Beantragung einer Betriebsnummer

Mit der Betriebsnummer werden die Beschäftigten eines Betriebes sowohl einer Region als auch einer Wirtschaftsklasse zugeordnet.

Zuletzt aktualisiert: 16.01.2024

Wer braucht eine Betriebsnummer?

Eine Betriebsnummer wird nur benötigt, um die Meldungen zur Sozialversicherung abzugeben.
Bereits ab der Einstellung des ersten Beschäftigten unterliegst du dieser Meldepflicht und benötigst demzufolge eine Betriebsnummer.
Dies gilt für die Beschäftigung von:
- Arbeitskräften auf Minijob-Basis (geringfügige Beschäftigung),
- sozialversicherungspflichtig Beschäftigten,
- Auszubildenden.

Durch diese Betriebsnummer bist du als Arbeitgeber:in für die Sozialversicherungsträger eindeutig identifizierbar. Das ist zum Beispiel wichtig, damit die Beitragszahlungen deinem Beitrags-Konto korrekt zugeordnet werden können.

Wo wird die Betriebsnummer beantragt?

Grundsätzlich vergibt der Betriebsnummern-Service der Bundesagentur für Arbeit die Betriebsnummer. Sie muss von dir bzw. deiner Steuerberaterin/deinem Steuerberater online beantragt werden (Antrag auf Erteilung einer Betriebsnummer). In der Regel erhältst du innerhalb von 2 Wochen dann die Information zu deiner Betriebsnummer.

Welche Angaben sind bei der Beantragung erforderlich?

Bei der Beantragung musst du insbesondere die folgenden Angaben übermitteln (vgl. § 18i Abs. 2 SGB IV):

  • Name des Beschäftigungsbetriebs mit Rechtsform
  • Anschrift(en) des Beschäftigungsbetriebs
  • Beschäftigungsort
  • wirtschaftliche Betätigung des Beschäftigungsbetriebs sowie
  • Unternehmensnummer
  • aktueller Ansprechpartner

Hinweis zur Unternehmensnummer:
Diese Angabe wird ab dem 01.01.2024 bei der Beantragung einer Betriebsnummer benötigt. Sie wurde bzw. wird dir bei der Aufnahme deiner unternehmerischen Tätigkeit zugewiesen. Die Nummer wird einmalig vergeben und bleibt dauerhaft bestehen. Bei Fragen zur Beantragung oder Nutzung der Unternehmensnummer kann dir der zuständige Träger der Unfallversicherung Auskunft geben. Die Kontaktdaten findest du auf der Webseite der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung.

Änderungsmitteilungen nicht vergessen!

Wenn es Veränderungen bei den Betriebsdaten gibt oder du die Betriebstätigkeit dauerhaft beendest, musst du dies dem Betriebsnummern-Service unverzüglich mitteilen. Eine falsche Anschrift kann etwa zu fehlerhaften Daten in der Beschäftigungsstatistik führen. Hinzu kommt, dass sich fehlerhafte betriebliche Angaben negativ auf die Umsatzsteuerverteilung auswirken können.
Die Änderungen kannst du mithilfe des Datensatzes Betriebsdatenpflege (DSBD) übermitteln. Hinweise dazu erhältst du im Handbuch zu elektronischen Änderungsmitteilungen.