Remote Work: Arbeiten, wo du möchtest – auch als Gründer oder Gründerin?

Nicht mehr jeden Tag ins Büro zu müssen, klingt für viele verlockend. Und es ist heute doch so einfach: Laptop aufklappen, Internetverbindung herstellen und dort arbeiten, wo es gerade passt. Stichwort: Remote Work!

Aber es gehört mehr dazu: Zwar bringt das Arbeiten außerhalb des Büros Chancen und Vorteile, aber gleichzeitig auch einige Herausforderungen mit sich.

Was bedeutet überhaupt Remote Work?

Wenn es möglich ist, kannst du deine unternehmerischen Aufgaben ganz oder teilweise außerhalb einer Betriebsstätte im klassischen Sinn erledigen.
Dabei solltest du zwischen Homeoffice und Remote Work unterscheiden: Beim Homeoffice arbeitest du von zu Hause aus. Remote Work geht weiter und ermöglicht grundsätzlich das Arbeiten von verschiedenen Orten aus.

Für Gründer:innen kann das Modell besonders interessant sein. Du brauchst möglicherweise weniger oder keine Bürofläche und kannst – bei Bedarf – Mitarbeiter:innen gewinnen, die nicht in unmittelbarer Nähe deines Unternehmens wohnen und die du auch nicht direkt vor Ort betreuen musst.

Welche Geschäftsideen eignen sich für Remote Work?

Grundsätzlich eignen sich Tätigkeiten besonders gut, bei denen du keine ständige persönliche Anwesenheit oder spezielle Maschinen und Arbeitsplätze vor Ort benötigst.
Dazu gehören beispielsweise:

  • Softwareentwicklung und IT
  • Online-Marketing und Social Media
  • Grafik- und Webdesign
  • Texterstellung und Redaktion
  • Buchhaltung und kaufmännische Tätigkeiten
  • Kundenservice
  • Unternehmensberatung
  • Projektmanagement
  • Übersetzungen
  • virtuelle Assistenz
  • „Reiseblogger:in“ als Geschäftsmodell

Auch andere Berufe lassen sich teilweise ortsunabhängig organisieren. Entscheidend ist weniger die Berufsbezeichnung als die konkrete Tätigkeit.

Wie kannst du selbst ortsunabhängig gründen?

Du kannst deine eigene Gründung so aufbauen, dass du weitgehend unabhängig von einem festen Arbeitsplatz arbeitest.
Für dich als Gründer:in könnte vor allem ein hybrides Modell eine interessante Alternative sein. Du arbeitest dann zwar überwiegend digital, triffst Kunden oder Kundinnen aber persönlich, wenn es für das Projekt sinnvoll ist. Entscheidend ist, dass du das Arbeitsmodell an deine betrieblichen Abläufe und die Bedürfnisse deiner Kunden und Kundinnen anpasst.

Stell dir beispielsweise vor, du gründest eine Online-Marketing-Agentur. Du betreust die Unternehmen überwiegend online, führst Beratungsgespräche per Videokonferenz und erstellst Kampagnen, Texte und Auswertungen vollständig digital.
Dein Arbeitsplatz könnte dabei natürlich dein Zuhause sein. Du bist aber nicht daran gebunden, sondern kannst auch ganz woanders unterwegs sein. Dann könntest du einen Coworking-Space für das Arbeiten vor Ort nutzen oder bei Bedarf einen Besprechungsraum mieten, z. B. wenn es um Kundengespräche geht. Deine Projekte verwaltest du über eine Cloud, die Kommunikation läuft über E-Mail und Videokonferenzen und Rechnungen sowie Buchhaltung erledigst du digital.
So kannst du dein Unternehmen beispielsweise in Mecklenburg-Vorpommern gründen, Kunden und Kundinnen in ganz Deutschland oder darüber hinaus gewinnen und betreuen und trotzdem einen großen Teil deiner Arbeit unabhängig vom jeweiligen Standort erledigen.

Ob du deine Tätigkeit als Gewerbe oder als freien Beruf anmeldest, hängt von der konkreten Tätigkeit ab. Gewerbetreibende melden ihr Gewerbe beim zuständigen Gewerbeamt an, während Freiberufler ihre Tätigkeit grundsätzlich beim Finanzamt anzeigen.

Unterschied: Arbeitsort und Unternehmenssitz

Leider ist die Gesetzgebung noch nicht vorbereitet auf eine rein „digitale“ Geschäftsadresse.
Das heißt: Auch ein ortsunabhängig arbeitendes Unternehmen braucht eine korrekte Geschäftsanschrift. Wenn du keinen extra „Unternehmenssitz“ hast, könnte das z. B. deine Wohnanschrift als Homeoffice-Adresse sein. Auf alle Fälle muss eine ladungsfähige Anschrift vorhanden sein.
Bei einem Gewerbe muss der Unternehmenssitz bei der Gewerbeanmeldung angegeben werden. Als Freiberufler:in ist das Finanzamt deine erste Anmeldestelle.

Wenn du eine vollständig ortsunabhängige Gründung planst und dafür sogar deine Wohnung aufgibst, solltest du vor der Gründung klären, wo dein Unternehmen seinen Sitz haben kann.
Bei einem Gewerbe sind IHK, HWK oder das zuständige Gewerbeamt eine gute Anlaufstelle für Fragen. Wenn du freiberuflich arbeiten möchtest, solltest du die Gründungsformalitäten frühzeitig mit deinem zuständigen Finanzamt klären. Du brauchst auf alle Fälle immer einen rechtlich nachvollziehbaren Anknüpfungspunkt für dein Unternehmen.
Du könntest z. B. grundsätzlich die Adresse von Verwandten oder Bekannten als Kontakt- oder Geschäftsanschrift nutzen, wenn diese der Nutzung zustimmt haben (am besten schriftlich) und die Erreichbarkeit dort tatsächlich gewährleistet ist. Das heißt, es muss gesichert sein, dass Briefe und gegebenenfalls Zustellungen entgegengenommen und auch an dich weitergegeben werden.
Wichtig: Vor allem, wenn du auch außerhalb Deutschlands arbeitest, solltest du vorab klären, ob du weiterhin einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hast und wo dein Unternehmen steuerlich und rechtlich verankert ist. Davon getrennt musst du prüfen, welche Anschrift du für deine selbstständige Tätigkeit, die Gewerbeanmeldung oder die Kommunikation mit Behörden angeben kannst.
Aber: Die Anschrift allein entscheidet weder über die deutsche Steuerpflicht noch darüber, in welchem Land Sozialversicherungspflicht besteht. Dort zählen andere Fakten, die du nachfolgend nachlesen kannst.

Sozialversicherung richtet sich nicht einfach nach dem Wohnsitz

Bist du nur in Deutschland unterwegs, gelten grundsätzlich die deutschen sozialversicherungsrechtlichen Vorschriften.
Arbeitest du aber auch noch in einem anderen EU-Staat, einem EWR-Staat, in der Schweiz oder im Vereinigten Königreich, kann sich die Sachlage ändern.
Arbeitet du nur vorübergehend in einem dieser Staaten, kann weiterhin das deutsche Sozialversicherungsrecht gelten. Dafür brauchst du eine A1-Bescheinigung, die nachweist, welches Sozialversicherungsrecht gilt.
Bei einer vorübergehenden „Entsendung“ kann die deutsche Sozialversicherung unter bestimmten Voraussetzungen grundsätzlich für bis zu 24 Monate zuständig bleiben.
Die 24-Monats-Regel gilt allerdings nicht für jeden Fall von Remote Work im Ausland. Du musst deshalb unterscheiden, ob du vorübergehend im Ausland arbeitest oder deine Tätigkeit dauerhaft bzw. regelmäßig auf mehrere Länder verteilst.
Es kann sein, dass du bei einem Aufenthalt in mehreren Ländern eventuell auch eine jeweils vor Ort geltende A1-Bescheinigung brauchst. Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine A1-Bescheinigung aber auch für mehrere Staaten und einen Zeitraum von bis zu fünf Jahren gelten.
Die DVKA als zuständige Behörde unterscheidet ausdrücklich zwischen vorübergehender Tätigkeit in einem anderen Staat und gewöhnlicher Erwerbstätigkeit in mehreren Mitgliedstaaten.
Da es hier keine pauschale Aussage gibt, sondern der Einzelfall zählt, solltest du das unbedingt vorher klären lassen. Denn du kannst das zuständige Sozialversicherungssystem nicht einfach selbst auswählen.

Ganz andere Bedingungen gelten bei einer Arbeit außerhalb von EU, EWR, Schweiz und Vereinigtem Königreich.
Die A1-Bescheinigung gilt natürlich nicht weltweit und kann für Länder außerhalb ihres Geltungsbereichs nicht ausgestellt werden.
Mit einigen Länder außerhalb des o. g. Bereichs gibt es bilaterale Sozialversicherungsabkommen. Dort gibt es eigene Entsendebescheinigungen.
Für Länder ohne Sozialversicherungsabkommen gelten wiederum andere Regeln. Dort können deutsche Vorschriften greifen. Gleichzeitig kann das ausländische Sozialversicherungsrecht aber auch eine eigene Versicherungspflicht vorsehen.
Wenn du regelmäßig außerhalb Europas arbeitest, solltest du deshalb für jedes betroffene Land prüfen, welche Regeln gelten.
Konkrete Aussagen zu den jeweiligen Regelungen in einzelnen Ländern findest du auf den Seiten der DVKA. Hier gibt es umfassende Informationen zum Entsendeverfahren und auch länderspezifische Informationen zum SV-Recht in Ländern weltweit.

Steuerliche Fragen

Auch die steuerlichen Folgen – insbesondere wenn du dauerhaft in verschiedenen Ländern unterwegs bist – solltest du mit dem Finanzamt beziehungsweise einer Steuerberatung klären.

Es gilt folgendes Prinzip:
Zunächst prüft jeder Staat nach seinem eigenen Steuerrecht, ob die Person dort steuerlich ansässig ist. Das deutsche Steuerrecht folgt z. B. grundsätzlich dem Wohnsitzland- und Welteinkommensprinzip.
Ein anderer Staat kann nach seinem Recht aber ebenfalls eine Steueransässigkeit annehmen. Dann entsteht das Problem der Doppelansässigkeit.
Wenn zwischen den betreffenden Staaten ein Doppelbesteuerungsabkommen besteht, enthält dieses normalerweise sogenannte Tie-Breaker-Regeln.
Deutschland hat übrigens mit mehr als 90 Staaten Doppelbesteuerungsabkommen über Einkommen und Vermögen (Stand Doppelbesteuerungsabkommen Januar 2026). Die Abkommen unterscheiden sich allerdings je nach Staat.

Fazit

Remote Work braucht gründliche Planung!
Sie kann dir als Gründer bzw. Gründerin viel Freiheit geben. Denn du kannst dein Unternehmen digital organisieren und deinen Arbeitsort flexibel wählen.
Gleichzeitig solltest du aber frühzeitig klären, welche Anforderungen an Anmeldung, Steuern und Sozialversicherung für dein Geschäftsmodell gelten.
Das ist besonders wichtig, wenn du deinen Wohnsitz aufgibst oder regelmäßig in verschiedenen Ländern arbeitest. Innerhalb der EU gelten dafür andere Regeln als bei Tätigkeiten in Drittstaaten. Zudem können Doppelbesteuerungsabkommen eine wichtige Rolle spielen.
Je weiter du dich von einem festen Wohn- und Arbeitsort entfernst, desto wichtiger werden die rechtlichen Rahmenbedingungen.


Besonders bei regelmäßiger Arbeit in mehreren Ländern solltest du vorab klären:

  • Wo liegt dein Unternehmens- bzw. Geschäftssitz?
  • Welche Adresse kannst du als Geschäftsanschrift angeben?
  • Wo unterliegst du der Sozialversicherung?
  • Brauchst du eine A1-Bescheinigung oder eine andere Bescheinigung?
  • Wo bist du steuerlich ansässig?
  • Kann deine Tätigkeit in einem anderen Land eine Betriebsstätte begründen?
  • Gibt es zwischen Deutschland und dem jeweiligen Land ein Sozialversicherungsabkommen oder ein Doppelbesteuerungsabkommen?

Es gibt zwar einige grundsätzliche Regeln, aber im Endeffekt geht es dann meistens doch um Einzelfallentscheidungen.
Deshalb ist besonders wichtig: Informiere dich rechtzeitig bei den zuständigen Stellen, vor allem, wenn du dein Geschäftsmodell vollständig auf ortsunabhängiges Arbeiten ausrichten willst!

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