SV-Pflichtbeiträge für Arbeitnehmer: So werden sie berechnet

Wie werden Beiträge zur Sozialversicherung berechnet, welche Sonderregelungen gelten für Geringverdiener, was bedeutet die Märzklausel?

Zuletzt aktualisiert: 24.11.2023

Arbeitsentgelt, das Arbeitnehmer aus einem Beschäftigungsverhältnis heraus erzielen, ist in der Regel auch beitragspflichtig in der Sozialversicherung.

Was muss ich dazu wissen?

Arbeitgeber sind verpflichtet, Sozialversicherungsbeiträge korrekt abzuführen - sowohl den Arbeitnehmer- als auch den Arbeitgeberanteil.

Wie werden Beiträge zur Sozialversicherung berechnet, welche Sonderregelungen gelten für Geringverdiener, was bedeutet die Märzklausel? Was ist mit Sonderzahlungen oder Zeiten ohne Arbeitsentgelt? Sind Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteile immer gleich groß? All dies sind Fragen, mit denen sich Arbeitgeber auseinandersetzen müssen. Entscheidend ist die richtige Beurteilung des erzielten Arbeitsentgelts.
Denn: Entstehen bei der Berechnung Fehler, können Sozialversicherungsträger Beiträge nachfordern. Beitragsansprüche gegenüber dem Arbeitgeber verjähren frühestens in vier Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres ihrer Fälligkeit.

Wo finde ich Informationen zur richtigen Berechnung?

Mit der Sozialversicherungsprüfung im Unternehmen beauftragt sind die Träger der Deutschen Rentenversicherung.
Als Unterstützung für Arbeitgeber stellt die Deutsche Rentenversicherung zum Thema die Broschüre „Auf den Punkt gebracht: Beiträge“ bereit. Die Broschüre enthält grundlegende und umfangreiche Informationen dazu, wie die Sozialversicherungsbeiträge anhand des maßgeblichen Arbeitsentgelts berechnet werden. Auf diese Weise können Fehler, die später zu Prüfbeanstandungen führen, bereits im Vorfeld vermieden werden.
Vorgehensweise und die Berechnungsgrundlagen werden anhand vieler Beispiele erläutert, sodass die Vorgänge gut nachvollziehbar sind.
Wichtige Begriffe sind im laufenden Text mit blauer Schrift gekennzeichnet. Sie werden zum Teil am Rand mit dem gleichen oder einem ähnlichen Begriff wiederholt.
Ein Entgeltkatalog am Ende dieser Broschüre listet häufig vorkommende Entgeltarten auf und hilft Arbeitgebern, diese aus sozialversicherungsrechtlicher Sicht richtig zu bewerten.
Die Broschüre ist zudem umfassend verlinkt. So können alle genannten Paragraphen, BSG-Urteile, Ausgaben der Zeitschrift „summa summarum“ oder andere spannende und weiterführende Inhalte mit einem Klick erreicht werden.

Hinweis

Die Deutsche Rentenversicherung stellt weitere Handreichungen für Unternehmen mit Informationen rund um die Versicherungspflicht und -freiheit der verschiedensten Personengruppen zur Verfügung, die jährlich überarbeitet werden:

2023-11-24