
Seit dem 31. Juli 2026 gilt in Deutschland das neue Recht auf Reparatur.
Rechtliche Grundlage ist das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1799 zur Förderung der Reparatur von Waren sowie zur Verbesserung der Verfügbarkeit von Vorsorgeverfügungen vom 16. Juli 2026.
Durch dieses Artikelgesetz ändert sich insbesondere das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB), unter anderem die §§ 434, 475 ff.
Das Recht auf Reparatur soll dazu beitragen, dass Produkte länger genutzt werden, statt vorzeitig im Müll zu landen. Dadurch sollen Ressourcen geschont, Abfälle reduziert und die Kreislaufwirtschaft gestärkt werden.
Das will man u. a. durch folgende Punkte erreichen:
- Verpflichtung für Hersteller, bestimmte Anforderungen an die Reparierbarkeit von Produkten einzuhalten
- Verfügbarkeit eines freiwilligen Reparaturformulars mit klaren Informationen über die Reparatur (Fristen, Preise usw.)
- Einrichtung einer EU-Online-Plattform, auf der Verbraucherinnen und Verbraucher Reparaturdienste leicht auffinden können
- Verlängerung der gesetzlichen Garantie um 12 Monate, wenn Verbraucherinnen und Verbraucher sich für eine Reparatur und somit gegen den Ersatz entscheiden.
Für Unternehmen ergeben sich daraus zwar neue Pflichten. Gleichzeitig stärkt die Regelung aber Reparaturangebote und schafft damit neue Chancen für Handwerksbetriebe, Werkstätten und innovative Geschäftsmodelle.
Handwerks- und Reparaturbetriebe profitieren von steigender Nachfrage
Welche Produktgruppen unter die Reparaturpflicht fallen, ergibt sich aus Anhang II der Richtlinie (EU) 2024/1799, Seite 20.
Übrigens: Für Reparaturbetriebe besteht grundsätzlich keine eigene gesetzliche Reparaturpflicht. Sie müssen also nicht jedes Produkt reparieren, nur weil Verbraucher:innen dies verlangen.
Nach § 479b BGB entfällt nämlich die Reparaturpflicht, wenn eine Reparatur tatsächlich oder rechtlich unmöglich ist. Dann liegt ein Sachmangel vor.
Bestehen noch Gewährleistungsrechte gegenüber dem/der Verkäufer:in, können Verbraucher:innen eine Ersatzlieferung oder eine andere Form der Nacherfüllung verlangen.
Neu ist allerdings: Ist die Gewährleistungsfrist abgelaufen, können Verbraucher:innen bei einem Produkt, das in den Anwendungsbereich der Reparaturpflicht fällt, trotzdem einen Reparaturanspruch gegenüber dem Herstellerunternehmen haben. Hier ist die „übliche“ Lebensdauer eines Produkt entscheidend, die nach EU-Richtlinien für verschiedene Produktgruppen festgelegt wurde. Aussagen dazu findest du ebenfalls im Anhang II der Richtlinie (EU) 2024/1799. Dort wird auf die jeweils geltende Rechtsordnung verwiesen.
Das neue Recht kann für Werkstätten und Reparaturdienstleister:innen interessant werden. Denn, wenn Herstellerfirmen künftig häufiger Reparaturen anbieten oder organisieren müssen, benötigen sie geeignete Servicepartner:innen. Reparaturbetriebe können solche Partnerschaften nutzen, um zusätzliche Aufträge zu gewinnen.
Auch unabhängig davon könnte die Nachfrage nach Reparaturen steigen. Wenn Verbraucher Produkte länger nutzen, wächst der Bedarf an Wartung, Ersatzteilen und fachgerechter Instandsetzung.
Für dich als Gründer oder Gründerin kann ein Geschäftsmodell interessant sein, das sich auf bestimmte Produktgruppen spezialisiert – etwa Haushaltsgeräte, Elektronik, aber auch Fahrräder oder andere langlebige Produkte.
Hast du bereits gegründet, ist es vielleicht möglich, dein Portfolio um bestimme Angebote zu erweitern.
Neue Vorgaben beim Verkauf beachten
Auch Händler:innen müssen sich mit den neuen Regelungen auseinandersetzen. Je nach Produkt und Fall können zusätzliche Informations- oder Gewährleistungsanforderungen entstehen. Wenn du Produkte verkaufst, solltest du deshalb prüfen, welche Pflichten für das eigene Sortiment gelten.
Wenn du Produkte vertreiben oder einen Onlinehandel aufbauen willst, kannst du als Gründer oder Gründerin die rechtlichen Anforderungen natürlich bereits bei der Geschäftsplanung berücksichtigen. Als junges Unternehmen solltest du nachprüfen, ob du alle Anforderungen erfüllst.
Weitere Marktchancen für Gründer und Gründerinnen
Hersteller bestimmter Produkte müssen künftig bessere Voraussetzungen für Reparaturen schaffen. Dazu können beispielsweise Vorgaben zur Reparierbarkeit, zur Verfügbarkeit von Ersatzteilen oder zu Reparaturinformationen gehören.
Für dich als Gründer, Gründerin oder junges Unternehmen kann das neue Marktchancen eröffnen. Gefragt sind höchstwahrscheinlich nicht nur klassische Werkstätten, sondern auch Unternehmen, die Ersatzteile beschaffen, Reparaturen vermitteln, technische Informationen aufbereiten oder digitale Services für die Reparaturbranche entwickeln.
Online-Vermittlungsplattform für Reparaturangebote
Die geplante europäische Vermittlungsplattformen für Reparaturangebote kann Kunden und geeignete Reparaturdienstleister zusammenbringen. Sie wird voraussichtlich 2027 in Betrieb gehen. Die Plattform soll als Erweiterung des Portals „Your Europe“ funktionieren und für jedes EU-Land einen eigenen Bereich erhalten.
Dort soll es Suchmöglichkeiten geben nach:
- dem Produkt bzw. der Produktart
- dem Standort des Reparaturbetriebs
- den Reparaturbedingungen
- der voraussichtlichen Reparaturdauer
- der Möglichkeit eines Ersatzgeräts während der Reparatur
- zusätzlichen Leistungen wie Abholung, Transport oder Montage
- geltenden Qualitätsstandards
- nach Anbietern überholter Waren.
Für kleine Werkstätten kann eine solche Plattform zusätzliche Sichtbarkeit schaffen. Gleichzeitig lohnt es sich, bereits heute die eigene digitale Präsenz zu verbessern. Wenn du online gut gefunden wirst, verständliche Informationen zu deinen Leistungen bietest und einfache Kontaktmöglichkeiten schaffst, kannst du besonders von einer wachsenden Reparaturnachfrage profitieren.
Fazit
Das Recht auf Reparatur verändert nicht nur gesetzliche Rahmenbedingungen. Es kann auch einen Markt stärken, der für Gründer und Gründerinnen interessant ist: Dienstleistungen rund um die Verlängerung der Lebensdauer von Produkten.
Wenn du über eine Gründung im Handwerk, in der Reparatur oder im technischen Service nachdenkst oder bereits ein Unternehmen gegründet hast, solltest du die neuen Chancen nutzen.
Die können sowohl in der klassischen Reparatur als auch in ergänzenden Dienstleistungen, digitalen Vermittlungsangeboten und spezialisierten Servicekonzepten entstehen.

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