Warum ist die Gewerbeanmeldung wichtig?
Deine Gewerbeanmeldung in Mecklenburg-Vorpommern ist der offizielle Startschuss für deine unternehmerische Tätigkeit. Außerdem ist sie Pflicht und bundesweit einheitlich nach §14 GewO geregelt. Sobald du gewerblich tätig bist, also regelmäßig und mit Gewinnerzielungsabsicht handelst, musst du dein Gewerbe anmelden. Denn diese Anmeldung bildet die Grundlage, um dich steuerlich zu erfassen und die benötigten Unterlagen wie Gewerbesteuerbescheid oder Gewerbeanmeldungsnachweise zu erhalten.
Liste der Gewerbeämter in Mecklenburg-Vorpommern
Nachfolgend findest du eine Auswahl von sechs Gewerbeämtern. Allerdings gibt es bedeutend mehr und falls du nicht weißt, welches für dich zuständig ist, findest du es weiter unten heraus.
Finde dein Gewerbeamt
Um dir die Suche nach deinem zuständigen Gewerbeamt zu erleichtern, findest du alle Adressen und Links zentral auf der Webseite des MV-Serviceportals. Hier kannst du:
- Das Gewerbeamt deiner Stadt oder Gemeinde suchen
- Informationen zu Öffnungszeiten und Ansprechpartnern finden
- Direkt zur Online-Anmeldung gelangen
Wie läuft die Gewerbeanmeldung in MV ab?
Die Anmeldung eines Gewerbes in Mecklenburg-Vorpommern folgt einem standardisierten Ablauf:
1. Zuständiges Gewerbeamt finden:
Wo musst du dein Gewerbe anmelden? Entscheidend ist der Standort deines Unternehmens – nicht dein Wohnort (vgl. §138 Abgabenordnung (AO)). Das zuständige Gewerbeamt richtet sich nach dem Ort, an dem du deine gewerbliche Tätigkeit ausübst. Der Großteil der Gemeinden bietet die Möglichkeit der Online-Anmeldung über das MV-Serviceportal. Dort findest du die Kontaktdaten deines Gewerbeamts und kannst den Antrag häufig direkt online einreichen oder persönlich vorsprechen.
Tipp: Das MV-Serviceportal bietet einen Gastzugang, falls du keinen Account erstellen möchtest.
2. Anmeldung online oder vor Ort:
In den meisten Städten und Gemeinden kannst du die Anmeldung direkt online durchführen. In Schwerin wirst du beispielsweise auf eine externe Seite weitergeleitet, da hier ein separates Portal genutzt wird.
3. Formular ausfüllen:
Unabhängig davon, ob du dich online oder vor Ort anmeldest, musst du ein Formular ausfüllen. Dieses enthält Angaben zu deiner Person, deinem Unternehmen und der Art deiner Tätigkeit. Anschließend erhältst du in der Regel eine Bestätigung über den Eingang deines Antrags.
4. Benötigte Unterlagen einreichen:
Zu den üblichen Unterlagen gehören:
- Personalausweis oder Reisepass
- Bei ausländischen Staatsangehörigen: Aufenthaltsgenehmigung
- Eventuell Nachweise wie Meisterbrief, Genehmigungen oder Handelsregisterauszug
5. Gebühren bezahlen:
Die Kosten für die Gewerbeanmeldung sind in Mecklenburg-Vorpommern einheitlich geregelt. Aktuell (Stand 2024) betragen die Gebühren für die Gewerbeanmeldung 32,00 Euro (vgl. Gewerbekostenverordnung M-V). Für erlaubnispflichtige Gewerbe können zusätzliche Kosten für notwendige Dokumente wie Führungszeugnisse anfallen.
6. Gewerbeschein erhalten:
Nach erfolgreicher Anmeldung erhältst du den Gewerbeschein, der dich offiziell zur Aufnahme deiner Tätigkeit berechtigt. Bei persönlicher Vorsprache erhältst du ihn sofort und bei schriftlicher oder elektronischer Anmeldung in der Regel innerhalb von 3 Tagen.
Voraussetzung ist, dass du das Gewerbeanmeldeformular vollständig und korrekt ausgefüllt hast und die erforderlichen Unterlagen vorliegen.
Häufig gestellte Fragen (FAQ) zur Gewerbeanmeldung in Mecklenburg-Vorpommern
Allgemeines zur Gewerbeanmeldung
1. Wer muss ein Gewerbe anmelden?
Grundsätzlich jede Person, die eine selbstständige, erlaubte und auf Gewinnerzielung ausgerichtete Tätigkeit ausübt, muss ein Gewerbe anmelden. Ausgenommen sind Freiberufler:innen (z.B. Ärzte, Anwälte, Künstler) und die Urproduktion (Land- und Forstwirtschaft). Auch die Erziehung von Kindern gegen Entgelt und eine Tätigkeit im Unterrichtswesen fallen nicht unter die Anzeigepflicht.
2. Wann muss ich mein Gewerbe anmelden?
Deine Gewerbeanmeldung sollte gleichzeitig mit dem Beginn des Betriebs erfolgen, da dir bei Verzug sonst Bußgelder drohen können.
Das bedeutet:
• Du solltest die Anmeldung vor der ersten Rechnungsstellung oder dem Abschluss von Verträgen durchführen.
• Falls du dich in der Vorbereitungsphase befindest (z. B. Konzeptentwicklung oder Marktforschung), ist noch keine Anmeldung nötig. Sobald du jedoch Umsätze erzielst oder öffentlich auftrittst (z. B. mit einer Webseite oder einem Geschäft), wird die Gewerbeanmeldung fällig.
3. Muss ich als Student:in auch ein Gewerbe anmelden?
Ja, auch als Student:in musst du ein Gewerbe anmelden, wenn du einer gewerblichen Tätigkeit nachgehst. Dabei gelten dieselben Regelungen wie für andere Gewerbetreibende. In unserem Leitfaden für Studierende haben wir dir alle wichtigen Infos zusammengestellt, damit du erfolgreich in die Selbstständigkeit starten kannst.
4. Wie lange dauert die Bearbeitung?
Bei persönlicher Vorsprache erhältst du deinen Gewerbeschein sofort. Bei schriftlicher oder elektronischer Anmeldung in der Regel innerhalb von 3 Tagen. Voraussetzung ist, dass du das Gewerbeanmeldeformular vollständig und korrekt ausgefüllt hast und die erforderlichen Unterlagen vorliegen.
5. Ist die Bestätigung meiner Gewerbeanmeldung gleichzeitig der Gewerbeschein?
Ja, die Bestätigung deiner Gewerbeanmeldung ist gleichzeitig dein Gewerbeschein. Sobald du dein Gewerbe erfolgreich angemeldet hast, erhältst du vom zuständigen Gewerbeamt eine schriftliche Bestätigung, die offiziell als Gewerbeschein bezeichnet wird.
6. Muss ich die Gewerbeanmeldung jedes Jahr erneuern?
Nein, die Gewerbeanmeldung ist einmalig. Änderungen, wie ein neuer Standort oder eine Erweiterung bzw. Aufgabe der Tätigkeit, müssen jedoch dem Gewerbeamt gemeldet werden.
7. Was passiert, wenn ich kein Gewerbe anmelde?
Die Nichtanmeldung eines Gewerbes ist eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einem Bußgeld geahndet werden. Zudem fehlt dir der Gewerbeschein, was bei Behörden oder Geschäftspartnern Probleme verursachen kann.
Zur Gewerbeanmeldung in Mecklenburg-Vorpommern
1. Wie viel kostet die Gewerbeanmeldung in MV?
Die Kosten für die Gewerbeanmeldung sind in Mecklenburg-Vorpommern einheitlich geregelt und betragen aktuell 32,00 Euro (Stand 2024).
2. Wie finde ich das für mich zuständige Gewerbeamt?
Alle Gewerbeämter in Mecklenburg-Vorpommern findest du zentral auf der Webseite des MV-Serviceportals. Dort kannst du dein zuständiges Amt anhand des Standorts deines Unternehmens (nicht deines Wohnsitzes) suchen und dessen Kontaktdaten sowie Online-Anmeldung finden.
3. Kann ich mein Gewerbe auch außerhalb der Öffnungszeiten des Gewerbeamts anmelden?
Ja, die Online-Anmeldung über das MV-Serviceportal ermöglicht dir eine Anmeldung rund um die Uhr, also unabhängig von Öffnungszeiten.
4. Kann ich mein Gewerbe auch ohne festen Wohnsitz in Mecklenburg-Vorpommern anmelden?
Ja, der Wohnsitz ist nicht ausschlaggebend. Wenn sich dein Geschäftssitz oder deine Tätigkeit in Mecklenburg-Vorpommern befinden, solltest du dein Gewerbe dort anmelden.
Nach der Gewerbeanmeldung
1. Was muss ich nach der Gewerbeanmeldung tun?
Nach der Gewerbeanmeldung solltest du dich beim Finanzamt melden, um eine Steuernummer zu beantragen. Außerdem wirst du in der Regel automatisch bei der zuständigen IHK oder HWK und der Berufsgenossenschaft angemeldet. Mehr zum Thema Kammerzugehörigkeit erfährst du in unserem Artikel "Kammerzugehörigkeit: HWK, IHK oder beides?".
2. Muss ich Gewerbesteuer zahlen?
Ob und in welcher Höhe Gewerbesteuer anfällt, hängt von deinem Gewerbeertrag und dem Hebesatz der jeweiligen Gemeinde ab. Hast du dich für die Rechtsform eines Kleinunternehmers bzw. einer Kleinunternehmerin entschieden, zahlst du bis zu einer bestimmten Umsatzgrenze keine Gewerbesteuer (vgl. Kleinunternehmerregelung). Weil es mehrere Steuerarten gibt, haben wir dir diese in dem Artikel "Steuertipps für Existenzgründer" zusammengefasst.
3. Muss ich mein Gewerbe abmelden, wenn ich es aufgebe?
Ja, wenn du dein Gewerbe aufgibst oder den Geschäftssitz in eine andere Gemeinde verlegst, musst du dein Gewerbe abmelden. Dafür ist das Gewerbeamt zuständig, bei dem du das Gewerbe ursprünglich angemeldet hast.