Neue Öffnungszeitenverordnung in M-V

Das ist natürlich von besonderem Interesse für alle, deren Unternehmen mit (tourismustypischem) Handel und Tourismus zu tun hat – und natürlich für alle Gäste, die unser Bundesland besuchen wollen.

Warum gibt es die Öffnungszeitenverordnung?

Die Öffnungszeitenverordnung Mecklenburg-Vorpommern erlaubt erweiterte Ladenöffnungszeiten außerhalb des Öffnungszeitengesetzes (ÖffZG M-V). Die Regelung gilt für ausgewählte Orte und Ortsteile, wie z. B. Kur- und Erholungsorte, Weltkulturerbestädte und anerkannte Ausflugsorte mit besonders starkem Fremdenverkehr.
Die neue Verordnung wird nun schnellstmöglich veröffentlicht und ersetzt die auslaufende Bäderverkaufsverordnung. Die neue Regelung gibt Geschäften in bestimmten Tourismusregionen des Landes mehr Freiraum bei ihren Öffnungszeiten. Diese Geschäfte können damit ab dem 15. März an zusätzlichen Sonn- und Feiertagen im Jahr geöffnet werden.

„Mit der neuen Regelung stärken wir das Tourismusland Mecklenburg-Vorpommern und sorgen für Chancengleichheit mit unseren Nachbarn an der Küste. Offene Türen und belebte Einkaufsstraßen, davon profitieren unsere Gäste und unsere Wirtschaft,“ so Minister Dr. Wolfgang Blank.

Ein wesentlicher Kern der neuen Öffnungszeitenverordnung ist die Angleichung der Sonderöffnungsmöglichkeiten an die Regelungen im Nachbarbundesland Schleswig-Holstein. Neben einem einheitlichen Saisonöffnungszeitraum vom 15. März bis zum 31. Oktober wird nun in Mecklenburg-Vor­pommern ein zusätzlicher Winteröffnungszeitraum vom 17. Dezember bis zum 8. Januar eingeführt.

Die Tourismusorte in Mecklenburg-Vorpommern, für die in der Vergangenheit nach der Bäderverkaufsordnung besondere Öffnungszeiten gegolten haben, profitieren umgehend von der neuen Öffnungszeitenverordnung. Die neue Öffnungszeiten­verordnung kann künftig in weiteren Welterbestädten und Gemeinden und Regionen, die nach dem Kurortgesetz aner­kannt sind und ein besonders hohes Tourismusaufkommen verzeichnen, Anwendung finden.

Quelle: Pressemitteilung Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit MV (WM)

Übrigens

Die aktuellen Zahlen zum Reiseverhalten der Bundesbürger stehen in einem bemerkenswerten Kontrast zur allgemeinen Stimmungslage im Land. Trotz wirtschaftlicher Unsicherheiten, gesellschaftlicher Spannungen und einer insgesamt pessimistischen Grundhaltung steigt die Reisefrequenz weiter an.
Das stellt die 41. Deutsche Tourismusanalyse fest, die jährlich von der Stiftung für Zukunftsfragen veröffentlicht wird.
Deutschland ist laut dieser Analyse immer noch Urlaubsziel Nr. 1 bei den Deutschen und Mecklenburg-Vorpommern kann seinen 2. Platz hinter Bayern behaupten!

Also: Gute Aussichten für den Tourismus in unserem Bundesland!

Tipp

Spielst du vielleicht auch mit dem Gedanken, ein Unternehmen in der Tourismusbranche zu gründen oder vielleicht ein Einzelhandelsgeschäft zu eröffnen?
Dann schau doch mal in unsere Beiträge, in denen du viele wichtige Informationen zum Thema findest, z. B. hier:

Weiterer Erlass zu Versorgung am Strand ab 15.03.2025

Ab dem 15. März 2025 gilt eine neue Regelung für das Aufstellen von Strandkörben und anderen mobilen Anlagen der Tourismuswirtschaft an den Stränden Mecklenburg-Vorpommerns. Bislang mussten diese Anlagen mit Beginn der Sturmflutsaison zum 15. Oktober eines Jahres abgebaut werden. Nun soll es auch über diesen Stichtag hinaus möglich sein, “mobile, leicht transportfähige Objekte“ wie z. B. Strandkörbe, die keiner Baugenehmigung bedürfen, ohne einen zusätzlichen Verwaltungsakt, d.h. ohne eine gesonderte Ausnahmegenehmigung, am Strand aufzustellen, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. 

Mehr dazu findet ihr in der Pressemitteilung vom 14.03.2025 des Ministeriums für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt MV.

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