Förderkredit Klimafreundlicher Neubau – Nichtwohngebäude

Ab sofort können wieder Anträge auf die Förderung „Klimafreundlicher Neubau – Nichtwohngebäude“ gestellt werden.

Zuletzt aktualisiert: 21.02.2024

Die KfW fördert mit einem günstigen Kredit den Neubau und den Erstkauf (Kauf bis 1 Jahr nach Fertigstellung eines Gebäudes) klimafreundlicher Nichtwohngebäude in Deutschland.
Rechtliche Grundlage ist die Richtlinie für Bundesförderung für effiziente Gebäude - Klimafreundlicher Neubau (KFN).

Wer wird gefördert?

Gefördert werden u. a.:

  • Einzelunternehmer/innen und freiberuflich Tätige
  • Unternehmen und kommunale Unternehmen

Was wird gefördert?

Gefördert werden die folgenden Maßnahmen:

  • Bau und Kauf einschließlich Nebenkosten
  • Planung und Baubegleitung durch die Experten für Energieeffizienz und Berater für Nachhaltigkeit
  • Gebühren für die Nachhaltigkeitszertifizierung

Was wird nicht gefördert?

Dieses Förderprodukt kommt nicht in Frage für:

  • Umschuldungen bestehender Kredite
  • Nachfinanzierungen bereits begonnener oder abgeschlossener Vorhaben
  • Kauf eines Grundstücks

Weitere Voraussetzungen

  • Der Ersterwerb muss innerhalb von 12 Monaten nach Bauabnahme erfolgen.
  • Das Vorhaben muss in Deutschland durchgeführt werden und die geltenden umwelt- und sozialrechtlichen Anforderungen und Standards erfüllen.
  • Das Nichtwohngebäude muss mindestens 10 Jahre dem Zweck entsprechend genutzt werden.
  • Alle technischen Mindestanforderungen der Förderrichtlinie müssen eingehalten werden.
  • Es muss ein Energieeffizienz-Experten oder eine Energieeffizienz-Expertin aus der Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes in der Kategorie „Bundesförderung für effiziente Gebäude: Nichtwohngebäude“ eingebunden werden.
  • Für das Erreichen der Stufe „Klimafreundliches Nichtwohngebäude – mit QNG“ muss ein QNG-Nachhaltigkeits-Berater oder eine QNG-Nachhaltigkeits-Beraterin und eine QNG-Zertifizierungsstelle einbezogen werden.

Welche Konditionen gelten?

Deinen individuellen Zinssatz für den Förderkredit Klimafreundlicher Neubau – Nichtwohngebäude ermittelt Deine Hausbank anhand deiner wirtschaftlichen Verhältnisse und der Qualität deiner Sicherheiten.
Wie hoch der Kreditbetrag ist, hängt davon ab, wie energieeffizient und nachhaltig deine Immobilie ist (Klimafreundliches Nichtwohngebäude ohne oder mit QNG)

Gefördert werden bis zu 100 % deiner förderfähigen Kosten, maximal jedoch

  • in der Stufe „klimafreundliches Nichtwohngebäude“ 2.000 Euro pro Quadratmeter Nettogrundfläche, maximal 10 Millionen Euro pro Vorhaben, und
  • in der Stufe „klimafreundliches Nichtwohngebäude – mit QNG“ 3.000 Euro Quadratmeter Nettogrundfläche, maximal 15 Millionen Euro pro Vorhaben.

Wie erfolgt die Antragstellung?

Du musst den Förderkredit Klimafreundlicher Neubau – Nichtwohngebäude bei deiner Hausbank oder einem anderen Kreditinstitut deiner Wahl beantragen. Der Förderantrag wird von dort an die KfW weitergeleitet.

Tipp

Ausführliche Informationen zum Förderprogramm findest du im „Merkblatt Klimafreundlicher Neubau Nichtwohngebäude“.