Neue Richtlinie in MV zur Förderung von wirtschaftsnaher Forschung, Entwicklung und Innovation

Unternehmen und Forschungseinrichtungen sollen bei wirtschaftsnaher Forschung und Entwicklung anteilig finanziell unterstützt werden.

Zuletzt aktualisiert: 28.11.2023
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Das Wirtschaftsministerium hat die Richtlinie für Forschungs- und Entwicklungsförderung neu gefasst.

Die neue Richtlinie gilt für die neue Förderperiode mit Unterstützung aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) bis zum Jahr 2027. Sie ist am 27. November 2023 im Amtsblatt Nr. 48/2023 veröffentlicht worden. Sie tritt am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft und läuft bis 30.06.2027.

„Innovation und Technologie sind die Grundlage für wettbewerbsfähige Produkte, Dienstleistungen und damit erfolgreiche Unternehmen, die gut bezahlte Arbeitsplätze schaffen und sichern. Deshalb ist es wichtig, dass unsere Unternehmen aktiv in den Bereichen Forschung und Entwicklung tätig sind. Ziel der Technologiepolitik unseres Landes ist es, verstärkt die Potenziale der Wissenschaft des Landes für die Entwicklung in der regionalen Wirtschaft zu nutzen. Diese Maßnahmen unterstützen wir, denn so kann die Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit der regionalen Wirtschaft weiter wachsen“,
sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer.

Wer kann die Förderung beantragen?

Zuwendungswendungsempfänger können grundsätzlich sein:

  • kleine, mittlere und große Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft im Sinne des Artikels 5 Absatz 2 der EFRE-Verordnung sowie
  • Hochschulen und gemeinnützige Forschungseinrichtungen.

mit Betriebsstätte oder Niederlassung in Mecklenburg-Vorpommern.

Welche Maßnahmen werden unterstützt?

Im Rahmen der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Forschung, Entwicklung und Innovation Mecklenburg-Vorpommern (FuEuI-Richtlinie) werden Unternehmen und Forschungseinrichtungen bei wirtschaftsnaher Forschung und Entwicklung anteilig finanziell bei den folgenden Maßnahmen unterstützt:

  1. Forschungs- und Entwicklungsvorhaben sowohl von Unternehmen sowie auch als Verbundvorhaben von Unternehmen und Forschungseinrichtungen;
  2. Durchführbarkeitsstudien zur Vorbereitung von Forschungs- und Entwicklungsprojekten;
  3. Anmeldung von Patenten von kleinen und mittleren Unternehmen;
  4. Innovationsberatungsdienste und innovationsunterstützende Dienstleistungen;
  5. Prozessinnovationen zur Einführung neuer Technologien;
  6. Investitionen infolge von Prozessinnovationen.

Wo kann man die Förderung beantragen?

Bewilligungsbehörde ist die TBI Technologie-Beratungs-Institut GmbH, Hagenower Straße 73, 19061 Schwerin. Auf der Internetseite können - sobald sie eingebunden sind - die entsprechenden Antragsformulare heruntergeladen werden.

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Grundlage für die zukünftige Förderung von Forschung, Entwicklung und Innovation ist die „Regionale Innovationsstrategie für Intelligente Spezialisierung 2021-2027“. Sie wurde in enger Zusammenarbeit mit dem Strategierat Wirtschaft-Wissenschaft MV und weiteren Akteuren des Landes erarbeitet. Die zukünftigen Schwerpunkte der Technologieförderung des Landes Mecklenburg-Vorpommern sind die drei Aktionsfelder Erneuerbare Energien – Wasserstofftechnologien, Medizintechnik und Biotechnologie, Maschinen- und Anlagenbau und die zwei Querschnittstechnologien Informations- und Kommunikationstechnologien und Bioökonomie.
Mit der Fortführung der Verbundforschung sollen die Potenziale der Wissenschaft des Landes für die Entwicklung der regionalen Wirtschaft weiter genutzt werden. Durch die Verbundforschung werden Kooperationen von Wissenschaft und heimischen Unternehmen möglich gemacht und erfolgreich vorangetrieben. Das Wissen der Universitäten, Hochschulen sowie der außeruniversitären Forschungseinrichtungen soll in die regionalen Unternehmen transferiert werden.
Insgesamt stehen Mecklenburg-Vorpommern in der EU-Förderperiode aus dem EFRE für die Jahre 2021 bis 2027 etwa 924 Millionen Euro zur Verfügung. Für die wirtschaftsnahe Forschung und Entwicklung werden insgesamt 266 Millionen Euro im Rahmen der neuen Richtlinie eingesetzt.

Quelle: PM Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit (WM)

2023-11-28