Transparenzregister

Was ist das Transparenzregister und musst du dein Unternehmen dort eintragen lassen? Und wenn ja: Warum?

Zuletzt aktualisiert: 11.06.2024

Was ist das Transparenzregister?

Das Transparenzregister ist ein öffentliches Register, das geschaffen wurde, um die Transparenz über die wirtschaftlich Berechtigten von Unternehmen und anderen juristischen Personen zu erhöhen. In Deutschland wird das Transparenzregister vom Bundesverwaltungsamt geführt.

Musst du dein Unternehmen ins Transparenzregister eintragen?

In Deutschland sind bestimmte juristische Personen und Rechtsformen dazu verpflichtet.
Wenn dein Unternehmen zu einer der nachfolgenden Kategorien gehört, solltest du überprüfen, ob das auch für dich zutrifft.

  1. Juristische Personen des Privatrechts: Dazu gehören insbesondere GmbHs, AGs, KGs, Genossenschaften, Stiftungen und Vereine.
  2. Eingetragene Personengesellschaften: Hierunter fallen beispielsweise OHGs (offene Handelsgesellschaften), KGs (Kommanditgesellschaften), Partnerschaften und eingetragene Genossenschaften.
  3. Sonstige Gesellschaften und Rechtsgestaltungen: Diese umfassen beispielsweise Trusts und Treuhandverhältnisse, wenn diese im Inland geführt werden.
  4. Rechtsgestaltungen ausländischer Gesellschaften: Ausländische Gesellschaften, die Eigentum an in Deutschland befindlichen Immobilien erwerben, müssen sich ebenfalls eintragen lassen.

Gibt es Ausnahmen?

Es gibt Ausnahmen. Zum Beispiel dann, wenn die Angaben zu wirtschaftlich Berechtigten bereits in anderen öffentlichen Registern (wie dem Handelsregister) zugänglich sind und keine Abweichungen vorliegen. In diesen Fällen kann deine Mitteilungspflicht entfallen.

Warum wird eine Eintragung ins Transparenzregister gefordert?

Beim Transparenzregister handelt es sich um ein Register zur Erfassung und Zugänglichmachung von Angaben über wirtschaftlich Berechtigte in einem Unternehmen.

Es dient vor allem:

  • der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung:
    Weil es schwieriger wird, illegale Aktivitäten wie Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu verschleiern.
  • der Erhöhung der Transparenz in Geschäftsbeziehungen:
    Weil Geschäftspartner und Behörden besser nachvollziehen können, wer hinter einem Unternehmen steht.
  • der Stärkung des Vertrauens in den Finanzmarkt:
    Weil transparente Strukturen und die Kenntnis der wirtschaftlich Berechtigten das Vertrauen in den Finanzmarkt und die Wirtschaft insgesamt stärken.
  • der Erfüllung internationaler Verpflichtungen
    Weil Deutschland damit die vierte EU-Geldwäscherichtlinie umsetzt.
  • der Unterstützung der Strafverfolgungsbehörden:
    Weil aufgrund der o. g. Fakten die Ermittlung und Verfolgung von Finanzkriminalität und anderen Wirtschaftsdelikten leichter wird.

Im Transparenzregister sind neben direkten Eintragungen auch die weiteren einschlägigen Register zugänglich, aus denen sich die wirtschaftlich Berechtigten eines Unternehmens ableiten lassen.

Welche Angaben sind mitteilungspflichtig?

Die Hauptpflicht besteht darin, Angaben zu den sogenannten wirtschaftlich Berechtigten zu machen. Wirtschaftlich Berechtigte sind die natürlichen Personen in deinem Unternehmen, die unmittelbar oder mittelbar mehr als 25 Prozent der Kapital- oder Stimmanteile halten oder auf vergleichbare Weise Kontrolle ausüben.

Mitteilungspflichtig sind folgende Angaben zum wirtschaftlich Berechtigten:

  • der Vor- und Familienname
  • das Geburtsdatum
  • der Wohnort
  • der Typ des/der wirtschaftlich Berechtigten (fiktiv oder tatsächlich) sowie
  • Art und der Umfang des wirtschaftlichen Interesses (vgl. § 19 Abs. 1 GwG).

Sowohl nachträgliche Änderungen der Angaben zu wirtschaftlich Berechtigten als auch Hinweise darauf, dass wirtschaftlich Berechtigte sich zwischenzeitlich (wieder) aus anderen Registern ergeben, musst du mitteilen.

Wer darf Einsicht nehmen bzw. sind meine Eintragungen im Transparenzregister öffentlich zu sehen?

Die Einsichtnahme ist streng reglementiert. Der Zugang zur Suche im Transparenzregister erfolgt gestaffelt nach der Funktion der Einsichtnehmenden.
Demnach haben bestimmte Behörden im Rahmen ihrer Aufgabenerfüllung vollen Zugang zum Datenbestand des Transparenzregisters.
Verpflichteten ist der Zugang dagegen nur fallbezogen und im Rahmen ihrer Sorgfaltspflichten gestattet.
Darüber hinaus kann die Einsicht in spezifische Eintragungen jedermann gewährt werden, sofern dieser im Einzelfall ein berechtigtes Interesse darlegt.

Die registerführende Stelle (der Bundesanzeiger) untersteht der Rechts- und Fachaufsicht durch das Bundesverwaltungsamt (BVA). Rechtliche Auskünfte zu dem Transparenzregister werden daher vom Bundesverwaltungsamt erteilt (E-Mail: TransparenzRegister@bva.bund.de)

Ausführliche Informationen und FAQ zum Transparenzregister