Unterrichtung im Gastgewerbe
Unterrichtung nach § 4 Abs. 1 Nr. 4 des Gaststättengesetzes
Bestimmte Gewerbetreibende benötigen eine Gaststättenerlaubnis um eine Gaststätte zu eröffnen. In einer Informationsveranstaltung möchte die IHK zu Rostock Sie über die wichtigsten gesetzlichen Bestimmungen des Lebensmittelrechts, des Schankrechts und der Hackfleischordnung in Kenntnis setzen. Die Unterrichtung umfasst insbesondere:
Die Bescheinigung über die Teilnahme an der Unterrichtung wird unmittelbar im Anschluss an die Veranstaltung übergeben.
Sie gilt bundesweit und unbefristet.
Preis: 50,00 €
Der Preis gilt pro Veranstaltungsteilnehmer.
Die Anmeldung erfolgt verbindlich. Eine Kostenerstattung ist nur nach Maßgabe des Gebührentarifs der IHK zu Rostock, Teil B, Ziffer 10. möglich.
Hinweis: Bitte geben Sie bei der Anmeldung eine aktuelle E-Mail-Adresse an, da das Einladungsschreiben und der Gebührenbescheid per E-Mail verschickt wird.
AGB und Widerrufsbelehrung
Bitte beachten Sie, dass wir Ihre Angaben ausschließlich für die Anmeldung, Durchführung und ggf. zur Abrechnung dieser Veranstaltungen speichern. Ihre Einwilligung ist freiwillig und kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft gegenüber der IHK zu Rostock (E-Mail: datenschutz@rostock.ihk.de, Tel. 0381 338-650) widerrufen werden. Zur Anmeldung dieser Veranstaltung werden Vor- und Zuname sowie Firma der Teilnehmer auf einer Teilnehmerliste für alle Teilnehmer sichtbar gelistet (zu unserer Datenschutzerklärung sowie den Informationspflichten nach der DSGVO)
Mit * gekennzeichnete Felder sind Pflichtangaben.
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15. November 13 - 17 Uhr (MEZ)
Marie Angelique Wendorff
Denise Schulze
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Ernst-Barlach-Str. 1-3, 18055 Rostock
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