Steuertipps für Existenzgründer

Zu den Voraussetzungen für deinen wirtschaftlichen Erfolg gehört neben einem durchdachten Unternehmenskonzept auch das steuerliche Know-How.

Zuletzt aktualisiert: 12.06.2024

Deshalb nachfolgend ein paar wichtige Informationen und Steuertipps.

Die ersten (steuerlichen) Schritte

Steuerpflichtige müssen dem zuständigen Finanzamt innerhalb eines Monats nach Eröffnung eines land- und forstwirtschaftlichen oder gewerblichen Betriebes oder Aufnahme einer freiberuflichen Tätigkeit weitere Auskünfte über die für die Besteuerung erheblichen rechtlichen und tatsächlichen Verhältnisse erteilen (§ 138 Absatz 1b Satz 1 und Absatz 4 AO).
Dort erhalten sie dann auch eine Steuernummer. Diese Steuernummer dient zur eindeutigen Identifizierung des Unternehmens durch das zuständige Finanzamt.

Die für die Besteuerung erheblichen rechtlichen und tatsächlichen Verhältnisse sind im „Fragebogen zur steuerlichen Erfassung“ zu erklären.  Es besteht eine gesetzliche Pflicht zur elektronischen Übermittlung dieser Fragebögen. Nur in Ausnahmefällen stehen die Papiervordrucke beim Finanzamt zur Verfügung.

Es gibt folgende Fragebögen:

Diese elektronischen Fragebögen zur steuerlichen Erfassung sowie weitere Informationen zur Übermittlung werden über das Online-Finanzamt „Mein ELSTER“ (www.elster.de) zur Verfügung gestellt. Für die Nutzung der Fragebögen ist eine Registrierung erforderlich. Informationen dazu erhältst du im Flyer: Registrierung bei Mein ELSTER

Die verschiedenen Steuerarten

Unternehmen unterliegen folgenden Steuerarten:

  1. Einkommensteuer
    Zum Einkommen gehören:
    – Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft
    – Einkünfte aus Gewerbebetrieb
    – Einkünfte aus selbständiger Arbeit
    Hinzu können kommen:
    – Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit (z. B. Lohn aus einem früheren Arbeitsverhältnis)
    – Einkünfte aus Kapitalvermögen
    – Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
    – Sonstige Einkünfte
  2. Körperschaftsteuer
    zu zahlen von Kapitalgesellschaften, wie z. B.
    – GmbH und AG
    – Personenvereinigungen (z. B. nicht in das Vereinsregister eingetragene Vereine)
    – Vermögensmassen (z. B. Stiftungen des privaten Rechts)
  3. Gewerbesteuer
    Gewerbesteuer ist eine Objektsteuer (bezogen auf den Gewerbebetrieb), bemisst sich nach dem Gewerbeertrag und wird von den Gemeinden erhoben
  4. Umsatzsteuer
    entsteht durch steuerpflichtige Umsätze im Geschäftsbetrieb
    Hinweise:
    Kleinunternehmen haben unter bestimmten Umständen umsatzsteuerliche Vorteile (Kleinunternehmerregelung)!
    Unternehmer:innen, die ein Ambulantes Gewerbe nach § 22 Abs. 5 Umsatzsteuergesetz (UStG) betreiben, sowie Kleinunternehmer:innen im Sinne des § 19 Abs. 1 des UStG müssen in der Regel ein Umsatzsteuerheft führen.
  5. Vorsteuer
    von anderen Unternehmen für Leistungsbezüge in Rechnung gestellte Umsatzsteuerbeträge können als Vorsteuer beim Finanzamt geltend gemacht werden
  6. Lohnsteuer
    Gibt es im Unternehmen Arbeitnehmer:innen, muss von deren Einkommen Lohnsteuer (inkl. Solidaritätszuschlag und eventuell Kirchensteuer) an das Finanzamt abgeführt werden.
  7. Bauabzugssteuer (Besonderheit bei Bauleistungen)
    Unternehmerisch tätige Leistungsempfänger von Bauleistungen im Inland haben grundsätzlich einen Steuerabzug von 15 % der Gegenleistung (Entgelt zuzüglich Umsatzsteuer) vorzunehmen, einzubehalten und an das Finanzamt des/der Leistenden abzuführen.

Wo erhältst du noch mehr Steuertipps?

Das Finanzministerium Mecklenburg-Vorpommern hat zum Thema die Broschüre „Ich mache mich selbständig! – Steuertipps für Existenzgründerinnen und Existenzgründer“ veröffentlicht.
Neben Informationen zu den ersten Schritten (wie der Anmeldung beim Finanzamt, über eine kurze Vorstellung verschiedener Unternehmensformen, die Erläuterung der verschiedenen Steuerarten bis hin zu Hinweisen zur Gewinnermittlung im Unternehmen) findest du auch eine Übersicht zu weiteren Ansprechpartnern sowie diverse Mustervordrucke und Merkblätter.

Zum Schluss

Selbstverständlich solltest du bei Fragen und Unsicherheiten unbedingt fachkundige Hilfe einholen – am besten beim Finanzamt oder dem Steuerberatungsbüro – denn das ist der einfachste Weg, um (teure) Fehler zu vermeiden!