
- 8 Vorteile, für die es sich lohnt, sich im Studium selbstständig zu machen
- Welche Rechtsform ist die richtige, wenn ich mich neben dem Studium selbstständig machen möchte?
- Worauf ist außerdem zu achten?
- Kann der Studierendenstatus „aberkannt“ werden?
- Brauchst du ein Geschäftskonto, wenn du dich neben dem Studium selbstständig machst?
Inmitten deines Studiums packt dich der Unternehmergeist? Du überlegst, dich schon vor dem Abschluss deiner Bachelor- oder Masterarbeit selbstständig zu machen, um nach dem Studium voll durchzustarten?
Wahrscheinlich stehen dabei wichtige Fragen zu Steuern, Versicherungen und Finanzen für dich im Raum. Dieser Guide hilft dir beim Einstieg in die Welt der Selbstständigkeit als Student:in.
8 Vorteile, für die es sich lohnt, sich im Studium selbstständig zu machen
Wenn du den Drang verspürst, Neues auszuprobieren und selbstbestimmt nebenbei Geld zu verdienen, dann könnte es genau das Richtige für dich sein, dich neben dem Studium selbstständig zu machen. Sie baut die Brücke zwischen Theorie und Praxis und bietet dir die Chance, dich in einem sicheren Rahmen weiterzuentwickeln.
- Praxiserfahrung: Du kannst das Gelernte direkt anwenden, Interessen nachgehen und Dein Wissen vertiefen.
- Netzwerkaufbau: Die Kontakte, die du in dieser Zeit knüpfst, können für deine zukünftige Karriere Gold wert sein.
- Persönliche Entwicklung: Du förderst wichtige Soft Skills wie Selbstmanagement und Entscheidungsstärke.
- Finanzielle Unabhängigkeit: Du hast die Chance, neben deinem Studium Geld zu verdienen und so finanziell freier zu sein.
- Flexibilität: Als dein eigener Chef bzw. deine eigene Chefin kannst du deine Arbeitszeiten oft selbst bestimmen – perfekt, um sie mit dem Studium zu kombinieren.
- Portfolio-Aufbau: Noch vor Deinem Abschluss kannst du ein beeindruckendes Portfolio an realen Projekten vorweisen.
- Marktverständnis: Du lernst, wie der Markt tickt und wie du am besten auf Kundenbedürfnisse eingehen kannst.
- Risikomanagement: Das Studium gibt dir eine gewisse Sicherheit und du kannst eher kalkulierte Risiken eingehen.
Welche Rechtsform ist die richtige, wenn ich mich neben dem Studium selbstständig machen möchte?
Es gibt unterschiedliche Rechtsformen, mit denen du dich neben dem Studium selbstständig machen kannst. Die Wahl einer Rechtsform ist Pflicht und bestimmt dabei, welche Schritte du für die Gründung gehen musst, welche steuerlichen Pflichten dich erwarten und wie hoch dein jährlicher administrativer Aufwand sein wird. Mehr dazu kannst du in unserem Artikel „Welche Rechtsform ist für mein Unternehmen die richtige?“ nachlesen.
Kleinunternehmen gründen als Student:in
Egal, welche Rechtsform du wählst: Sowohl Freiberufler:innen als auch Gewerbetreibende verschiedenster Branchen können Kleinunternehmer:innen sein.
Denn ein Kleinunternehmen zeichnet sich nur dadurch aus, dass es bestimmte Umsatz- und Gewinngrenzen nicht überschreitet, wodurch es von einigen bürokratischen Pflichten und steuerlichen Belastungen befreit ist (Kleinunternehmerregelung).
Wichtig: Ein Kleinunternehmen ist keine bestimmte Rechtsform eines Unternehmens. Es geht bei der Kleinunternehmerregelung nur um die steuerlichen Umsatzgrößen, die ein Unternehmen von der Umsatzsteuer befreien!
Dieser besondere Vorteil eines Kleinunternehmens trifft zu, sofern der Umsatz im vorangegangenen Kalenderjahr nicht mehr als 25.000 € betragen hat und im laufenden Kalenderjahr 100.000 € nicht übersteigen wird.
Das bedeutet, dass Du keine Umsatzsteuer auf Deine Rechnungen aufschlagen und an das Finanzamt abführen musst. Allerdings kannst Du auch keine Vorsteuer geltend machen.
Ein weiterer Vorteil, wenn du mit einem kleinen Unternehmen startest, ist, dass ein Gewerbe zwar gewerbesteuerpflichtig ist, der Gewerbesteuerfreibetrag aber bei momentan 24.500 € liegt. Bleibst du mit deinem Kleingewerbe also unter einem Jahresumsatz von 100.000 € (bei 25.000 € im Vorjahr) und hast einen Gewinn unter 24.500,00 Euro, zahlst du in der Regel auch keine Gewerbesteuer. Bei höheren Gewinnen wird natürlich auch eine entsprechende Gewerbesteuer fällig.
Der erste Schritt zur Gründung eines Kleinunternehmens ist neben der Anmeldung beim Gewerbeamt die Anmeldung beim Finanzamt. Hierzu musst Du das Formular „Fragebogen zur steuerlichen Erfassung“ ausfüllen und einreichen. Das kannst du ganz einfach als Einzelunternehmer:in hier bzw. bei der Gründung einer Personengesellschaft hier online tun. Das Finanzamt prüft dann deine Angaben und schickt dir deine Steuernummer postalisch zu.
Gründung eines Gewerbes mit Kleinunternehmerregelung
Dein „Kleingewerbe“ kannst du sowohl als Einzelperson als auch als Personengesellschaft (bspw. GbR, eGbR) anmelden. Außerdem muss ein Kleingewerbe nicht ins Handelsregister eingetragen werden und unterliegt daher nicht den strengen Vorschriften des Handelsgesetzbuchs (HGB). Damit reicht in der Regel auch eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung.
Wichtig ist die Gewerbeanmeldung. Nach der Anmeldung erhältst du eine Gewerbeanmeldebestätigung. Die Anmeldung eines Gewerbes kostet in Mecklenburg-Vorpommern derzeit 32,00 € laut Gewerbekostenverordnung. Die Anmeldung erfolgt bei der zuständigen Gewerbebehörde der Gemeinde bzw. Stadt, in der du gründen willst. In der Regel wird das Finanzamt von der Gewerbeanmeldung informiert. Trotzdem musst du dich über den o. g. Fragebogen dort anmelden.
Freiberuflich arbeiten mit Kleinunternehmerregelung
Wenn du freiberuflich neben deinem Studium arbeiten möchtest, solltest du vorab einige Kriterien erfüllen. Denn die Freiberuflichkeit erkennt nur bestimmte Berufe an. Welche das sind, wird in § 18 des Einkommensteuergesetzes (EstG) genau geregelt. Willst du während deiner Selbstständigkeit wissenschaftlich, künstlerisch, schriftstellerisch, unterrichtend oder erzieherisch tätig sein, steht dir also die Freiberuflichkeit offen.
Um in deine freiberufliche Tätigkeit starten zu können, braucht es nur einen Schritt: Du meldest sie beim Finanzamt an. Wie bei der Gewerbeanmeldung füllst du auch hier das Formular „Fragebogen zur steuerlichen Erfassung“ aus und reichst es ein. Online geht das am schnellsten. Anschließend prüft das Finanzamt deine Angaben und schickt dir deine Steuernummer zu.
Bei einer Freiberuflichkeit brauchst du keine Gewerbeanmeldung vorzunehmen und bist demzufolge von der Gewerbesteuer befreit..
Fazit
Mit dem Einstieg als Kleinunternehmen hast du die Möglichkeit, ohne großen Aufwand neben deinem Studium zu starten und dich in einem (bürokratisch) übersichtlichen Rahmen auszuprobieren. Ideal für dich, wenn du jährlich nicht mehr als 100.000 € Umsatz (bei 25.000 € im Vorjahr) hast.
Worauf ist außerdem zu achten?
Es gibt steuerliche Besonderheiten und Fragen zur Krankenversicherung, die du am besten schon vorab für dich klärst. So vermeidest du unangenehme Überraschungen und finanzielle Nachteile.
So viel darfst du als selbstständige:r Student:in verdienen
Selbstständigkeit während des Studiums kann nicht nur beruflich, sondern auch finanziell reizvoll sein. Du bestimmst selbst, wie viel du verdienst und deine finanziellen Möglichkeiten sind prinzipiell unbegrenzt.
Aber aufgepasst! Einige steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Feinheiten sowie Regelungen für staatliche Unterstützungen sind zu berücksichtigen.
Einkommensteuer:
Ein Einkommen bis zu einem jährlichen Grundfreibetrag bleibt für dich steuerfrei (2026: 12.348 Euro).
Jeder zusätzliche Euro, den du über den Grundfreibetrag hinaus verdienst, unterliegt der Einkommensteuer.
Kranken- und Sozialversicherung:
Bis zu deinem 25. Lebensjahr kannst du über deine Eltern krankenversichert bleiben – allerdings nur, wenn du nicht mehr als 565 € (Stand: 2026) pro Monat verdienst. Übersteigst du diesen Betrag, wird es notwendig, dass du dich eigenständig für Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung anmeldest.
Solltest du älter als 25 sein, fällt deine Absicherung unter die Krankenversicherung der Studierenden (KVdS). Hierbei ist wichtig: Um von den günstigeren Beiträgen zu profitieren, darfst du nicht mehr als 20 Stunden pro Woche arbeiten, es sei denn, es handelt sich um die Semesterferien oder du arbeitest hauptsächlich an freien Tagen, in den Abendstunden oder nachts.
Hast du das 30. Lebensjahr vollendet, gilt die KVdS für dich nicht mehr. Erkundige dich vorab oder lasse dich von einer Fachperson beraten zu bestimmten Sonderregelungen.
BAföG:
Wenn du BAföG beziehst, gibt es einen jährlichen Freibetrag von 7.236 € oder monatlich 603 € (Stand 2026). Das bezieht sich aber nur auf ein Einkommen, das du z. B. über einen Minijob bekommen hast.
Die Berechnung des Einkommens bei selbstständiger Tätigkeit erfolgt anders (kein Abzug der Werbungskosten, nur Abzug von Freibetrag und Sozialpauschale). Überschreitest du diese Grenze, riskierst du Kürzungen bei deinem BAföG-Zuschuss und wirst zudem die Einkommensteuer auf dein zusätzliches Einkommen zahlen müssen.
Die gesetzlichen Regelungen hierzu findest du in den §§ 21 bis 23 BAföG
Kindergeld:
Machst du dich im Rahmen deines Studiums selbstständig, hat dein Einkommen grundsätzlich keinen Einfluss auf deinen Kindergeldanspruch.
Aufpassen solltest du allerdings auf deine Arbeitszeiten: Hier ist die 20-Stunden-Regel pro Woche entscheidend. Übersteigst du diesen Arbeitsumfang, kannst du deinen Kindergeldanspruch verlieren.
Aber wie es so oft ist, gibt es auch für diese Regel eine Ausnahme: Du kannst für maximal zwei Monate im Jahr deine Arbeitszeit vorübergehend ausweiten und mehr als 20 Stunden in der Woche arbeiten, beispielsweise während der Semesterferien.
Steuerliche Pflichten für Studierende, die sich selbstständig machen
Als selbstständig tätige:r Student:in begegnest du verschiedenen steuerlichen Pflichten, die du kennen solltest.
Grundsätzlich wirst du jedes Jahr die Einkommensteuererklärung einreichen müssen. Dazu kommen gegebenenfalls eine Umsatzsteuererklärung oder auch eine Gewerbesteuererklärung, wenn die Kleinunternehmerregelung nicht auf dich zutrifft. Welchen steuerlichen Pflichten du genau nachkommen musst, ergibt sich aus der gewählten Rechtsform deiner Selbstständigkeit.
- Die Einkommensteuer gilt für alle:
Deine jährlichen Nettoeinnahmen unterliegen dieser Steuer. Für einen Grundfreibetrag (2026: 12.348 Euro) bezahlst du keine Einkommensteuer auf dein Einkommen. Jeder zusätzlich verdiente Euro unterliegt dann der Einkommenssteuer. Die Deadline für die Abgabe deiner Einkommensteuererklärung ist in der Regel der 31. Juli des Folgejahres, wenn du sie selbst erstellst. Macht sie ein:e Steuerberater:in für dich, hast du länger Zeit. Abgabetermin für die Einkommensteuererklärung 2026 ist dann beispielsweise der 31. Dezember 2027. - Dann gibt es die Gewerbesteuer:
Diese zahlst du, wenn dein Gewinn aus gewerblicher Tätigkeit den Freibetrag von 24.500 Euro übersteigt.
Bist du als Freiberufler:in (z.B. als Fotograf:in, Journalist:in oder Grafikdesigner:in) tätig, fällt diese Steuer für dich weg. - Zu guter Letzt solltest du die Umsatzsteuer im Blick behalten:
Als Kleinunternehmer:in – das heißt, dein Umsatz liegt im Vorjahr unter 25.000 € und im aktuellen Jahr unter 100.000 € – kannst Du von der Umsatzsteuerpflicht befreit sein.
In solch einem Fall musst Du keine Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen und darfst sie auch nicht in Rechnungen ausweisen.
Wichtig: Sobald der Umsatz 100.000 Euro im laufenden Kalenderjahr übersteigt, tritt bereits in diesem laufenden Jahr der Wechsel von der Steuerfreiheit hin zur Regelbesteuerung ein (unterjähriger Wechsel)!
Kann der Studierendenstatus „aberkannt“ werden?
Wenn du an einer Uni oder Hochschule eingeschrieben bist, wirst du automatisch als Student:in eingestuft.
Dieser Status gilt aber nur solange, wie du deine Selbstständigkeit als Nebenjob siehst und das Studium im Mittelpunkt steht. Im Klartext heißt das, dass du während des Semesters nicht mehr als 20 Arbeitsstunden pro Woche jobben darfst. Es gibt von dieser Regel allerdings Ausnahmen: Arbeitest du als Student:in über 20 Stunden nur an den Wochenenden oder ausschließlich abends beziehungsweise nachts, giltst du weiterhin als Student:in.
Auch während der Semesterferien gilt diese Grenze nicht und du kannst mehr arbeiten.
Allerdings darfst du die Einkommenshöhe nicht aus den Augen verlieren, wenn du BAföG beziehst oder keine Steuern zahlen willst!
Brauchst du ein Geschäftskonto, wenn du dich neben dem Studium selbstständig machst?
Möchtest du neben deinem Studium in die Selbstständigkeit starten, benötigst du grundsätzlich erst einmal kein Geschäftskonto. Gesetzlich vorgeschrieben ist das nämlich nur für das Gründen von Kapitalgesellschaften, wie beispielsweise einer GmbH.
Es kann jedoch sein, dass deine Bank bestimmte Vorschriften zur geschäftlichen Nutzung deines Privatkontos festgelegt hat. Das kann im schlimmsten Fall dazu führen, dass dein Konto geschlossen wird. Erkundige dich hierzu einfach bei deiner Bank oder ihren AGBs.
Ein weiterer Vorteil eines Geschäftskontos ist, dass deine geschäftlichen und privaten Transaktionen sauber getrennt sind. Das erleichtert dir die Buchführung – vor allem, wenn deine Aufträge nach dem Studium durch die Decke gehen.

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