Eine Krise droht: Wie kann ich meine Firma retten?

Jede Unternehmerin und jeder Unternehmer macht manchmal Fehler. Zu einer Krise entwickeln sich unternehmerische Fehler allerdings erst dann, wenn man sie nicht erkennt und korrigiert.
Wenn es kriselt, vertrauen viele Unternehmer:innen zu lange auf das Prinzip Hoffnung, anstatt auf ein aktives Krisenmanagement zu setzen. So verlieren sie kostbare Zeit im Kampf um die Rettung des Unternehmens. Denn dass sich das Unternehmen tatsächlich in einer Krise befindet, nehmen viele Unternehmer oftmals erst im Stadium der Liquiditätskrise wahr. Dabei gibt es schon vorher eine Menge Warnsignale, auch wenn sie nicht immer leicht zu erkennen sind.

Broschüre des BMWK zum Thema Krisenmanagement

Wenn du dich intensiver über dieses Thema informieren willst oder selber das Gefühl hast, dass es nicht mehr so rund läuft in deinem Unternehmen: Viele wichtige Informationen, Tipps und Erklärungen findest du in der Broschüre „Gründen – kurz und knapp – Unternehmenskrisen erkennen und vermeiden“ des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz u. a. mit folgendem Inhalt:

– Wie erkenne ich eine Krise (rechtzeitig)?

Man kann drei Phasen voneinander unterscheiden: die oftmals noch beschwerdefreie Strategiekrise, die dann häufig schon schmerzhafte Erfolgskrise mit rückläufigen Umsätzen und schließlich die für das Unternehmen lebensbedrohliche Liquiditätskrise.
Die Broschüre zeigt dir auf, wie du die verschiedenen Krisenphasen erkennst und wie du mit gezielten Maßnahmen gegensteuern könntest.
In der Broschüre findest du auch Tipps, wo du Unterstützung finden kannst.

– Wenn sich ein Insolvenzverfahren nicht vermeiden lässt

Informiert wird in dieser Broschüre auch über die Möglichkeiten, die ein Insolvenzverfahren bietet.
Viele Unternehmer verstehen unter „Insolvenz“ immer noch ausschließlich die „Liquidation“ des Unternehmens. Sie verkennen dabei, dass das betroffene Unternehmen z. B. mithilfe eines Insolvenzplans auch saniert werden kann, denn das Insolvenzrecht bietet seit Inkrafttreten des Gesetzes zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG) die Möglichkeit, nach einem Antrag auf Insolvenzeröffnung eine Sanierung vorzubereiten.
Das setzt aber voraus, dass dein Unternehmen noch zahlungsfähig ist, der Antrag im Insolvenzfall also frühzeitig genug gestellt wird.

Tipp

Ausführliche Informationen zum Thema Insolvenz und Liquidation findest du z. B. auf den Seiten des Bundesportals.

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