Die Jahresmeldung für Minijobber:innen steht an

Für welche Minijobber:innen muss du die Jahresmeldung erstellen?

Wie für alle Beschäftigten musst du auch für Minijobber:innen, die du über den 31. Dezember hinaus beschäftigst, eine Jahresmeldung über den Verdienst erstellen, von dem die Beiträge zur Rentenversicherung gezahlt wurden. Dabei ist es egal, ob sich die Minijobber:innen von der Rentenversicherungspflicht haben befreien lassen oder sie rentenversicherungspflichtig sind.  
Als zuständige Einzugsstelle leitet die Minijob-Zentrale alle Meldungen zur Sozialversicherung an die Deutsche Rentenversicherung weiter. 
Die Meldung musst du spätestens bis zum 15. Februar 2024 an die Minijob-Zentrale übermitteln.
Sie entfällt, wenn du bis zum Jahreswechsel bereits eine Unterbrechung der Beschäftigung gemeldet oder die Beschäftigung bei der Minijob-Zentrale abgemeldet hast. Dann wurden die notwendigen Informationen bereits mit der Abmeldung oder der Meldung zur Unterbrechung der Beschäftigung mitgeteilt. Auch für kurzfristig Beschäftigte ist keine Jahresmeldung erforderlich. Die Beschäftigung ist lediglich an- und abzumelden.

Wie erfolgt die Erstellung der Jahresmeldung?

Viele Entgeltabrechnungsprogramme erstellen die Jahresmeldung mit Verdienstgrenze (Minijob) automatisch mit der Januarabrechnung. In diesen Fällen musst du nur darauf achten, dass die Meldung auch verschickt wird. Nutzt du kein Entgeltabrechnungsprogramm, kannst du die Meldung auch mit dem Programm sv.net (wird zum 01.03.2024 abgeschaltet) bzw. mit dem neuen SV-Meldeportal erstellen.
Wichtig ist, dass die Abgabefrist zum 15. Februar eingehalten wird.

Seit dem Jahr 2022 müssen Arbeitgeber:innen bei allen Entgeltmeldungen für Minijobber:innen mit Verdienstgrenze Angaben zur Art der Besteuerung machen. Hierbei muss die Steuernummer des Unternehmens, die steuerliche Identifikationsnummer der Minijobber (Steuer-ID) und die Art der Besteuerung an die Minijob-Zentrale gemeldet werden.
Zusätzlich zu den Entgeltmeldungen zur Sozialversicherung sind gewerbliche Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber verpflichtet, für Arbeitnehmer, die in der gesetzlichen Unfallversicherung versicherungspflichtig sind, eine UV-Jahresmeldung erstellen. Hierzu ist der Abgabegrund 92 zu nutzen. Die Abgabe der UV-Jahresmeldung muss bis zum 16. Februar des Folgejahres erfolgen.

Quelle: Minijob-Zentrale

Tipp

Mehr zum Thema Minijob findest du in unserem Beitrag „Wenn du Minijobber:innen einstellen willst

2023-02-01

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