Minijob 2026: Neue Möglichkeiten für Gründende in MV

Ab Januar 2026 gelten neue Regelungen für geringfügige Beschäftigungen. Der Mindestlohn steigt auf 13,90  Euro pro Stunde, wodurch sich die monatliche Verdienstgrenze im Minijob auf 603 Euro erhöht. Für dich als Gründerin oder Gründer in Mecklenburg-Vorpommern bietet das mehr Spielraum für flexible Beschäftigung – aber auch neue Pflichten.

Minijob 2026: Verdienstgrenze und Ausnahmen

Die neue Verdienstgrenze basiert auf der gesetzlichen Formel:
Mindestlohn × 130 / 3 = 603 Euro monatlich.

Für deine Minijobber/innen bedeutet das eine planbare Monatsarbeitszeit von rund 43 Stunden. In bestehenden Arbeitsverträgen musst du in der Regel nur die Vergütungshöhe anpassen – die vereinbarte Stundenzahl kann bestehen bleiben.

Innerhalb eines Kalenderjahres darfst du die Verdienstgrenze in maximal zwei Monaten überschreiten – jeweils bis zu 1.206 Euro. Für regelmäßige Schwankungen gelten weitere Ausnahmeregelungen:

  • Reguläre Jahresverdienstgrenze: 7.236 Euro
  • Ausnahmeregelungen: bis zu 8.442 Euro jährlich
  • Bei unregelmäßigem Einkommen sind häufigere Überschreitungen erlaubt – solange die Jahresverdienstgrenze von 7.236 Euro eingehalten wird

Minijob 2026: Arbeitszeit, Vertrag und Dokumentationspflichten

Die monatliche Höchstarbeitszeit von 43 Stunden ergibt sich direkt aus Mindestlohn und Verdienstgrenze. Diese Grenze solltest du im Arbeitsvertrag klar festlegen – idealerweise mit einer maximalen Stundenzahl. So sicherst du dich rechtlich ab und vermeidest spätere Nachforderungen der Sozialversicherungsträger.

Als Arbeitgeber/in bist du außerdem verpflichtet, die Arbeitszeit lückenlos zu dokumentieren. Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit müssen spätestens sieben Kalendertage nach der jeweiligen Tätigkeit erfasst und mindestens zwei Jahre aufbewahrt werden. Dies gilt auch für nicht-gewerbliche Arbeitgeber/innen – basierend auf einem Grundsatzurteil des Bundesarbeitsgerichts.

Sozialabgaben und Anmeldung bei der Minijob-Zentrale

Damit du rechtskonform agierst, musst du deine Minijobber/innen bei der Minijob-Zentrale anmelden. Die monatlichen Pauschalabgaben für dich als Arbeitgeber/in setzen sich wie folgt zusammen:

BeitragAnteil
Rentenversicherung15 %
Krankenversicherung13 %
Pauschale Lohnsteuer2 % (optional)
Umlagen (U1, U2, Insolvenz)ca. 1,3 %

Die Anmeldung erfolgt über das Portal sv.net – ideal für eine einfache und digitale Verwaltung deiner Minijob-Verhältnisse.

Minijob 2026 strategisch im Start-up einsetzen

Gerade in der Gründungsphase bieten Minijobs viele Vorteile – insbesondere für Gründerinnen und Gründer in Mecklenburg-Vorpommern mit begrenztem Budget:

  • Kalkulierbare Personalkosten durch klare Höchstgrenzen
  • Flexible Arbeitszeitmodelle für projektbezogene Aufgaben
  • Geringer Verwaltungsaufwand dank pauschaler Abgaben
  • Schnelle Vertragsgestaltung ohne komplexe Prozesse

In Start-ups sind Minijobs besonders beliebt in Bereichen wie:

  • Marketing und Social Media
  • Eventorganisation und Kundenservice
  • Versand, Lager und Office Management

Risiken und Empfehlungen für Gründerinnen und Gründer

Damit der Minijob nicht zur Falle wird, achte auf:

  • Klare Vertragsgestaltung und Stundengrenzen
  • Saubere Dokumentation der Arbeitszeiten
  • Keine „freie Mitarbeit“ über Minijob-Verträge abbilden
  • Bei mehreren Minijobber/innen auf die Gesamtarbeitszeit achten

Ein Fehler in der Abgrenzung kann dazu führen, dass eine Beschäftigung rückwirkend als sozialversicherungspflichtig eingestuft wird – inklusive Nachzahlungen.

Kombination mit Selbstständigkeit oder weiteren Beschäftigungen

Ein Minijob lässt sich grundsätzlich mit anderen Tätigkeiten kombinieren – auch mit einer hauptberuflichen Selbstständigkeit oder weiteren Beschäftigungen. Entscheidend ist, dass die Verdienstgrenzen eingehalten werden und die Beschäftigung nicht als sozialversicherungspflichtig einzustufen ist.

  • Nur ein Minijob bleibt sozialabgabenfrei, wenn keine weitere sozialversicherungspflichtige Tätigkeit besteht.
  • Weitere Tätigkeiten – auch bei anderen Arbeitgebern – werden zusammengerechnet, um zu prüfen, ob die Grenze für geringfügige Beschäftigung überschritten wird.
  • Eine Kombination mit Selbstständigkeit ist erlaubt, sofern der Minijob nachweislich nebenberuflich ausgeübt wird. Maßgeblich ist, dass die Selbstständigkeit zeitlich und wirtschaftlich überwiegt.

Besonderheiten gelten bei kurzfristigen Beschäftigungen: Diese dürfen nicht berufsmäßig ausgeübt werden, etwa wenn bereits eine hauptberufliche Selbstständigkeit besteht. In der Praxis gilt jedoch: Ein kurzfristiger Minijob, der parallel zur Selbstständigkeit ausgeübt wird, wird in der Regel nicht als berufsmäßig eingestuft.

Minijob als flexibles Instrument für Gründende

Für Gründerinnen und Gründer in Mecklenburg-Vorpommern kann der Minijob ein attraktives Beschäftigungsmodell sein, um Talent einzubinden, kosteneffizient zu starten und rechtssicher zu skalieren.

Mit klaren Regeln, digitaler Verwaltung und strategischem Einsatz unterstützt dich der Minijob beim Aufbau deines Unternehmens.

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