Wenn die Existenzgründung nicht gelungen ist

Nicht alles schafft man im ersten Anlauf – auch eine Existenzgründung kann scheitern.

Zuletzt aktualisiert: 27.02.2026
Person an einem Schreibtisch blickt nachdenklich auf Papiere, die vor ihm liegen

Alle Gründerinnen und Gründer sind natürlich hoch motiviert und haben den festen Willen, erfolgreich zu sein. Leider klappt das nicht immer.
Fürs Scheitern gibt es viele Gründe und meistens sind sie nicht in der Gründerperson an sich zu finden.
Und: In der Regel läuft es im zweiten Anlauf besser! Schließlich hat man jede Menge Erfahrung gesammelt.

Gründe, die Selbstständigkeit aufzugeben

Es gibt genug Stolpersteine und nicht alle kann man aus dem Weg räumen, z. B. die Folgenden:

  • Das Produkt oder die Dienstleistung trifft dann leider doch nicht auf echte Nachfrage. Vielleicht, weil die Zielgruppe nicht richtig angesprochen wird oder das Angebot am Markt nicht oder zu wenig sichtbar ist. Oder weil sich in diesen schnelllebigen Zeiten die Wünsche der Zielgruppe schon wieder geändert haben.
  • Die finanziellen Mittel reichen einfach nicht aus, um längere „Durststrecken“ zu überbrücken.
  • Es fehlen Genehmigungen, falsche Verträge wurden abgeschlossen oder es kommt zu buchhalterischen bzw. steuerlichen Fehlern.
  • Im Gründerteam gibt es auf einmal unterschiedliche Visionen davon, wie es weitergehen soll mit der Firma.
    Die Rollenverteilung ist nicht eindeutig geklärt, was zu Konflikten führt.
    Probleme können nicht mehr gelöst werden, weil sich "die Fronten verhärtet" haben.
  • Die familiäre Situation hat sich geändert und lässt sich mit der Selbstständigkeit nicht mehr vereinbaren.
  • Und last but not least: Die Herausforderungen einer Selbstständigkeit wurden unterschätzt. Stress, Zeitdruck und Verantwortung können schnell zur Überforderung führen.

Was muss jetzt passieren?

Was auch immer die Gründe für die Beendigung sind:
Wenn du eine berufliche Selbstständigkeit aufgeben musst, gibt es einige wichtige rechtliche, steuerliche und organisatorische Punkte zu beachten.
Die Details hängen natürlich davon ab, ob du Einzelunternehmer, Freiberufler oder z. B. Geschäftsführer einer GmbH bist – aber hier ist eine Übersicht mit den grundlegenden Fakten:

Wenn du ein Gewerbe hattest:
- Abmeldung beim Gewerbeamt deiner Stadt/Gemeinde
(Formular „Gewerbeabmeldung“ ausfüllen)

Das Gewerbeamt informiert dann automatisch:
- Finanzamt
- IHK/HWK
- ggf. Berufsgenossenschaft

Als Freiberufler (z. B. Arzt, Berater, Designer) musst du kein Gewerbe abmelden – hier reicht die Mitteilung ans Finanzamt.

Du musst dem Finanzamt mitteilen, dass du deine Tätigkeit einstellst.
Wichtig:
- Letzte Umsatzsteuer-Voranmeldung
- Letzte Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) oder Bilanz
- Letzte Einkommensteuererklärung
- Eventuell Aufgabegewinn versteuern
(Wenn du Anlagevermögen, z. B. Maschinen oder Firmenwagen, verkaufst, Warenbestand entnimmst oder Rücklagen auflöst, kann ein steuerpflichtiger Gewinn entstehen.)

Bei größeren Betrieben kann die sogenannte „Betriebsaufgabe“ besondere steuerliche Folgen haben (z. B. Fünftelregelung). Hier ist eine Beratung durch deine Steuerberatung sehr sinnvoll.

Prüfe und kündige rechtzeitig (Kündigungsfristen beachten!):
- Mietvertrag (Büro, Laden, Werkstatt)
- Leasingverträge
- Versicherungen (Betriebshaftpflicht etc.)
- Telefon/Internet
- Software-Abos
- Wartungsverträge
- Lieferverträge (in beide Richtungen)

- Krankenversicherung informieren
(Wechsel in ein Angestelltenverhältnis oder freiwillig gesetzlich/privat versichert?)
- Rentenversicherung klären (wichtig bei Pflichtversicherung, z. B. im Handwerk)
- Bei Arbeitslosigkeit: rechtzeitig bei der Agentur für Arbeit melden

- Außenstände eintreiben
- Offene Rechnungen begleichen
- Ratenvereinbarungen prüfen
- Eventuell auf Insolvenz prüfen, falls Zahlungsunfähigkeit vorliegt
Falls es kritisch wird: Die Bundesagentur für Arbeit oder Schuldnerberatungen können unterstützen.

Falls du Mitglied warst: Prüfen, ob Beiträge noch offen sind
Die Mitgliedschaft endet normalerweise automatisch mit Gewerbeabmeldung.

Falls du Angestellte hattest:
- Kündigungen rechtlich korrekt durchführen
- Kündigungsfristen einhalten
- Urlaubsansprüche abgelten
- Arbeitszeugnisse ausstellen
- Sozialversicherung korrekt abmelden

Hinweis: Bei mehr als 10 Beschäftigten kann das Kündigungsschutzgesetz greifen.

Auch nach Geschäftsaufgabe gelten Aufbewahrungsfristen (§ 147 Abgabenordnung, § 257 Handelsgesetzbuch). Du musst also dafür sorgen, dass die relevanten Unterlagen archiviert werden.

GmbH oder UG? Dann reicht keine Gewerbeabmeldung – hier ist eine formelle Liquidation oder ggf. ein Insolvenzverfahren nötig.
Nebenberufliche Selbstständigkeit? Hier musst du ggf. nur Finanzamt und Gewerbe informieren.
Privatinsolvenz? Falls hohe Schulden bestehen, kann eine Beratung sinnvoll sein.

Empfehlung
Gerade steuerlich kann eine Betriebsaufgabe komplex sein. Wenn Vermögen im Betrieb vorhanden ist (Auto, Rücklagen, Warenbestand), lohnt sich unbedingt ein Termin beim Steuerberater bzw. Steuerberaterin.

Müssen Förderzuschüsse und Förderdarlehen zurückgezahlt werden?

Ob Zuschüsse zurückgezahlt werden müssen, hängt stark davon ab, welche Förderung du bekommen hast und welche Bedingungen im Bewilligungsbescheid stehen.
Hier die wichtigsten Fälle:

  • Gründungszuschuss der Bundesagentur für Arbeit
    In der Regel keine Rückzahlung, wenn:
    - du die Selbstständigkeit ernsthaft betrieben hast
    - keine falschen Angaben gemacht wurden
    - die Förderung korrekt bewilligt wurde
    Rückforderung droht nur bei Betrug oder falschen Angaben, Scheinselbstständigkeit oder Missbrauch der Förderung.
  • Einstiegsgeld (bei Bürgergeld)
    Auch hier gilt:
    Keine Rückzahlung bei regulärer Aufgabe
    Rückforderung nur bei Pflichtverletzungen oder falschen Angaben
  • Förderdarlehen (z. B. über KfW)
    Wichtig: Darlehen sind keine Zuschüsse!
    Sie müssen also grundsätzlich zurückgezahlt werden – auch wenn du die Selbstständigkeit aufgibst.
    Du kannst ggf.:
    - eine Stundung beantragen
    - deine Raten anpassen lassen
    - eine Umschuldung prüfen
  • Investitionszuschüsse (z. B. für Maschinen, Digitalisierung)
    Hier kann es Rückzahlungspflichten geben, wenn:
    - eine sogenannte Zweckbindungsfrist (oft 3–5 Jahre) nicht eingehalten wird
    - geförderte Wirtschaftsgüter zu früh verkauft werden
    - der Betrieb vor Ablauf der Bindungsfrist eingestellt wird
    - wenn die Mittel nicht korrekt verwendet und
    - wenn die Verwendung nicht nachgewiesen werden kann.
    Die konkreten Vorgaben stehen jeweils im Bewilligungsbescheid.

Kannst du Arbeitslosengeld oder Arbeitslosenhilfe erhalten?

Ja - das ist grundsätzlich möglich, aber es hängt stark von deiner bisherigen Absicherung ab. Hier die wichtigsten Varianten:

  • Arbeitslosengeld I:
    Du kannst ALG I bekommen, wenn du:
    - in den letzten 30 Monaten mindestens 12 Monate in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt hast (z. B. als Beschäftigte/Beschäftigter oder freiwillig während der Selbstständigkeit)
    - dich rechtzeitig arbeitslos meldest bei der zuständigen Bundesagentur für Arbeit
    - dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst
  • Bürgergeld
    Falls kein Anspruch auf ALG I besteht oder dieses ausläuft; kannst Bürgergeld beim zuständigen Jobcenter beantragen, wenn du:
    - Bedürftigkeit (Einkommen/Vermögen unter bestimmten Grenzen) nachweisen kannst
    - erwerbsfähig bist
    - dein gewöhnlicher Aufenthaltsort in Deutschland ist.
  • Sperrzeiten vermeiden
    Wichtig in beiden Fällen: Fristen einhalten!
    - Spätestens 3 Monate vor Beendigung arbeitsuchend melden
    - Spätestens am ersten Tag ohne Einkommen arbeitslos melden
    Sonst kann es zu Sperrzeiten kommen.
    Auch wenn du deine Selbstständigkeit freiwillig und ohne wichtigen Grund aufgibst, kann beim ALG I eine Sperrzeit von bis zu 12 Wochen verhängt werden.
    Wichtige Gründe können sein:
    - wirtschaftliche Unzumutbarkeit
    - gesundheitliche Gründe
    - keine Tragfähigkeit mehr.

Sonderfall Insolvenz

Wenn eine Selbstständigkeit in einer Insolvenz endet, hängt vieles davon ab, in welcher Rechtsform du tätig warst und wie hoch die Schulden sind.
Im Gegensatz zu einer Liquidation, die darauf abzielt, ein Unternehmen wirklich aufzulösen: Eine Insolvenz bedeutet nicht unbedingt das „Ende der beruflichen Existenz“, sondern ist ein gesetzlich geregeltes Sanierungs- oder Entschuldungsverfahren. Das kann auch dazu führen, dass die Firma wieder auflebt und weitergeführt werden kann.
Da das Thema aber so umfangreich ist - allein schon aufgrund der vielen gesetzlichen Vorschriften und Umsetzungsmöglichkeiten - verlinken wir auf diese Internetseite des BMWK, die sich ausführlich mit dem Thema beschäftigt.

Existenzgründung als Lernphase: Beginn unternehmerischer Reife

Wir wissen: Gründen ist eine Herzensangelegenheit und Scheitern ist bitter!
Manchmal lässt es sich mit Unterstützung doch noch vermeiden und wenn nicht: Eine Sache zu beenden heißt nicht, dass man aufgibt, sondern dass man anders weitermacht!
Vielleicht schaust du mal in unsere Artikel, die sich damit befasst haben und die ein kleiner Motivationsschub sein könnten!

Eine Krise droht: Wie kann ich meine Firma retten?
Zu einer Krise entwickeln sich unternehmerische Fehler erst dann, wenn man sie nicht erkennt und korrigiert.

Der 2. Versuch: So gelingt der Neustart
Du hast schon einmal eine Gründung geschafft und auch, wenn sie nicht erfolgreich war, hast du doch Erfahrungen gesammelt und wirst manche Situation heute anders bewerten und besser meistern als früher!

Scheitern ist zu Beginn das Beste
Unternehmercoach Stefan Merath meint: „Gründer sollten schon beim ersten Unternehmen genügend Reserven für den zweiten Versuch haben."