Kriterien und Voraussetzungen für arbeitslose Gründer:innen
Wenn du arbeitslos bist und den Weg in die Selbstständigkeit einschlagen möchtest, solltest du – genau wie alle anderen Gründer und Gründerinnen – bestimmte Kriterien und Voraussetzungen erfüllen. Neben fachlichen Voraussetzungen bringst du idealerweise Eigeninitiative, Entscheidungsfreudigkeit und Durchhaltewillen mit.
Wichtig ist also: Zunächst einmal prüfen, ob die persönlichen Voraussetzungen stimmen.
Eine Auflistung hilfreicher Checklisten und Fragebögen, die dir bei der Entscheidung für oder gegen den Weg in die Selbstständigkeit helfen können, findest du z. B. auf dem Existenzgründerportal des Bundes.
Einstieg in die Existenzgründung
Ob deine Gründungsidee überhaupt tragfähig ist, kannst du beispielsweise mit den Existenzgründungsberater:innen der IHK oder Handwerkskammer besprechen. Auch die Agentur für Arbeit hat eine Anlaufstelle für Existenzgründer:innen. Bei diesen Expert:innen erhältst du grundlegende Informationen für deine geplante Gründung und sie nennen dir weitere hilfreiche Ansprechpartner:innen für eine weitere Beratung.
Nebenberufliche Gründung aus der Arbeitslosigkeit heraus
Viele Gründer und Gründerinnen testen als Arbeitslosengeldempfangende zunächst einmal „nebenberuflich“, ob der Weg in die Selbstständigkeit für sie infrage kommt. Sie erhalten in diesem Fall weiter Arbeitslosengeld, wenn der zeitliche Umfang der Selbstständigkeit weniger als 15 Stunden wöchentlich beträgt. Das Monatseinkommen aus der Selbstständigkeit, das 165 € übersteigt (= Freibetrag), wird mit dem ALG verrechnet. Dabei werden 30 Prozent der Betriebseinnahmen als Betriebsausgaben abgesetzt und zählen somit nicht als Einkommen (höhere Ausgaben können berücksichtigt werden, sofern sie nachgewiesen werden).
„Hauptberufliche“ Gründung aus der Arbeitslosigkeit heraus
Wenn du aus der Arbeitslosigkeit heraus gründest, kannst du – wenn du die Voraussetzungen erfüllst – finanzielle Hilfe erhalten:
- von der Bundesagentur für Arbeit als ALG I-Empfänger:in den Gründungszuschuss
- vom Jobcenter als ALG II-Empfänger:in das Einstiegsgeld.
Auch weitere Fördermöglichkeiten, z. B. günstige Kredite durch die KfW-Bank, den Mikrokredit-Fonds Deutschland oder das Mikrodarlehen in MV, das von der Gesellschaft für Struktur- und Arbeitsmarktentwicklung mbH Schwerin (GSA) ausgereicht wird, kannst du erfragen und nutzen.
Gründungshilfe in MV
Zur Vorbereitung auf eine Existenzgründung werden überall in Mecklenburg-Vorpommern Existenzgründungsseminare angeboten. Die Teilnahme an den Grundkursen wird in M-V durch die Ausreichung von Bildungsschecks gefördert, die man bei der Gesellschaft für Struktur- und Arbeitsmarktentwicklung mbH Schwerin (GSA) beantragen kann.
Tipp
Nachfolgend haben wir für dich noch einige interessante Broschüren, Flyer bzw. Beiträge recherchiert, die sich ausgiebig mit dem Thema Gründen aus der Arbeitslosigkeit beschäftigen:
- “GründerZeiten 16: Gründung aus der Arbeitslosigkeit“ (Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz)
- “Existenzgründung aus der Arbeitslosigkeit” (Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz)
- “Starthilfe – Der erfolgreiche Weg in die Selbständigkeit” (Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz)
- “Hinweise und Hilfen zur Existenzgründung-Ein Wegweiser in die Selbständigkeit” (Agentur für Arbeit)
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