Deshalb nachfolgend ein paar wichtige Informationen und Steuertipps.
Die ersten (steuerlichen) Schritte
Steuerpflichtige müssen dem zuständigen Finanzamt innerhalb eines Monats nach Eröffnung eines land- und forstwirtschaftlichen oder gewerblichen Betriebes oder Aufnahme einer freiberuflichen Tätigkeit weitere Auskünfte über die für die Besteuerung erheblichen rechtlichen und tatsächlichen Verhältnisse erteilen (§ 138 Absatz 1b Satz 1 und Absatz 4 AO).
Dort erhalten sie dann auch eine Steuernummer. Diese Steuernummer dient zur eindeutigen Identifizierung des Unternehmens durch das zuständige Finanzamt.
Die für die Besteuerung erheblichen rechtlichen und tatsächlichen Verhältnisse sind im „Fragebogen zur steuerlichen Erfassung“ zu erklären. Es besteht eine gesetzliche Pflicht zur elektronischen Übermittlung dieser Fragebögen. Nur in Ausnahmefällen stehen die Papiervordrucke beim Finanzamt zur Verfügung.
Es gibt folgende Fragebögen:
- Fragebogen zur steuerlichen Erfassung für Einzelunternehmen
- Fragebogen zur steuerlichen Erfassung: Beteiligung an einer Personengesellschaft / -gemeinschaft
- Fragebogen zur steuerlichen Erfassung: Gründung einer Kapitalgesellschaft beziehungsweise Genossenschaft
- Fragebogen zur steuerlichen Erfassung: Gründung einer Personengesellschaft / -gemeinschaft
- Fragebogen zur steuerlichen Erfassung: Gründung eines Vereins oder einer anderen Körperschaft des privaten Rechts oder Aufnahme einer wirtschaftlichen Tätigkeit
- Fragebogen zur steuerlichen Erfassung: Körperschaft nach ausländischem Recht.
Diese elektronischen Fragebögen zur steuerlichen Erfassung sowie weitere Informationen zur Übermittlung werden über das Online-Finanzamt „Mein ELSTER“ (www.elster.de) zur Verfügung gestellt. Für die Nutzung der Fragebögen ist eine Registrierung erforderlich. Informationen dazu erhältst du im Flyer: Registrierung bei Mein ELSTER
Die verschiedenen Steuerarten
Unternehmen unterliegen folgenden Steuerarten:
- Einkommensteuer
Zum Einkommen gehören:
– Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft
– Einkünfte aus Gewerbebetrieb
– Einkünfte aus selbständiger Arbeit
Hinzu können kommen:
– Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit (z. B. Lohn aus einem früheren Arbeitsverhältnis)
– Einkünfte aus Kapitalvermögen
– Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
– Sonstige Einkünfte - Körperschaftsteuer
zu zahlen von Kapitalgesellschaften, wie z. B.
– GmbH und AG
– Personenvereinigungen (z. B. nicht in das Vereinsregister eingetragene Vereine)
– Vermögensmassen (z. B. Stiftungen des privaten Rechts) - Gewerbesteuer
Gewerbesteuer ist eine Objektsteuer (bezogen auf den Gewerbebetrieb), bemisst sich nach dem Gewerbeertrag und wird von den Gemeinden erhoben - Umsatzsteuer
entsteht durch steuerpflichtige Umsätze im Geschäftsbetrieb
Hinweise:
Kleinunternehmen haben unter bestimmten Umständen umsatzsteuerliche Vorteile (Kleinunternehmerregelung)!
Unternehmer:innen, die ein Ambulantes Gewerbe nach § 22 Abs. 5 Umsatzsteuergesetz (UStG) betreiben, sowie Kleinunternehmer:innen im Sinne des § 19 Abs. 1 des UStG müssen in der Regel ein Umsatzsteuerheft führen. - Vorsteuer
von anderen Unternehmen für Leistungsbezüge in Rechnung gestellte Umsatzsteuerbeträge können als Vorsteuer beim Finanzamt geltend gemacht werden - Lohnsteuer
Gibt es im Unternehmen Arbeitnehmer:innen, muss von deren Einkommen Lohnsteuer (inkl. Solidaritätszuschlag und eventuell Kirchensteuer) an das Finanzamt abgeführt werden. - Bauabzugssteuer (Besonderheit bei Bauleistungen)
Unternehmerisch tätige Leistungsempfänger von Bauleistungen im Inland haben grundsätzlich einen Steuerabzug von 15 % der Gegenleistung (Entgelt zuzüglich Umsatzsteuer) vorzunehmen, einzubehalten und an das Finanzamt des/der Leistenden abzuführen.
Wo erhältst du noch mehr Steuertipps?
Das Finanzministerium Mecklenburg-Vorpommern hat zum Thema die Broschüre „Ich mache mich selbständig! – Steuertipps für Existenzgründerinnen und Existenzgründer“ veröffentlicht.
Neben Informationen zu den ersten Schritten (wie der Anmeldung beim Finanzamt, über eine kurze Vorstellung verschiedener Unternehmensformen, die Erläuterung der verschiedenen Steuerarten bis hin zu Hinweisen zur Gewinnermittlung im Unternehmen) findest du auch eine Übersicht zu weiteren Ansprechpartnern sowie diverse Mustervordrucke und Merkblätter.
Zum Schluss
Selbstverständlich solltest du bei Fragen und Unsicherheiten unbedingt fachkundige Hilfe einholen – am besten beim Finanzamt oder dem Steuerberatungsbüro – denn das ist der einfachste Weg, um (teure) Fehler zu vermeiden!