dazu kommen gegebenenfalls eine Umsatzsteuererklärung oder auch eine Gewerbesteuererklärung, wenn die Kleinunternehmerregelung nicht auf dich zutrifft. Welchen steuerlichen Pflichten du genau nachkommen musst, ergibt sich aus der gewählten Rechtsform deiner Selbstständigkeit. 
 
Die Einkommensteuer gilt für alle:  
Deine jährlichen Nettoeinnahmen unterliegen dieser Steuer. Für 2024 wurde rückwirkend ein Grundfreibetrag von 11.784 € festgelegt. Das bedeutet, dass du bis zu dieser Grenze keine Einkommensteuer auf dein Einkommen zahlst. Jeder zusätzlich verdiente Euro unterliegt anschließend der Einkommenssteuer. Die Deadline für die Abgabe deiner Einkommensteuererklärung ist in der Regel der 31. Juli, wenn du sie selbst erstellst. Macht sie ein:e Steuerberater:in für dich, hast du länger Zeit. Abgabetermin für die Einkommensteuererklärung 2024 ist dann beispielsweise der 31. Dezember 2025.  
 
Dann gibt es die Gewerbesteuer:  
Diese zahlst du, wenn dein Gewinn aus gewerblicher Tätigkeit den Freibetrag von 24.500 Euro übersteigt. Bist du jedoch als Freiberufler:in (z.B. als Journalist:in oder Grafikdesigner:in) tätig, fällt diese Steuer für dich weg.  
 
Zu guter Letzt solltest Du die Umsatzsteuer im Blick behalten:  
Als Kleinunternehmer:in – das heißt, Dein Umsatz liegt im Vorjahr unter 22.000 Euro (ab 2025: 25.000 €) und im aktuellen Jahr voraussichtlich unter 50.000 Euro (ab 2025: 100.000 €) – kannst Du von der Umsatzsteuerpflicht befreit sein.
In solch einem Fall musst Du keine Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen und darfst sie auch nicht in Rechnungen ausweisen. Wählst du die Freiberuflichkeit oder gründest als Einzelunternehmer:in, wirst du regelmäßig eine Umsatzsteuervoranmeldung einreichen müssen. 
Hinweis: Ab 2025 gilt: Sobald der Umsatz 100.000 Euro im laufenden Kalenderjahr übersteigt, tritt bereits im laufenden Jahr der Wechsel von der Steuerfreiheit hin zur Regelbesteuerung ein (unterjähriger Wechsel).

Um sicherzugehen, kläre steuerliche Fragen immer mit einer Fachperson. 

Wann sich der Studierendenstatus ändert 

Wenn du an einer Uni oder einer ähnlichen Hochschule eingeschrieben bist, wirst du als Student:in eingestuft. Dieser Status gilt aber nur, wenn du deine Selbstständigkeit als Nebenjob siehst und das Studium im Mittelpunkt steht. 

Im Klartext heißt das, dass du während des Semesters nicht mehr als 20 Arbeitsstunden pro Woche jobben darfst. Während der Semesterferien gilt diese Grenze übrigens nicht und du kannst mehr arbeiten.  

Brauche ich ein Geschäftskonto, wenn ich mich neben dem Studium selbstständig mache? 

Möchtest du neben deinem Studium in die Selbstständigkeit starten, benötigst du grundsätzlich erst einmal kein Geschäftskonto. Gesetzlich vorgeschrieben ist das nämlich nur für das Gründen von Kapitalgesellschaften, wie beispielsweise einer GmbH. 

Es kann jedoch sein, dass deine Bank bestimmte Vorschriften zur geschäftlichen Nutzung deines Privatkontos festgelegt hat. Das kann im schlimmsten Fall dazu führen, dass dein Konto geschlossen wird. Erkundige dich hierzu einfach bei deiner Bank oder ihren AGBs.  
Ein weiterer Vorteil eines Geschäftskontos ist, dass deine geschäftlichen und privaten Transaktionen sauber getrennt sind. Das erleichtert dir die Buchführung - vor allem, wenn deine Aufträge nach dem Studium durch die Decke gehen. 
 

Die ersten Schritte in deine Selbstständigkeit neben dem Studium

Die ersten Schritte sind überraschend simpel, wenn du neben deinem Studium als Kleinunternehmer:in, Freiberufler:in oder Einzelunternehmer:in durchstarten möchtest. * 

  1. Entscheide dich für die Rechtsform deiner Selbstständigkeit 
  1. Füll den Fragebogen zur Steuerlichen Erfassung aus und reiche ihn beim Finanzamt ein 
  1. Melde ein Gewerbe bei deiner Gemeinde an (gilt nicht für Freiberufler:innen) 
  1. Erhalte deine Steuernummer vom Finanzamt 
  1. Jetzt kannst du deine Aufträge rocken 🚀 
     
     

* Die Schritte für andere Rechtsformen haben wir der Übersichtlichkeit halber nicht dargestellt.