Existenzgründungen durch Freie Berufe

Freie Berufe unterscheiden sich in vielerlei Hinsicht von gewerblichen Unternehmen.

Zuletzt aktualisiert: 15.07.2024

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz hat sich in der Broschüre „Gründerzeiten Nr. 17“ mit dem Thema Existenzgründungen durch Freie Berufe befasst.

Freie Berufe unterscheiden sich in vielerlei Hinsicht von gewerblichen Unternehmen.
Je nachdem, ob man zum Gewerbe oder den freien Berufen gehört, hat das z. B.  Auswirkungen auf die Formalitäten bei der Gründung, die möglichen Rechtsformen, die zur Verfügung stehen oder auf die Buchführung im Unternehmen.
Zudem gibt es für Freiberufler:innen spezielle Bedingungen für den Berufszugang und zur Berufsausübung sowie zur Altersvorsorge.

Wer gehört zu den Freiberufler:innen?

Wer genau zu den Freiberufler:innen gehört ist nicht ohne Weiteres festzustellen, denn es gibt keine festgelegte Definition.

  • Relativ einfach ist es bei den sogenannten Katalogberufen, die in § 18 Absatz 1 Einkommenssteuergesetz (EStG) benannt werden. Dazu gehören z. B. Rechtsanwälte, Architekten, Ärzte, Heilpraktiker, wissenschaftlich Tätige oder auch Dolmetscher, Journalisten.
  • Außerdem gibt es noch Katalogähnliche Berufe (= mit Katalogberufen vergleichbar) sowie
  • Tätigkeitsberufe (wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende und erzieherische Tätigkeiten, die selbständig ausgeübt werden), die als Freie Berufe eingestuft werden können.

Auch § 1 Absatz 2 des Partnerschaftsgesellschaftsgesetzes (PartGG) sind Hinweise darauf zu finden, was alles zu den Freien Berufen gehört.

Schlussendlich gibt es für jede Einstufung als Freiberufler:in aber immer eine Einzelfallprüfung. Die endgültige Entscheidung wird dabei von den zuständigen Finanzämtern gefällt, da Freiberufler im Gegensatz zu den Gewerbetreibenden von der Gewerbesteuer befreit sind.
Um zu vermeiden, dass man plant, als Freiberufler:in zu starten und später vom Finanzamt doch als Gewerbetreibende:r eingestuft wird (was zu Steuernachzahlungen führen kann), empfiehlt es sich, beim Finanzamt vorab eine verbindliche Auskunft zu beantragen

Broschüre „Gründerzeiten Nr. 17“

In der Broschüre „Gründerzeiten Nr. 17“ des Bundeswirtschaftsministeriums wird umfassend dargestellt, auf was es bei der Gründung in einem Freien Beruf ankommt, welche Rechtsformen möglich  und welche Anmeldungen nötig sind, welche gesetzlichen Vorschriften beachtet werden müssen, wie und wo Freiberufler:innen sich versichern können bzw. müssen.
Sie hilft auch bei der Fragestellung, ob die geplante Tätigkeit zu den Freien Berufen gehört bzw. gehören könnte. So gibt es unter anderem einen Fragebogen, der bei der Beurteilung unterstützen soll.
Für alle, die eine Zukunft als Freiberufler:in planen, bietet die Broschüre einen guten Überblick über alle relevanten Aspekte.

Download Broschüre „Gründerzeiten Nr. 17“

Tipp

Mehr zum Thema "Freie Berufe" findest du auch in unserem Leitfaden "Wenn ich mich als Freiberufler:in selbstständig machen möchte".