Kleinunternehmerregelung: Wer kann und sollte sie nutzen?

Als Existenzgründer:in kannst du die Kleinunternehmerregelung nutzen, wenn dein Umsatz bestimmte Größen nicht übersteigt.

Zuletzt aktualisiert: 05.12.2024

Als Existenzgründer:in erhältst du im Jahr der Existenzgründung vom Finanzamt bei Anmeldung deines Unternehmens einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung, in dem du u. a. auch ankreuzen musst, ob du die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen willst. Dabei musst du deinen Umsatz im Jahr der Gründung und im darauffolgenden Jahr gegenüber dem Finanzamt schätzen.
Beachte dabei, dass du - wenn das erste Geschäftsjahr nicht im Januar beginnt - den voraussichtlichen Umsatz auf ein Jahr hochrechnen muss!

Du kannst die sogenannte Kleinunternehmerregelung nutzen, wenn dein Umsatz (brutto) im laufenden Jahr voraussichtlich maximal 50.000 € (ab 01.01.2025: 100.000 €) beträgt und darüber hinaus im Vorjahr nicht mehr als 22.000 € (ab 01.01.2025: 25.000 €) betragen hat (§ 19 UStG "Besteuerung der Kleinunternehmer").
Umsatz im Sinne des § 19 UStG ist dabei der nach vereinnahmten Entgelten bemessene Gesamtumsatz, gekürzt um die darin enthaltenen Umsätze von Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens.

Vorteil der Kleinunternehmerregelung: Du musst keine Umsatzsteuer in Rechnung stellen, was deine angebotenen Leistungen und Produkte natürlich wesentlich billiger macht.

Hinweis:
Entsprechend § 4 UstG sind bestimmte Umsätze von vornherein steuerfrei, z. B. Leistungen die von Versicherungsvertretern oder im Rahmen einer heilberuflichen Tätigkeit (z. B. Arzt, Zahnarzt, Heilpraktiker, Physiotherapeut (Krankengymnast), Hebamme…) erbracht werden. Es lohnt sich für dich nachzulesen, ob deine eigene Tätigkeit eventuell auch unter diesen (sehr umfänglichen) Paragrafen fällt.

Wann solltest du die Kleinunternehmerregelung nutzen?

Die Kleinunternehmerregelung bringt Vorteile beim Handel mit Privatkunden, da die Waren beim Verkauf an den Endverbraucher günstiger angeboten werden können bzw. die Gewinnspanne höher ist, da keine Umsatzsteuer berechnet bzw. abgeführt werden muss.
Zudem entfällt natürlich auch die monatliche Umsatzsteuervoranmeldung für das Finanzamt.

Wann solltest du auf die Kleinunternehmerregelung verzichten?

Hat du allerdings z. B. größere Investitionen geplant oder überwiegend mit umsatzsteuerpflichtigen Unternehmen zu tun, kann es durchaus sinnvoll sein, auf die Kleinunternehmerregelung zu verzichten.
Denn dann ist eventuell die Vorsteuer, die du auf Produkte oder Dienstleistungen zahlen muss, höher als die Umsatzsteuer, die an das Finanzamt abzuführen ist.
In diesem Fall könntest du als Kleinunternehmer:in sogar mit einer „Rückzahlung“ rechnen. Bist du jedoch von der Umsatzsteuer befreit, hast du natürlich auch keinen Anspruch auf die Erstattung der Vorsteuer.

Wichtig bei der Entscheidung: Du kannst zwar jederzeit von der Kleinunternehmerregelung zur regulären Versteuerung wechseln, der umgekehrte Weg ist jedoch erst nach 5 Jahren wieder möglich!
Steigen deine Umsätze über die Schwellenwerte, fällst du automatisch unter die Regelbesteuerung.

Tipp

Nutzt du die Kleinunternehmerregelung, solltest du - um Irritationen beim Rechnungsempfänger zu vermeiden - auf den Rechnungen zumindest vermerken, dass im Rechnungsbetrag aufgrund der Regelung des § 19 UStG keine Umsatzsteuer enthalten ist.
Informationen zum Thema Kleinunternehmerreglung findest Du u. a. auch auf den Seiten der Gründerplattform.

Übrigens:  Laut § 38 Abgabenordnung sind eigentlich auch Kleinunternehmer umsatzsteuerpflichtig. Trotz dieser Steuerpflicht verzichtet das Finanzamt jedoch darauf, die rechtlich fällige Umsatzsteuer zu erheben.