Wenn du selbst oder deine Beschäftigten ganz oder teilweise im Home-Office arbeiten, wie steht es da um den Unfallschutz bzw. die Unfallversicherung?
Wenn du selbst oder deine Beschäftigten ganz oder teilweise im Home-Office arbeiten, wie steht es da um den Unfallschutz bzw. die Unfallversicherung?
Als Selbstständige:r ohne oder mit Arbeitnehmern musst du dich auch mit den verschiedensten Regelungen der Sozialversicherung auskennen – und das nicht nur in der Theorie, sondern auch und gerade in der praktischen Umsetzung.
Freiwillig Versicherte haben nun mehr Zeit, die Steuerunterlagen bei ihrer Krankenkasse einzureichen. Auch rückwirkend können zu hohe Krankenkassenbeiträge korrigiert werden.
Die Träger der Rentenversicherung führen regelmäßige Betriebsprüfungen – in der Regel alle vier Jahre – durch.
Bei der Statusbeurteilung ist regelmäßig vom Inhalt der zwischen den Beteiligten getroffenen Vereinbarungen auszugehen.
Die maßgeblichen Rechengrößen der Sozialversicherung steuern die Beiträge und Leistungen in der Sozialversicherung.
Gerade in neu gegründeten oder jungen Unternehmen steht oft die Frage im Raum, wie man die anfallende Arbeit schaffen soll, wenn die Aufträge zunehmen. Das Geld für eine Vollzeitkraft ist (noch) nicht vorhanden. Auch der Arbeitsaufwand kann schwanken und die Planungen sind noch etwas ungewiss.
Wie werden Beiträge zur Sozialversicherung berechnet, welche Sonderregelungen gelten für Geringverdiener, was bedeutet die Märzklausel?
Nicht nur Arbeitnehmer, auch Selbstständige können in bestimmen Fällen der Pflichtversicherung unterliegen und sind dann per Gesetz zur Zahlung an die Rentenkasse verpflichtet. Dazu gehören die […]
Wie auch die anderen Zweige der Sozialversicherung ist die gesetzliche Unfallversicherung eine Pflichtversicherung. Deshalb ist jeder Unternehmer und jede Unternehmerin verpflichtet, sein bzw. ihr Unternehmen beim zuständigen gesetzlichen Unfallversicherungsträger anzumelden.
Eine Unternehmensgründung bringt immer auch eine Reihe von Unwägbarkeiten und Risiken mit sich. Nicht gegen alles kann man sich versichern. Aber es gibt verschiedene Möglichkeiten, existenzbedrohende Risiken abzudecken oder zumindest abzumildern.
Die Abgrenzung einer Arbeitnehmereigenschaft zur Selbstständigkeit birgt in der Praxis erhebliche Risiken. So haften Arbeitgeber für die nicht abgeführten Sozialversicherungsbeiträge.
Für Mitarbeitende GmbH-Gesellschafter einer GmbH stellt sich die Frage, ob eine Versicherungspflicht besteht oder nicht.