Behördenwegweiser für Gründungsinteressierte und Gründende

Wer ein Unternehmen gründet, hat vieles zu beachten und demzufolge auch viele Fragen, die geklärt werden müssen, bevor es richtig losgehen kann.

Zuletzt aktualisiert: 01.06.2023

Ein Teil davon bezieht sich auch auf folgende Probleme:
Benötige ich für die Gründung meines Unternehmens eine Erlaubnis oder Genehmigung bzw. eine Fachkundeprüfung?
Wo muss ich meine Firma überall anmelden?
Wo finde ich dabei Unterstützung?

Nachfolgend findest du eine Übersicht der zuständigen Behörden und Ämter:

  • Arbeitsagentur/Jobcenter:
    Will man sich aus der Arbeitslosigkeit heraus selbstständig machen, stehen die Arbeitsagenturen und Jobcenter beratend zur Seite.
    Unter bestimmten Bedingungen unterstützen sie potenzielle Gründer*innen finanziell beim Start – mit dem Gründungszuschuss (bei Bezug von ALG I) oder dem Einstiegsgeld (bei Bezug von Bürgergeld). Außerdem können sie Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheine für eine Existenzgründungsberatung, eine Weiterbildung oder ein Coaching ausstellen.
    Haben sich Selbstständige freiwillig gesetzlich versichert, können sie im Notfall Arbeitslosengeld von der Arbeitsagentur erhalten. Ist man nicht versichert, kann Grundsicherung beim örtlichen Jobcenter beantragt werden.
  • Amtsgericht:
    Wenn Gründer*innen ihr Unternehmen ins Handelsregister eintragen, eine Gewerbeimmobilie erwerben oder Grundbuchänderungen vornehmen möchten, muss dies beim Amtsgericht erfolgen.
    Auch bei bestimmten Streitigkeiten ist das Amtsgericht zuständig (z. B. Mahnverfahren).
    Außerdem werden Insolvenzverfahren beim Amtsgericht eröffnet.
  • Ausländerbehörde:
    Personen, die nicht aus einem EU-Staat kommen, brauchen eine Genehmigung, wenn sie eine Selbstständigkeit ausüben wollen. Der korrekte Name dafür ist „Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer selbstständigen Tätigkeit“ (nach § 21 Aufenthaltsgesetz). Dafür muss bei der zuständigen Ausländerbehörde ein Antrag eingereicht werden (Mehr Informationen).
  • Bauamt:
    Sollen Räumlichkeiten für die Unternehmensgründung neu- oder umgebaut werden, müssen vorher sämtliche Planungen beim Bauamt eingereicht und von diesem genehmigt werden. Auch eine Nutzungsänderung vorhandener Bausubstanz muss manchmal genehmigt werden
  • Finanzamt:
    Sobald man eine Gewerbe beim Gewerbeamt angemeldet hat, bekommt man vom Finanzamt einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung und danach eine Steuernummer (wichtig z. B. für Rechnungen) vergeben. Aufgrund des Fragebogens wird die voraussichtliche Steuer festgelegt, ob und in welcher Höhe Vorauszahlungen geleistet werden müssen oder ob Umsatzsteuer (Vorsteuer) zurückerstattet werden kann und ob eine jährliche Steuererklärung abzugeben ist (Kleinunternehmerregelung beachten!).
    Hinweis: Für Freiberufler ohne gesonderte Berufsvorschriften genügt es, die Gründung beim Finanzamt anzumelden. Sie brauchen am Ende des Jahres auch nur eine Einnahmen-Überschussrechnung (EÜR) beim Finanzamt einzureichen.
  • Gesundheitsamt:
    Alle, die einen gastronomischen Betrieb eröffnen möchten, müssen beim Gesundheitsamt eine Belehrung zum Thema Infektionsschutz durchlaufen. Außerdem brauchen alle Personen, die mit Lebensmitteln hantieren, eine Unbedenklichkeitsbestätigung, die vom Gesundheitsamt ausgestellt wird. Auch Einrichtungen zur Kinderbetreuung, bestimmte Freiberufler (z. B. Arztpraxen), Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker haben spezielle Auflagen zu erfüllen bzw. Nachweise vorzulegen.
    Im laufenden Betrieb wird es dann in mehr oder weniger regelmäßigen Abständen Hygieneüberwachungen in Form von Kontrollen geben.
  • Gewerbeaufsicht:
    Gewerbeaufsichtsämter beraten Selbstständige zu allen Fragen des Arbeits- und Umweltschutzes und werden auch bei der Genehmigung von gewerblichen Bauvorhaben einbezogen.
    Bei bestimmten Unternehmen gibt es besondere Auflagen. Hier sollte man sich beim Gewerbeaufsichtsamt Hilfe holen, wie die Auflagen am besten umgesetzt werden können.
  • Handwerkskammer (HWK):
    Gründet man einen Handwerksbetrieb, wird man automatisch zahlungspflichtiges Mitglied in der örtlichen Handwerkskammer – egal ob man einen zulassungspflichtigen, zulassungsfreien und handwerksähnlichen Betrieb führt. Zulassungspflichtige Unternehmen müssen sich zudem in die Handwerksrolle eintragen lassen (siehe Handwerksordnung§ 6 bzw. Anlage A).
    Die Handwerkskammern beraten darüber hinaus zu allen Themen rund um die Existenzgründung und bieten Existenzgründungsseminare und andere Fortbildungen (z. B. auch Meisterschulungen) an.
  • Industrie- und Handelskammern (IHK):
    Alle Gewerbetreibenden werden automatisch zahlungspflichtiges Mitglied in der örtlichen IHK (Hinweis: für Gründer*innen mit geringen Umsätzen gibt es Sondertarife oder Beitragsbefreiungen).
    Für bestimmte Berufe ( z. B. Immobilienmakler oder Baubetreuer) benötigt man zudem eine gewerberechtliche Erlaubnis der zuständigen IHK. Für andere Berufe kann eine Sach- und Fachkundeprüfung durch die IHK erforderlich sein. Zudem wird für einige Formen der Gründungsförderung die positive Beurteilung durch eine fachkundige Stelle (wie die IHK) notwendig sein gebunden.
    Die IHKn beraten darüber hinaus zu allen Themen rund um die Existenzgründung und bieten Seminare bzw. andere Fortbildungen an.
  • Kammer für freie Berufe/Standeskammer:
    Angehörige der sogenannten kammerfähigen freien Berufe (wie Ärzte, Architekten, Rechtsanwälte, beratende Ingenieure oder Steuerberater) sind zur Mitgliedschaft in ihrer jeweiligen Kammer verpflichtet.
    Will man sich in einem solchen Beruf selbstständig machen, muss man sich zunächst bei der zuständigen Standeskammer registrieren, um zugelassen und zudem in ein Verzeichnis aufgenommen zu werden.
  • Meldeamt:
    In der Regel braucht man für die Anmeldung eines Gewerbe oder die Aufnahme einer freiberuflichen Tätigkeit eine gültige Meldebescheinigung oder einen Personalausweis, die vom Meldeamt ausgestellt wurden bzw. werden.

Tipp

Die aufgeführten Behörden, Ämter und Kammern gibt es zumeist in jedem Landkreis oder kreisfreien Stadt.
Auf der Seite der bundesweiten Gründerplattform (Behördenwegweiser) findet man bei Eingabe des gesuchten Amtes und der eigenen Postleitzahl die vor Ort zuständigen Einrichtungen (mit Adresse, Öffnungszeiten und Ansprechpartnern).