Selbstständig und trotzdem eine Arbeitslosenversicherung abschließen?

Manchmal läuft es nicht in deinem Unternehmen: Aufträge brechen weg, Zulieferer fallen aus, Kosten sind enorm gestiegen, geplante Kredite werden nicht genehmigt…

Zuletzt aktualisiert: 15.12.2023

Die Liste möglicher Probleme ist lang und nicht immer kannst du einen Ausweg finden.
Oft würde es schon helfen, dass gewisse Zeiten überbrückt werden könnten, wenn es z. B. eine Auftragsflaute gibt – vor allem in den jetzigen Zeiten von Energiekrise und Ukraine-Krieg durchaus möglich.

Was, wenn deine finanziellen Polster nur klein oder sogar schon aufgebraucht sind?

Wenn du deine Geschäftstätigkeit einstellen oder unterbrechen musst, bleibt oft nur der Ausweg, Grundsicherung für hilfsbedürftige Arbeitsuchende zu beantragen.
Allerdings gibt es die Möglichkeit für Gründerinnen und Gründer, die vor ihrer Selbstständigkeit in einem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis beschäftigt waren und somit Beiträge zur Arbeitslosenversicherung gezahlt haben (mindesten 12 Monate lang innerhalb von 30 Monaten) oder unmittelbar vor Beginn der Selbstständigkeit Anspruch auf Arbeitslosengeld oder eine andere Entgeltersatzleistung nach dem SGB III hatten, sich freiwillig weiter in der Arbeitslosenversicherung zu versichern. Das hat den Vorteil, dass du im „Ernstfall“ zumindest finanziell erst einmal etwas abgesichert bist.

Wie funktioniert die freiwillige Arbeitslosenversicherung und wie teuer wird sie?

  • Du müsst die Versicherung innerhalb der ersten drei Monate nach Beginn der Selbstständigkeit bei der örtlichen Arbeitsagentur beantragen (Antragsformular).
  • Der Beitragssatz liegt 2023 bei 2,6 % (Westdeutschland: 88,27 €/Monat, Ostdeutschland: 85,54 €/Monat) vom Durchschnittsentgelt in der gesetzlichen Rentenversicherung.
    Die Beitragshöhe hängt nicht von den individuellen Einkünften ab und wird jährlich an die allgemeine Lohnentwicklung angepasst.
  • Als Selbstständige:r zahlst du in den ersten beiden Kalenderjahren deiner Selbstständigkeit die Hälfte der o. g. Versicherungsbeiträge (Startphase).
  • Die Höhe der Leistungen richtet sich nach dem letzten versicherungspflichtigen Arbeitsentgelt. Liegt die letzte versicherungspflichtige Beschäftigung länger zurück, wird die Leistung aufgrund eines fiktiven Arbeitsentgelts berechnet. Dieses richtet sich nach der beruflichen Qualifikation.
  • Die Anspruchsdauer auf Arbeitslosengeld beträgt maximal 24 Monate, je nach Dauer der versicherten Tätigkeit in den fünf Jahren vor Eintritt in die Arbeitslosigkeit und nach dem Lebensalter.
  • Versicherte, die einen Anspruch auf Arbeitslosengeld erworben haben, können die gleiche Geschäftstätigkeit maximal zweimal unterbrechen und Arbeitslosengeld beziehen.
  • Die Versicherung kann erst nach fünf Jahren gekündigt werden. Sie endet auch, wenn drei Monate keine Beiträge gezahlt werden (sogenannte kalte Kündigung).

Wichtig: Arbeitslos und Selbstständigkeit

Du kannst dich auch arbeitslos melden, wenn du deine Selbstständigkeit noch beibehalten willst und das weniger als 15 Stunden pro Woche in Anspruch nimmt. In diesem Fall kannst du bis zu 165 Euro pro Monat hinzuverdienen. Einnahmen darüber hinaus werden vom Arbeitslosengeld abgezogen.
Eventuell hast du auch noch einen Restanspruch auf Arbeitslosengeld aus Zeiten vor der Selbstständigkeit. Voraussetzung ist, dass du bereits arbeitslos gemeldet warst, die Gesamtzeit des Bezuges nicht ausgeschöpft war und zudem nicht mehr als 4 Jahre seit der Entstehung dieses Anspruchs vergangen sind.
Besteht kein Anspruch auf Arbeitslosengeld oder reicht das Arbeitslosengeld nicht aus, um den Lebensunterhalt zu bestreiten, kannst du Grundsicherung für Arbeitssuchende beantragen, das sogenannte Bürgergeld. Darüber hinaus gibt es weitere Sozialleistungen wie zum Beispiel Sozialhilfe (wenn dir weder Arbeitslosengeld noch Bürgergeld zusteht) oder Wohngeld, die man nutzen kann und sollte.

Ausführliche Informationen zum Thema findest du z. B. in zwei Merkblättern der Bundesagentur für Arbeit:

Tipp

Oft kann das eigene Unternehmen auch noch gerettet werden – vor allem wenn du Probleme rechtzeitig erkennst und dir dann Hilfe holst. Zu dem Thema lies doch mal unseren Artikel „Eine Krise droht: Wie kann ich meine Firma retten?

Kommt es trotzdem zum „Ernstfall“: Insolvenz oder Geschäftsaufgabe bedeuten nicht zwangsläufig das Ende deiner unternehmerischen Laufbahn! Viele erfolgreiche Unternehmer haben in der Vergangenheit Rückschläge erlebt und sind trotzdem in der Lage, erfolgreich neue Unternehmen zu gründen.