Wirtschaftsministerium MV unterstützt Mittelstand bei der Einführung von Digitalisierungslösungen

Mit der Neuaufstellung der Digitalisierungsförderung in Mecklenburg-Vorpommern soll die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen in der gewerblichen Wirtschaft nachhaltig weiter gestärkt werden.

Zuletzt aktualisiert: 20.12.2023

Ziele der Förderung

Der technologische Wandel in den Unternehmen soll durch den Einsatz und die Anwendung von neuen digitalen Technologien beschleunigt werden. Die Anwendung neuer Methoden soll zur Verbesserung der Arbeitsabläufe und zu effektiveren Produktions- und Leistungsprozessen führen. Die Qualität und Quantität bei Produkten und Verfahren sollen gesteigert, eine Nachverfolgung der betrieblichen Prozesse möglich gemacht werden. Mit der Förderung des Einsatzes von Digitalisierung, Automatisierung und dem Einsatz von Künstlicher Intelligenz in den Unternehmen soll auch den negativen Auswirkungen des Fachkräftemangels entgegengewirkt werden.

„Der technologische Wandel in den Unternehmen steht im Fokus. Er soll sich mit Veränderungen und Neuerungen in der Technik sowie in verbesserten oder neuartigen Methoden und Arbeitsabläufen niederschlagen“, sagte Wirtschaftsminister Reinhard Meyer.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind KMU der gewerblichen Wirtschaft mit weniger als 100 Beschäftigten, die ohne öffentliche Hilfe nicht oder nur stark zeitlich verzögert digitale Produktions- und Leistungsprozesse einführen können.
Antragsberechtigt sind KMU, die in folgenden Wirtschaftszweigen tätig sind:

  • Produktion (Verarbeitendes Gewerbe),
  • Handwerk und
  • Tourismus.

Was wird gefördert?

Gefördert werden im Rahmen dieses Förderaufrufs Vorhaben in folgenden drei Schwerpunktbereichen:

  • Digitalisierung in der Produktion (Verarbeitendes Gewerbe)
  • Digitalisierung im Handwerk
  • Digitalisierung im Tourismus

In den Schwerpunktbereichen werden Investitionen für die Umsetzung von Prozessinnovationen, die die Anwendung einer neuen oder wesentlich verbesserten Methode für die Produktion oder die Erbringung von Leistungen einschließlich wesentlicher Änderungen in Bezug auf Technik, Ausrüstung oder Software auf Ebene des Unternehmens, beispielsweise durch die Nutzung neuer oder innovativer digitaler Technologien oder Lösungen ermöglichen, gefördert.

Wie wird gefördert?

Die Zuwendung wird im Rahmen einer Projektförderung als Anteilsfinanzierung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses oder im Rahmen einer Projektförderung als Anteilsfinanzierung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses als De-minimis-Beihilfe gewährt.
Beihilferechtliche Grundlage ist die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Forschung, Entwicklung und Innovation.
KMU mit weniger als 100 Beschäftigte können im Rahmen der Förderung digitaler betrieblicher Kleininvestitionen mit bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, höchstens jedoch mit bis zu 50.000 € je Vorhaben gefördert werden. Die förderfähigen Ausgaben müssen mindestens 30.000 € betragen.

Antragsvoraussetzungen

Die Antragstellerin/der Antragsteller muss nachweisen, dass die Fördermaßnahme zur qualitativen und/oder quantitativen Verbesserung des Produktions- und/oder Leistungsprozesses geeignet ist. Das Förderprojekt muss signifikante Auswirkungen auf die Produkte, Verfahren oder die Arbeitsprozesse besitzen und einen Einfluss auf die Fachkräfteproblematik im Unternehmen haben.
Die Antragstellerin/der Antragssteller muss über eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Mecklenburg-Vorpommern verfügen.

Was wird nicht gefördert?

Investitionen in Standardhardware und Standardsoftware sind von der Digitalisierungsförderung Mittelstand Mecklenburg-Vorpommern ausgeschlossen.
Für die Digitalisierungsförderung Mittelstand Mecklenburg-Vorpommern können nur Maßnahmen berücksichtigt werden, die nicht bereits durch andere Förderinstrumente erfasst werden und wurden.

Antragsverfahren

Es ist eine Projektskizze einzureichen, welche das Vorhaben beschreibt und den erwarteten technologischen Fortschritt durch Digitalisierung für das Unternehmen verdeutlicht. Mit dem Vorhaben darf vor Abschluss des Verfahrens nicht begonnen worden sein.

Das Verfahren erfolgt zweistufig:

  • 1. Stufe: Die Stufe 1 beinhaltet die Einreichung von Projektskizzen in digitaler Form. Es erfolgt eine Auswahl der Förderprojekte durch einen Prüfungsausschuss im Rahmen des vorhandenen Budgets.
  • 2. Stufe: Die Stufe 2 stellt das formale Antragsverfahren bei der TBI GmbH für die aus Stufe 1 ausgewählten Projekte dar.

Eine Antragstellung ist nur per E-Mail möglich.
Deine Projektskizze reichst du ein bei der Technologie-Beratungs-Institut GmbH (TBI) unter der Mail-Adresse info@tbi-mv.de.
Über das Ergebnis der Prüfung wirst du anschließend informiert und bei positiver Bewertung zur Antragsabgabe aufgefordert.

Wichtiger Hinweis

Bitte beachte die begrenzte Laufzeit des Förderaufrufs vom 08.01.2024 bis zum 29.02.2024! E-Mail-Eingänge außerhalb dieses Zeitraums können nicht berücksichtigt werden!