Beim Einstieg in die Freiberuflichkeit oder bei der Gründung eines Unternehmens gibt es vieles zu bedenken und zu beachten. Leider kommt dabei der Versicherungsschutz oft zu kurz bzw. wird vernachlässigt.
Beim Einstieg in die Freiberuflichkeit oder bei der Gründung eines Unternehmens gibt es vieles zu bedenken und zu beachten. Leider kommt dabei der Versicherungsschutz oft zu kurz bzw. wird vernachlässigt.
Manchmal läuft es nicht in deinem Unternehmen: Aufträge brechen weg, Zulieferer fallen aus, Kosten sind enorm gestiegen, geplante Kredite werden nicht genehmigt…
Die telefonische Krankschreibung, die es schon während der Corona-Pandemie gabt, ist wieder möglich.
Willst du Mitarbeiter einstellen, gibt es schon bei den Stellenausschreibungen einiges zu beachten.
Der Leitfaden des BIBB richtet sich an alle Personen, die zusätzlich mit der Ausbildung beziehungsweise Anleitung von Auszubildenden befasst sind.
Veranstaltungen, Workshops oder Treffen mit Teamkollegen, Partnern oder Kunden finden immer öfter online statt.
Auch für kurze Tätigkeiten im Ausland können bereits erhebliche arbeits- und sozialrechtliche Sonderregelungen bei Arbeitnehmern gelten.
Mit der Einführung des gesetzlichen Mindestlohns sind Aufzeichnungspflichten für viele Arbeitgebende verbunden.
Gerade in jungen Unternehmen könnte man diesen flexiblen Einsatz von Arbeitskräften oft gut gebrauchen.