E-Rechnungen: Kostenfreier Reader der Finanzverwaltung

Ab dem 01.01.2025 sind bei Umsätzen zwischen inländischen Unternehmern regelmäßig E‑Rechnungen zu verwenden.

Zuletzt aktualisiert: 09.12.2024

Es gibt zwar Ausnahmen, aber ab 2025 müssen alle Unternehmen - auch Kleinunternehmen - E-Rechnungen zumindest empfangen können, denn Rechnungsaussteller können ab diesem Zeitpunkt selbst entscheiden, wie sie künftig abrechnen.

Software für E-Rechnungen wird benötigt

Um eine E-Rechnung im Format XRechnung lesen und prüfen zu können, benötigen die Betriebe aber eine Software, die reine Datensatzrechnungen erkennen und lesbar machen kann.
Große Unternehmen haben sich mit Hilfe ihrer IT-Abteilung oder ihrer Steuerberatung in der Regel bereits darauf eingestellt, XRechnungen lesbar zu machen.
In vielen kleinen Betrieben oder bei Soloselbstständigen ist das aber noch nicht der Fall, zum Teil, weil Zeit und Wissen dazu fehlen, aber auch, weil Kosten gescheut werden.
IHKn, HWKn und mehrere Verbände haben deshalb bei der Bundesregierung das Angebot einer kostenfreien staatliche Software der Finanzverwaltung gefordert.

Reader für E-Rechnungen im ELSTER-Portal

Das Bundesfinanzministerium ist dieser Forderung Anfang des Monats nachgekommen.
Ab sofort ist deshalb ein solches Softwaretool zum Lesen solcher Rechnungen im Elster-Portal freigeschaltet.

Der E-Rechnungsviewer der Finanzverwaltung ist unter der folgenden Internet-Adresse erreichbar:
https://www.elster.de/eportal/e-rechnung

Tipp

Wenn deine Rechnungslegung nicht zu umfangreich ist, findest du für die Erstellung von E-Rechnungen kostenlose oder kostengünstige Programme in Internet zum Downloaden.

Hinweis

Wir hatten bereits in unserem Beitrag „E-Rechnungen: Ausstellung ab 2025 obligatorisch“ vom 23.20.2024 ausführlich zum Thema informiert.
Dort kannst du noch einmal nachlesen, was überhaupt eine E-Rechnung ausmacht, welche Anforderungen und auch welche Ausnahme- und Übergangsregelungen es gibt.