Statistisches Amt MV sucht Selbstständige

Für das erste Halbjahr 2025 werden Haushalte gesucht, deren Haupteinkommensperson selbstständig tätig ist (Gewerbetreibende und selbstständige Landwirte und Landwirtinnen sowie freiberuflich Tätige).

Warum solltest du teilnehmen?

Die Testerhebung der Laufenden Wirtschaftsrechnungen (LWR) in Mecklenburg-Vorpommern ist eine wichtige statistische Erhebung, die dabei hilft, die wirtschaftliche Lage von Haushalten – insbesondere auch von Selbstständigen – besser zu verstehen.
Deine Teilnahme hilft, ein realistisches Bild der finanziellen Situation von Selbstständigen zu zeichnen.
Denn Selbstständige sind oft in allgemeinen Erhebungen unterrepräsentiert. Eine höhere Teilnahme sorgt dafür, dass ihre finanzielle Realität genauer abgebildet wird.
Auch deine Teilnahme sorgt also für eine verbesserte Berücksichtigung der Selbstständigen in Statistiken

Wie läuft die Statistische Erhebung ab?

In Mecklenburg-Vorpommern machen für die Laufenden Wirtschaftsrechnungen jährlich rund 300 Haushalte einen Monat lang Angaben zu ihren Ausgaben. Haushalte erhalten dafür eine Aufwandsentschädigung von 70,00 EUR.
Die Teilnahme an der Erhebung erfolgt einfach und bequem per App auf dem Smartphone und/oder über den Browser am PC.
Bei Interesse kannst du dich über das Teilnahmeformular auf der Webseite www.lwr.de unter „Jetzt für die Teilnahme anmelden!“ für die Erhebung in Mecklenburg-Vorpommern registrieren.
Du kannst dich bis Mai 2025 für die Teilnahme an der Online-Testerhebung anmelden.
Nach der Prüfung deiner Teilnahmeerklärung erhältst du weitere Informationen vom Statistischen Amt Mecklenburg-Vorpommern.

Aus allen Anmeldungen zieht das Statistische Amt MV dann nach einem Quotenplan eine Stichprobe, um repräsentative Ergebnisse zu erhalten.

Welche Daten werden erhoben?

Bei der LWR werden für alle Haushaltsmitglieder ab 16 Jahren für einen Monat lang die eigenen Ausgaben dokumentiert. Zusätzlich werden unter anderem Informationen über Ihre Haushaltszusammensetzung, Wohnsituation und die Ausstattung mit bestimmten Gebrauchsgütern erfasst.
Wenn du deine Teilnahmebereitschaft für die Testerhebung abgibst, kannst du im Jahr 2026 auch an der regulären LWR teilnehmen. Haushalte mit selbstständigen Haupteinkommenspersonen werden ab dem Jahr 2026 regulär für die LWR berücksichtigt.

Weiterführende Informationen zum Thema Laufende Wirtschaftsrechnungen findest du ebenfalls auf der o. g. Website www.lwr.de.

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